Private Seite oder kommerzieller Shop?

Guten Tag,

ich brauche bitte Ihre Hilfe bei der Frage, ob es sich bei dieser Website um eine private Seite (und also einen Privatverkäufer) handelt, oder ob es (wie von uns erachtet) ein regulärer Shop ist: http://www.bootestark.de/

Hintergrund: Der Verkäufer weigert sich, das Geld für zurückgeschickte Artikel zu erstatten, obwohl er auf der Seite ein Rückgaberecht angibt. Er sagte, er sei Privatperson, das müsse er nicht.

Außer dem fehlenden Impressum deutet jedoch nichts auf einen privaten Verkäufer hin (?) und er hat dies auch nie in der Kommunikation mit uns erwähnt.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Hallo,

leider darf ich keine rechtliche Beratung machen, aber für mich sieht es aus, als ob Gewinnabsichten damit verbunden sind, kontaktieren Sie einen Anwalt, die Erstberatung sollte kostenlos sein.
Viel Erfolg
UA

Die ganze Aufmachung der Seite (insb. die AGBs) und die Tatsache, dass hier offensichtliche größere Warenmengen umgeschlagen werden, deuten auf einenen Gewerbebetrieb hin, für den die üblichen rechtlichen Vorschriften in Bezug auf Gewährleistung und Rückerstattung gelten. Wie der verkäufer sich selbst sieht ist dabei rechtlich unerheblich.
Kleiner Tip: Mal beim zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde nachfragen, wo der Laden seinen Sitz hat. Wahrscheinlich hat er dort ja sogar sein Gewebe angemeldet. Wenn nicht, könnt ihr dem Typen dann gewaltig Druck machen, denn ein nicht angemeldeter Gewerbebetrieb bedeutete, dass auch keine Steuern bezahlt werden und das ist eine Straftat.
Die würde ich auf alle Fälle anzeigen, alleine schon um andere zu schützen.

Guten Tag,

ich brauche bitte Ihre Hilfe bei der Frage, ob es sich bei
dieser Website um eine private Seite (und also einen
Privatverkäufer) handelt, oder ob es (wie von uns erachtet)
ein regulärer Shop ist: http://www.bootestark.de/

Hallo,

eindeutig kommerziell, keine Frage. Teilen sie dem Verkäufer doch mal durch die Blume mit, dass das zuständige Finanzamt bestimmt großes Interesse zeigen würde und seinen „privaten“ Aktivitäten, etwa so, dass Sie sich von dort bestätigen lassen wollen, dass alles seine Ordnung hat.

Ich denke, dann bewegt er sich.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Kleiner

Hallo,
die Website http://www.bootestark.de/ weist eindeutig auf einen regulären Verkauf hin. Jeder Anwalt wird m.E. das Rückgaberecht mit Kostenerstattung durchsetzen können und Ich halte auch eine Strafanzeige für gerechtfertigt, da vermutlich auch keine Steuern abgeführt werden. Diesen unseriösen Verkäufer im Internet machen einen wütend.
Viel Erfolg

Hallo,
wenn das nicht gewerblich ist…

Da freut sich jeder Anwalt über das „geschenkte“ Geld, wenn er da ein Mandat bekommt.

Gruß
HaWeThie

Guten Tag,

ich brauche bitte Ihre Hilfe bei der Frage, ob es sich bei
dieser Website um eine private Seite (und also einen
Privatverkäufer) handelt, oder ob es (wie von uns erachtet)
ein regulärer Shop ist: http://www.bootestark.de/

Ob jemand als Privatmann oder als Gewerbetreibender handelt ist nicht vom Internetauftritt abhängig, sondern davon, ob er in einem Umfang handelt, der das Private überschreitet. Der Internetauftritt kann aber ein Indiz sein, wird im Endeffekt aber nicht allein entscheiden.

Hintergrund: Der Verkäufer weigert sich, das Geld für
zurückgeschickte Artikel zu erstatten, obwohl er auf der Seite
ein Rückgaberecht angibt.

Wenn das Rückgaberecht vertraglich vereinbart ist, kann man dieses Recht aus dem Vertrag geltend machen, wennd die Voraussetzungen vorliegen.
Wahrscheinlich ist aber das Rückgaberecht gemeint, dass der Verkäufer dem Käufer statt dem Widerrufsrecht einräumen kann. Wenn die Frist bei Rücksendung eingehalten ist, kann man den Verkäufer auch hieraus in Anspruch nehmen.

Er sagte, er sei Privatperson, das
müsse er nicht.

