Privaten Kaufvertrag bei ebay rückgägnig machen?

Hallo!

Ich habe ein sehr großes Problem mit einem ebay-Verkäufer.
Und zwar ich habe ein Ersatzteil für einen Rasentraktormotor bei ihm gekauft, weil ich das alte Teil verlohren habe.
Dieses verlohrene Teil habe ich aber nachdem ich das Teil bei ebay gekauft habe wieder gefunden.
Habe es um 20 Euro gekauft.
Habe den Verkäufer nett darum gebeten ob er den Artikel nicht einem unterlegenen Bieter verkaufen möchte.
Dieser besteht jedoch darauf dass wir wegen lächerlichen 20 Euro vor Gericht gehen!!!
Ich hätte ihm zuerst 10 Euro als Entschädigung angeboten, und als ich die Sache mit dem Anwalt hörte, bot ich ihm 20 Euro an und dass er sich das Teil behalten soll.
Er sagt ich komme deswegen ins „Gefängniss“
Die Frage ob das ganze normal ist erübrigt sich ja offensichtlich.
Jetzt zu meiner Frage, aber kann er dagegen Gerichtlich was machen?
Er hat mir ja noch keine Zahlunsfrist gesetzt.
Währe nett wenn ihr mir da weiterhelfen würdet!

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
bitte lies dir die AGB’s bei eBay durch. Dort steht, dass ein Gebot verbindlich ist. D.h. auch, wenn du privat ersteigert hast, so kann der Verkäufer nun auf sein REcht bestehen, dass du das TEil nimmst und er sein Geld dafür bekommt. Dazu gibt es auch schon Gerichtsurteile. Am Beste holst du dir noch weitere Infos ab unter e-recht24.de
Vor Gericht wird das Ganze niemals gehen, weil der Streitwert zu niedrig ist und die Sache für die Allgemeinheit nicht interessant ist. Dir passiert soweit nicht viel, außer, dass du das Teil am Schluss nehmen musst. Viele Verkäufer lassen mir sich reden und machen keinen großen Anstalten, wenn du es nicht nimmst, dann eben jemánd anders.
Mach doch einfach folgendes, nimm das Teil und verkaufe es an anderer Stelle weiter z.B bei kouro.de, dort zahlst du keine Einstellkosten und keine Verkaufsgebühren zur Zeit. Dann schlägst du evtl zwei Fliegen mit einer Klappe und du hast diesen Hirni auch los. Das dumme daran, für dich wird nun erst mal eine sog. „negative“ Bewertung aufkommen, die kannst du aber evtl von eBay (geht dort nur auf schriftliche Anfrage und genaueste Beschreibung des Vorfalls) wieder löschen lassen.

Hallo!

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

Ich hätte es ihm ja auch angeboten, dass ich das Ding einfach zahle und er behält es trotzdem (ich brauchs ja nicht mehr)

Was währe denn wenn ich das Ding einfach zhale ob es ihm jetzt passt oder nicht?

mfg

Hallo,

Ich denke der Verkaeufer kann hier tatsaechlich verlangen, dass Sie den Artikel nehmen und bezahlen. Ob das nett ist und ob es einen Rechtsstreit wert ist, ist eine andere Frage.

Ich bin jedoch kein Jurist.

Sie koennen den Artikel ja selbst bei eBay wieder einstellen wenn Sie ihn nicht brauchen.
Das wuerde ich in einem solchen Fall jedenfalls machen, weil es den Aerger nicht Wert ist.

Viele Gruesse
Gina

Erstmal kann ich dich beruhigen: Wegen 20,- Euro kommt in Deutschland niemand ins Gefängnis. Im Gegenteil, man könnte sogar darüber nachdenken, den Vogel, oh sorry, den Verkäufer, wegen Nötigung zu verklagen.

Und so einfach vor Gericht gehen kann der Verkäufer auch nicht, selbst wenn du die Ware nicht bezahlst. Einige Voraussetzungen müssen dafür schon erfüllt werden.

