Private Spielfläche, Hund erlaubt?

Hallo, ich wohne in einem 5 Parteien Haus. Es gibt einen großen Außenbereich mit Garten, nur Wiese, das als Allgemeinnutzung beschrieben ist.
Mein lieber Herr Nachbar, fühlt sich von meinem Rottweiler bedroht, da er einmal aufgebellt hat, wo er zu den Tonnen gegangen ist. Natürlich entschuldigte ich mich für dieses Vorgehen.
Der Nachbar hatte sich dann gleich bei seinem Vermieter beschwert. Der Eigentümer teilte uns über eine andere Nachbarin mündlich mit das der Hund nicht mehr auf die Wiesefläche darf. Wenn es nochmal vorkommt, bekommen wir dieses schriftlich. Die restlichen Mieter haben mit meinem Hund keine Probleme, nur er. Wir haben eine Trasse die mit einer Treppe zu der Wiese führt. Wir wollten einen Zaun anbringen um die Terrasse, damit sich unser netter Nachbar wohl fühlt. Aber dies wurde aus optischen Gründen nicht genehmigt, was sich vollkommen widerspricht, man beschwert sich das der Hund auf der Wiese ist, aber einen Zaun anbringen, damit er auf der Terasse bleibt geht auch nicht? Wir bringen den „nicht optischen angebrachten“ Zaun trotzdem an, nur ohne Verschraubung.
Die Wiesenfläche ist im Grundbuch als Spielplatz festgelegt, klar Hundeverbot (auf öffentlichen Spielplätzen).
Meine Frage ist jetzt gilt das gleiche auch für Private Spielfläche?
Und darf man mir das einfach untersagen, das mein Hund nicht mehr auf die Wiese darf? Wir haben ja genauso das Nutzungsrecht!
Mein Hund versteht die Welt nicht mehr, weil er nicht mehr auf die Wiese darf, vor allem weil er dort mit uns immer Fußball spielt, oder einfach gerne im rasen liegt. Zudem hat mein Rottweiler einen ruhigen Charakter.
Bitte um Antworten

Hi,

das es Menschen gibt, die vor großen Hunden Angst haben, soll ja vorkommen. Das hat man als Hundehalter zu akzeptieren.

Man hat kein Recht, die Terrasse einzuzäunen. Man hat sie ohne Zaun gemietet und man mietet, wie gesehen. Selbst wenn man einen Zaun anbringt, kann der Vermieter den Rückbau vordern.

Ob eine Spielfläche privat ist oder nicht spielt keine Rolle. Wenn der Eigentümer nicht möchte, das dort Hunde herumlaufen, dann hat man das zu akzeptieren, schließlich hat man die Wiese ja nicht mitgemietet, es sei denn, im Mietvertrag ist ausdrücklich geregelt, daß der Hund dort laufen darf.

Ich würde vorsichtig sein, bei Beschwerden durch Mitmieter (auch wenn es nur einer ist) und wenn der Hausfrieden gestört ist, könnte es durchaus sein, das der Vermieter die Erlaubnis zur Hundehaltung zurückzieht. Dem könnte man nur entgehen, wenn man das störende Verhalten abstellt, sprich dafür sorgt, das der Hund die Wiese nicht mehr betritt.

Wenn es also keine rechtliche Grundlage gibt, mit dem Hund die Wiese zu nutzen, dann sehe ich nur wenige Möglichkeiten:

  • Gespräch mit dem sich belästigt fühlenden Mieter suchen
  • Hund auf Terrasse anleinen, so dass er auf der Terrasse bleibt
  • umziehen

Gruß
Tina

Was er bei Störungen des Hausfriedens jederzeit rückgängig machen kann. Fühlt sich einer der anderen Mieter durch den Hund so gestört, das er eine berechtigte Mietminderung machen kann, so kann sich dessen Vermieter den Schaden von Deinem Vermieter ersetzen lassen. Mal so als Beispiel.

Was glaubst Du, wie schnell die Erlaubnis zur Hundehaltung dann erlischt?

2 Like

Ich akzeptiere als Hundehalter dies.
Man darf einen Zaun anbringen, solang es nicht mit dem Haus verbunden/verschraubt etc. ist.
Es gibt ja nicht nur 1 Eigentümer sondern 5.
Nur einer hat die mündliche Aussage getroffen, das ist ja meine Frage, ob dies einer Verbieten kann.
Ich besitze einen anderen Vermieter, der mir meinen Hund ohne Probleme erlaubt hat.