Guten Tag,
ich brauche bitte Ihre Hilfe bei der Frage, ob es sich bei
dieser Website um eine private Seite (und also einen
Privatverkäufer) handelt, oder ob es (wie von uns erachtet)
ein regulärer Shop ist: http://www.bootestark.de/
Ob jemand als Privatmann oder als Gewerbetreibender handelt ist nicht vom Internetauftritt abhängig, sondern davon, ob er in einem Umfang handelt, der das Private überschreitet. Der Internetauftritt kann aber ein Indiz sein, wird im Endeffekt aber nicht allein entscheiden.
Hintergrund: Der Verkäufer weigert sich, das Geld für
zurückgeschickte Artikel zu erstatten, obwohl er auf der Seite
ein Rückgaberecht angibt.
Wenn das Rückgaberecht vertraglich vereinbart ist, kann man dieses Recht aus dem Vertrag geltend machen, wennd die Voraussetzungen vorliegen.
Wahrscheinlich ist aber das Rückgaberecht gemeint, dass der Verkäufer dem Käufer statt dem Widerrufsrecht einräumen kann. Wenn die Frist bei Rücksendung eingehalten ist, kann man den Verkäufer auch hieraus in Anspruch nehmen.
Er sagte, er sei Privatperson, das
müsse er nicht.
Außer dem fehlenden Impressum deutet jedoch nichts auf einen
privaten Verkäufer hin (?) und er hat dies auch nie in der
Kommunikation mit uns erwähnt.
Wie oben gesagt, das richtet sich nach dem tatsächlichem Verkäuferverhalten. Ein Indiz ist die Rechnung, wenn Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, sieht sich der Aussteller zweifelsfrei als Unternehmer. Aber auch ohne Mehrwertsteuer kann er Unternehmer sein.
Das Impressum darf in der Regel auch bei privaten Webseiten nicht fehlen, aber das ist jetzt ein anderes Problem. Keinesfalls weist ein fehlendes Impressum auf eine fehlende Unternehmereigenschaft hin, ehr auf eine fehlerhafte Webseite
viele Grüße
Björn