Guten Tag,
im habe 4 Fragen und würde mich sehr über jeden Hinweis freuen. (Rahmenbedingung bei mir: EÜR)
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Warum ist es bei der Privateinlage so, dass Wirtschaftsgüter, die älter als 3 Jahre sind, nach Verkehrswert bzw. Marktwert bewertet werden sollen? (Warum nicht nach um Abschreibung verminderten Kaufpreis, falls die Nutzungsdauer noch nicht überschritten ist?) Die 3-Jahre-Regel wird hier, hier ,hier und hier erwähnt.
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Wenn ich dann nach Marktwert bewerte und es sich nicht um ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut handelt, welche Nutzungsdauer soll ich annehmen? Die Nutzungsdauer nach Afa-Liste ist bei manchen Gütern hier auch schon überschritten.
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Wie bewerte ich Produkte aus einem Produktbundle zu dem mir der Bundlepreis bekannt ist (laut Rechnung), der Einzelpreis aber auf der Rechnung nicht ausgewiesen wird. Der Einzelpreis bei Einzelkauf wäre im Shop noch einsehbar, deckt sich aber nicht genau mit dem Preis im Bundle, weil das Bundle ja einen Rabatt hat im Vergleich zum Einzelkauf der Produkte.
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Kann ich einen PC bestehend aus Komponenten, die ich zu unterschiedlichen Zeitpunkten, aber alle vor mindestens 3 Jahren gekauft habe, als ein einziges Wirtschaftsgut einlegen (bewertet nach Marktwert)? Den Marktwert ermittle ich mit einem ebay-Angebot, das gleiche Komponenten hat und verkauft wurde.