Frage (n) …
Selbe Zeit, selber Gedanke, aber anders formuliert, Herr
Mini-M. 
Selbstverständlich gibt es PKV, die Geburtsvorbereitungskurse
bezuschussen oder bezahlen…ich wollte hier nur auf §1(2)
MB/KK
hinweisen. Nicht gleich hektisch werden, Jungs !
Die Frage lautete, ob es sein kann, und hier ist halt besagter
§
zu beachten.
Viele Grüße…
§ 1.2 MBKK:
(2) Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung
einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der
Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn
nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr
besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge
ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich
zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.
Als Versicherungsfall gelten auch
a) Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen
Schwangerschaft und die Entbindung,
b) ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen),
c) Tod, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind.
Und wo steht hier Schwangerschaftvorbereitungskurs???
Die Aussagen waren schon richtig - wenn in Teil II oder Teil III der MBKK nichts gesagt wird, dann ist es nicht versichert.
Im Umkehrschluss könnte es sogar zusätzlich verbal ausgeschlossen worden sein.
Dies gilt auch für Schwangerschaftsrückbildungskurse, wie in diversen Signaltarifen!
Zu beachten ist auch:
§ 4(2) Der versicherten Person steht die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei. Soweit die Tarifbedingungen nichts anderes bestimmen, dürfen Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden.
Nur mal angenommen, der Geburtsvotrbereitungskurs wäre medizinisch notwendig - wer behandelt denn???
Und was steht zusätzlich in Teil II und III der MBKK.
Welcher Tarif, welche Gesellschaft??
Und - Eine PKV ist keine GKV. Das ist nicht vergleichbar.
Thorulf Müller