Außer dem fehlenden Impressum deutet jedoch nichts auf einen
privaten Verkäufer hin (?) und er hat dies auch nie in der
Kommunikation mit uns erwähnt.

Wie oben gesagt, das richtet sich nach dem tatsächlichem Verkäuferverhalten. Ein Indiz ist die Rechnung, wenn Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, sieht sich der Aussteller zweifelsfrei als Unternehmer. Aber auch ohne Mehrwertsteuer kann er Unternehmer sein.

Das Impressum darf in der Regel auch bei privaten Webseiten nicht fehlen, aber das ist jetzt ein anderes Problem. Keinesfalls weist ein fehlendes Impressum auf eine fehlende Unternehmereigenschaft hin, ehr auf eine fehlerhafte Webseite :smile:

viele Grüße
Björn

Hmm, scheint umfangreich zu sein. Es gibt sogar ein Büro. Telefon (Büro) und Verkaufsbüro bei Einrichtung.

Hallo Rock,

vieleicht hilft dir dieser Link weiter http://www.123recht.net/R252ckgaberecht-bei-Verkauf-…
weiterhin, kann man an deinem Link nicht erkennen wer da verkauft, im allgemeinen (wenn ich mich nicht irre) sind Gewerbetreibende zum Impressum verpflichtet.

Hallo Rock@,

auf den ersten Blick deutet vieles auf eine gewerbliche Tätigkeit und damit einen „regulären Shop“ hin.

Auf einer privaten Seite habe ich zumindest noch nie AGB’s gesehen. Hier dagegen steht ganz oben

„Boote Stark
Inh. Henning Stark“

Inhaber von was, wenn nicht einer Firma?

Weiter steht in den AGB’s:
„Im Versandfall gewähre ich ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab erhalt der Ware.“
Also bietet er es grundsätzlich an, wie Du ja schon geschrieben hast und was er als Gewerbetreibender statt als Privatperson nach dem Fernabsatzgesetz wohl auch muss(?).
Die Übernahme der Versandkosten bei Rücksendung werden ausgeschlossen. Ob das in Ordnung ist, weiß ich nicht, scheint aber auch nicht der Kern Deines Problems zu sein.

Ich würde es für einen Gewerbebetrieb, also regulären Shop, halten.
Um ganz sicher zu sein, würde ich mal bei der Gewerbemeldestelle der Stadt Braunschweig schriftlich um eine Gewerbeauskunft bitten, ob der Verkäufer unter der in den AGB’s genannten Adresse ein Gewerbe (und welches?) angemeldet hat. Kostet aber ein paar Euro. (ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, ich tippe mal 10,-). Dabei kannst Du ja auch auf die Internetseite und Dein Problem hinweisen.
Dein Privatinteresse, Geld zurückzubekommen, wird der Stadt relativ egal sein, aber damit kannst Du Deine Anfrage begründen.

Gruß

Hallo Rock@,
ich habe mir die Seite angesehen und musste feststellen, dass es sich um eine Private Seite mit kommerziellen Hintergrund handelt. Es wird der Name des Unternehmens „bootestark“ Inh. … dargestellt!
Des weiteren wird ein Gerichtsstand benannt aber keine Handelsregister-Nr.:! Ich kann nur die Empfehlung geben mit Hilfe eines Anwalts zivilrechtlich zu Klagen!
MfG
gotte

Hallo,
zu dieser Frage folgendes Zitat aus der Wikipedia, das eigentlich alles sagen sollte:

In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist. Hieraus ergeben sich die folgenden Tatbestandsmerkmale:

nach außen gerichtete Tätigkeit
selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
Gewinnerzielungsabsicht

Nach dem äußeren Erscheinungsbild der Website würde ich davon ausgehen, dass alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind und es somit um ein Gewerbe handelt - ohne natürlich einer abschließenden Klärung vorgreifen zu können/wollen.

Viele Grüße!

Hi, schließe mich den anderen Antworten an:
Würde beim angegebenen Gericht anfragen, ob ein Gewerbeintrag tatsächlich besteht und: AGBs gelten auch für den Privatverkauf. Ansonsten hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass Rückgabe auch bei Versand nicht möglich sei bzw. keine Kostenrückerstattung erfolge.
Es fehlt trotz der Angabe des Gerichtsstandes (ist bei Privatverkäufen auch nicht üblich) die Angabe der Steuer-Nr.
Die sind auch im Netz mit ziemlich viel Werbung vertreten…bitte mal stöbern
Anrufen und mit Finanzamt oder Gewerbeamt drohen
Dranbleiben!