Hallo,
es stellt sich derzeit die Frage ob es legal ist in einer eigenen Wohnung oder im Keller eine Videokamera aufzustellen und damit zu überwachen?
Hallo,
es stellt sich derzeit die Frage ob es legal ist in einer eigenen Wohnung oder im Keller eine Videokamera aufzustellen und damit zu überwachen?
Hallo,
sowohl in der eigenen Wohnung als auch im eigenen Keller ist das
aufstellen einer Videokamera erlaubt. Sobald jedoch damit jedoch eine
Überwachung stattfindet, die in der Folge auch " unschuldige" dauerhaft
und somit ohne Grund überwacht, sprich deren Persönlichkeitsrechte verletzt,
sieht das anderes aus. Ein Hinweis auf den überwachten Bereich ist
somit in diesen Fällen Pflicht. Bei der verdeckten Videoüberwachung ist
also ein gesundes Augenmaß und eine ordentliche Portion Sensibilität,
hinsichtlich des Datenschutz und der Persönlichkeitsrechte anderer, zu
beachten. Der gesunde Menschenverstand kann hier schon sehr hilfreich
sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Brückmann
Auch hallo,
sorry, aber ich verstehe die Frage nicht ganz??? Was soll „im eigenen Keller“ überwacht werden??? Dies ist zunächst der Punkt, der detaillierter aufgezeigt werden sollte.
Andersrum: wenn ich von meiner privaten Wohnung (durch die Gardienen/Schlitz) öffentliche Räume (Straße etc.) aufnehme, dies verwerten möchte, könnte es für mich Probleme geben. OK?
Wenn ich n u r meine eigenen Räume/Keller „belichte/überwache“, gibt es keine, sobald aber fremde Räume in die Überwachung mit einbezogen werden (auch z.B. durch Vermietung(!), wird in eine fremde Sache eingegriffen.
Es kommt hierbei ggf. auf den Grund der Überwachung an, aber dies muss/sollte dann ggf. näher erleutert werden können.
Gruß
Hallo hinterfragt
Privat ist privat. Wo soll das Problem liegen? Wenn Du deinen Freund beim Sex mit anderen aufzeichnen willst, solltes Du ihn fragen, erst recht, wenn Du dies dann ins web stellen willst. Wenn er Dich verklagt weil er Du dies ohne seinen Willen tust, wird er wohl recht bekommen. Denn dies ist dann sein Privat:
Hallo,
es stellt sich derzeit die Frage ob es legal ist in einer
eigenen Wohnung oder im Keller eine Videokamera aufzustellen
und damit zu überwachen?
wenn damit keine Personen aufgezeichnet werden kann ich Kameras in meiner Wohnung aufstellen so viel ich will -))
Alles andere ist illegal.
Hallo, zunächst alles Gute im neuen Jahr!
Zu Deiner Frage: In nicht öffentlich zugänglichen Räumen kannst Du machen was Du willst. Probleme gibt es sobald ein öffentlicher Bereich mit überwacht werden soll. z.B. das Treppenhaus, der Gang etc.
Hier zu wäre in Österreich eine Genehmigung erfoderlich! Eine derartige Genehmigung wird in Österreich von der Datenschutzkom. erteilt.
Hierzu merke ich an, dass diese nur dann erteilt wird, wenn das private Interesse über das öffentliche zu stellen ist. Beispiel: Du handelst mit Edelsteinen in Deiner Wohnung. Es besteht dadurch ein beträchtliches Sicherheitsrisiko für Dich und Deine Familie. In so einem Fall kann die Kommission zustimmen.
Weitere Informationen über die rechtliche Situation sowie über Produkte findest Du auf:
vari-alarm dot at. Liebe Grüße
Hallo,
Danke für die Antwort.
Müssen Schilder „IMMER“ angebracht werden, auch wenn es um sein eigenes Eigentum geht?
Und wie definiert man unschuldige?
Wie sieht es aus wenn jemand z.B. in „meinen“ Keller geht und dadurch von der Kamera erfasst wird, was ist das dann?
Hinweise zur Videoaufzeichnung verlangt der Gesetzgeber grundsätzlich Immer dann, wenn mehr als Ihr Eigentum von den Kameras beobachtet wird. Solange keine „Unschuldigen“ mit den Videokameras aufzeichnen, sollte es keine Probleme geben. Was nun unschuldig bedeutet, brauchen wir hier wohl nicht zu erörtern. Und was die verdeckte Videoaufzeichnung zur Überführung eines möglichen Täters angeht - und darauf zielen ja Ihre Fragen eindeutig ab - lassen Sie sich bitte von einem RA beraten. Wie gesagt:"Der gesunde Menschenverstand kann hier schon sehr hilfreich
sein.
mfg
db
Hallo,
da stellt sich die Frage: „WAS überwachen?“
In der eigenen Wohnung (selbst bewohnt) kann ich Filmen was ich will.
Geht ja keinen was an, was ich zuhause filme.
Sollte allerdings ein Mitbewohner ohne sein Wissen überwacht werden, währe ich
da etwas vorsichtiger. (Schon weil man so was einfach nicht macht!)
So ne Aufnahme mit Ton wäre dann schon ein Bein im Gefängnis…
Will ich rausfinden wer mir im Keller die Kartoffeln klaut, hätt ich da keine rechtlichen Bedenken.
