Hallo!
Der zugelassene Wohnwagen von Person X brennt auf einem Privatgrundstück ab und beschädigt unter anderem einen zugelassenen Hänger (Plane durch Hitze geschmolzen) sowie ein unangemeldetes Auto (ausgebrannt) von Person Z.
Person Z war zum Zeitpunkt des Brandes im Ausland und wurde bei Rückkehr von der Polizei darüber in Kenntnis gesetzt, dass für den entstandenen Schaden die Versicherung des Wohnwagenbesitzers (Person X) aufkommen sollte.
Um das zu checken, ruft Person Z die Rechtschutzversicherung an und bittet um Freigabe die Ansprüche gegen die Versicherung von Person X geltend zu machen. Die Versicherung lehnt ab, mit der Begründung, der eigene PKW sei nicht zugelassen.
Ist das korrekt so oder hat die Versicherung da was verwechselt?
Die Rechtschutz soll ja unterstützen, die Rechte gegen den Verursacher durchzusetzen. Ist es da nicht unerheblich, was zu Schaden gekommen ist?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Sonnige Grüße
Whitby