Guten Tag,
ich habe zwei Fragen:
In der AVEÜR möchte ich meine Privateinlagen als bewegliche Wirtschaftsgüter eintragen.
Soll ich unter „Anschaffungs-/Herstellungsdatum“ das Datum der Einlage angeben oder das Datum an dem der Kauf ursprünglich war?
Ich gehe von ersterem aus, da ich die Einlage aus der Perspektive des Betriebs als „Anschaffung“ verstehe.
In der EÜR gebe ich in Zeile 12 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze …) Einnahmen ein, die ich durch einen B2B Kunden im Ausland erzielt habe. Wegen Reverse Charge ist es also für mich sowieso umsatzsteuerfrei.
Allerdings kommt dann in Zeile 22 (Summe der Betriebseinnahmen) raus, dass ich gar keine Betriebseinnahmen habe.
Ich soll in Zeile 11 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer) also die Einnahmen aus Zeile 12 ebenfalls angeben?
Alleine das Wort „davon“ in der Überschrift von Zeile 11 soll mir das verdeutlichen?