Private Rechtschutz lehnt ab

Hallo!

Der zugelassene Wohnwagen von Person X brennt auf einem Privatgrundstück ab und beschädigt unter anderem einen zugelassenen Hänger (Plane durch Hitze geschmolzen) sowie ein unangemeldetes Auto (ausgebrannt) von Person Z.

Person Z war zum Zeitpunkt des Brandes im Ausland und wurde bei Rückkehr von der Polizei darüber in Kenntnis gesetzt, dass für den entstandenen Schaden die Versicherung des Wohnwagenbesitzers (Person X) aufkommen sollte.

Um das zu checken, ruft Person Z die Rechtschutzversicherung an und bittet um Freigabe die Ansprüche gegen die Versicherung von Person X geltend zu machen. Die Versicherung lehnt ab, mit der Begründung, der eigene PKW sei nicht zugelassen.

Ist das korrekt so oder hat die Versicherung da was verwechselt?

Die Rechtschutz soll ja unterstützen, die Rechte gegen den Verursacher durchzusetzen. Ist es da nicht unerheblich, was zu Schaden gekommen ist?

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Sonnige Grüße
Whitby

Eben. Und hat man sich bereits an diese VS gewandt ? Das sollte doch ein Selbstgänger sein. Und wenn völlig ausgebranntes Wrack, dann gibt es für Gutachter auch kaum was zu ermitteln. Den Wert vor dem Brand müsste man eben glaubhaft machen, Fotos, alte Werkstattrechnungen usw.

Warum die Rechtsschutz-VS blockiert kann ich nicht sagen. Ich kann auch keinen Zusammenhang erkennen zw. angemeldet oder einer sonstigen Sache, die beschädigt wurde.

MfG
duck313

Frage:
Es gibt Haftpflichtversicherungen und Rechtschutzversicherung .
Letztere zahlt seit Geld aus???
Viel Erfolg
Werner

nur falls du dies überlesen hast(ist mir ja auch schon des öfteren passiert) :

der Fragesteller möchte Rechtlich Unterstürzung seine Ansprüche durchzusetzen

2 Like

Person X will die Daten aber nicht rausrücken, daher die Option der Rechtschutz um die eigenen Interessen zu bekunden.

Es war Brandstiftung, der zugelassene Wohnwagen stand noch nie da, ein unangemeldeter Wohnwagen von Person X sehrwohl, der auch komplett mit ausgebrannt ist.

Es wird vermutet, dass Person X die eigene Versicherung abzocken will.

Kann es sein, dass das keine Rechtsschutzversicherung ist sondern eine Verkehrsrechtschutzversicherung? Die an ein ZUGELASSENES Fahrzeug gebunden ist, nicht bezahlt wird und deshalb zur Zeit ruht?

Es wird ausschließlich das übernommen, was versichert ist. Eine Versicherung ist keine Wohltätigkeitsorganisation.

Dann wende dich an den Zentralruf der Autoversicherer:
https://www.zentralruf.de/ (kostenlose Hotline)

Solche wilden Behauptungen solltest du lieber stecken lassen. Das nennt man nämlich ‚üble Nachrede‘ und kann bestraft werden:
https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html