(Wie viele Kameras gibts in Geschäften zur Aufklärung von Ladendiebstählen?)
Zu beachten ist bei dem ganzen natürlich auch der „Beifang“.
Wenn ich meine Terasse anschauen will und hab drei Viertel vom Bild mit dem öffentlichen Weg nebendran gefüllt ist das auch nicht mehr so ganz mit meiner Absicht die Terasse zu überwachen zu rechtfertigen.
Achtung:
Ich bin kein Rechtsanwalt!!
Dies stellt meine persönliche Meinung und Ansicht zur Rechtslage dar,
ohne Garantie auf Rechtssicherheit!!
Trotzdem hoffe ich, dass das etwas weitegeholfen hat.
Gruß, Michael
Irgendwie versteh ich nicht so richtig warum es ein so dünner Pfad ist wenn man eine eigenen Räume überwacht und dann andere Personen diese betreten?
Darf ich das prinzipiell nicht oder muss ich einfahc einen Hinweis auf „Kameraüberwachung“ anbringen?
Hallo,
wenn ich rein nur mein Eigentum, also z.B. meinen Keller oder Wohnung mit einer Kamera filme und dort dann andere Personen reinlaufen ist es wenn ich es richtig verstanden habe nicht legal?
Irgendwie erkenne ich den Sinn nicht? Warum Rücksicht nehmen wenn es rein um mein Eigentum geht?
ok, alles weitere können Sie auch hier nachlesen:
https://www.datenschutzzentrum.de/video/videpriv.htm
mfg
db
Ersteinmal darf ich keine Rechtsauskunft geben.
und mit Ja Nein Vielleicht beantworten.
Viodeoüberwachung dient zum Schutz von Leben und Sachwerte.
Sie dürfen die Privatsphere von Menschen (auch Familienmitgliefer) nicht verletzen.
Video UND Audioaufzeichnungen ohne Vorankündigung und einer schriftliche Erlaubniss sind ein Fressen für Datenschützer, Betriebsräte und Streitanwälte.
Ich muss es so formulieren.
Meines Wissens nach, leidet die Einsicht und der gesunde Menschenverstand durch die unklare Sicherheit von Gesetzestexte und Verordnungen.
z. B. ein Juwielier darf seine Auslage und Schaufenster nicht mit einer Kamera uberwachen wenn die Kamera durch die Scheibe auf den öffentlichen Fussgänger- bzw. Strassenbereich „sieht“
Es wird akzeptiert ,dass eine Videoüberwachung an einer Tankstellenkasse den Kunden an der Kasse aufzeichnet. Der Datenschutz gibt sich zufrieden und hällt still, die Polizei freut sich und der Täter wird überführt. Rechtlich gesehen (meiner Meinung nach)(bin kein Anwalt)gibt die fehlende Genehmigung kein Erlaubniss diese Bilder zu verwerten, und damit…(denk selbst weiter)
WICHTIG ist dass die Videodaten nach einem Zeitfenster automatisch gelöscht werden
Solange Sie die Ehre und Würde des einzelnen Menschen nicht nicht verletzen z.B. Ihre Familien-mitglieder und Besucher sehe ich persönlich kein Problem.
PS Deutsch ist nicht meine Muttersprache.
AUSZUG FAQ´s
Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/list/3?entries=…
Hallo,
ich glaub das war ein Missverständniss.
Ich meinte nicht dass es ein Problem ist, wenn jemand anderes die Wohnung betritt (Besucher, Einbrecher…), ich meinte Mitbewohner (Frau/Freundin…).
Und ja, solange es in der eigenen selbst bewohnten Wohung ist, kann man filmen was man will.
Aber wenn es mehr als die eigene „Privatsphäre“ umfasst wird es halt problematisch.
Die eigene Terasse filmen ist OK, die Gemeinschaftsterasse eines Mehrfamilienhauses ist nur mit Zustimmung der anderen Mitbenutzer OK.
Und öffentlicher Raum ist halt Tabu (Gehweg vor dem Haus…), weil man da Persönlichkeitsrechte verletzt.
Ein Hinweis auf Kameraüberwachung hielte ich persönlich für den Privatbereich für übertrieben.
Wie gesagt, solange es die eigene Privatsphäre ist, gehts ja keinen was an.
Gruß, Michael
Hallo,
Auf eigenem Grundstück und auch in der gemieteten Wohnung darf man in der Regel überwachen was man möchte. Natürlich nicht aus dem Fenster heraus ein anderes Grundstück.
Wichtig hierbei ist das, wenn man einen Person gefilmt hat, dass Recht auf das eigene Bild trotzdem besteht. D.h. man darf dass dann nicht einfach veröffentlichen.
Im Zweifelsfalle bitte immer einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Hallo
Was willst du kontrollieren? Wenn du den Hauseingang überwachen willst sollte es keine Probleme geben. Wenn du das Badezimmer überwachen willst - dann schon eher.
Natürlich dürfen Sie ihre eigene Wohnung oder ihren Kellerraum per Video überwachen.
Die Kameras müssen nur so eingestellt sein, dass kein fremder Raum überwacht wird.
Zusätzlich müssen Sie alle Personen die den überwachten Bereich betreten (Besucher)
über die Überwachung (wenn die Videodaten aufgezeichnet werden) informieren.
MfG
Olaf Schmidt