Anderseits: Du schließt mit deinem erfolgreichen Gebot automatisch einen gültigen Kaufvertrag ab, den du verpflichtet bist einzuhalten (ebenso wie der Verkäufer).
Die Nummer, ein Ersatz-/Austauschteil zu kaufen und dann zu sagen, oh sorry, hatte ich doch noch, geht nicht.
Dein Angebot, ihm 20,- Euro zu bezahlen und er darf das Teil dann behalten ist irgendwie, äh, merkwürdig. Entweder ist es wirklich nett gemeint von dir, oder da steckt was anderes dahinter. Das der Verkäufer den Vorschlag nicht annimmt, ist ebenso…merkwürdig.
Irgendeiner von Euch beiden muss was schlechtes geraucht haben, habe ich den Eindruck -:smile:.
Warum bezahlst du nicht einfach und lässt dir das Ersatzteil zuschicken und gut ist?

Aber wie gesagt, der Verkäufer kann mit Gefängnis oder den Besuch seiner Oma drohen, beides ist gleicher Humbug. Setzt er dir eine Zahlungsfrist und du bezahlst nicht, muss er dir erst mal eine Mahnung schicken, nachdem die Frist abgelaufen ist. (Schau mal in seine AGBs, was da steht, es könnte ja auch sein, dass du nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerätst.)
Nach der Mahnung folgt der Gerichtliche Mahnbescheid; da fängt es dann an Geld zu kosten.
Legst du da keinen Widerspruch ein oder zahlst ebenfalls nicht, kommt irgendwann vielleicht der Gerichtsvollzieher. Vermutlich aber nicht, da der Streitwert viel zu gering für so einen Aufwand ist, da der Verkäufer die Kosten erst mal Vorstrecken muss.

Mein Tipp: Bezahle das Teil - du hast es schließlich bestellt - und lege es an die Seite, falls du das Originalteil mal verlieren solltest. (Oder verscherbel es für 30 Euro bei Ebay.) Für alles andere lohnt der Aufwand nicht für läppische 20,- Euro.

Gott zum Gruße!

Hallo, es tut mir leid aber da kann ich dir nicht helfen. Gruesse Madlen
Hallo!

Ich habe ein sehr großes Problem mit einem ebay-Verkäufer.
Und zwar ich habe ein Ersatzteil für einen Rasentraktormotor
bei ihm gekauft, weil ich das alte Teil verlohren habe.
Dieses verlohrene Teil habe ich aber nachdem ich das Teil bei
ebay gekauft habe wieder gefunden.
Habe es um 20 Euro gekauft.
Habe den Verkäufer nett darum gebeten ob er den Artikel nicht
einem unterlegenen Bieter verkaufen möchte.
Dieser besteht jedoch darauf dass wir wegen lächerlichen 20
Euro vor Gericht gehen!!!
Ich hätte ihm zuerst 10 Euro als Entschädigung angeboten, und
als ich die Sache mit dem Anwalt hörte, bot ich ihm 20 Euro an
und dass er sich das Teil behalten soll.
Er sagt ich komme deswegen ins „Gefängniss“
Die Frage ob das ganze normal ist erübrigt sich ja
offensichtlich.
Jetzt zu meiner Frage, aber kann er dagegen Gerichtlich was
machen?
Er hat mir ja noch keine Zahlunsfrist gesetzt.
Währe nett wenn ihr mir da weiterhelfen würdet!

Mit freundlichen Grüßen

Hallo!

Die genaue Rechtslage ist scheinbar nicht ganz geklärt (habe etwas im Web recherchiert), wenn es um den Onlineverkauf von privat an Privat geht;
bei gewerblichen Online-Verkäufen gilt meist das Fernabsatzgesetz mit 14-tägigem Rücktrittsrecht für den Privaten Käufer.

Ich würde an Ihrer Stelle eins machen, wenn Sie wirklich ausgiebig versucht haben, zu schlichten: Schicken Sie das ersteigerte Teil zurück (eventuell bei der Post mal fragen, ob es Paketzustellung mit Ablieferbeleg gibt, so dass der Empfänger unterschreibt dass er die Ware zurück erhalten hat),
und bitten den Verkäufer dann nochmal freundlich um Erstattung des Kaufpreises.

Falls er dann -trotz bestätigten Rückerhalts der Ware- immer noch nicht einlenkt, würde ich die 20,- EUR „schlucken“ und die Sache auf sich beruhen lassen - das ist dann echt den Ärger nicht mehr Wert!

Ich glaube nicht, dass er dann noch rechtliche Schritte einleitet, denn sie haben ja offensichtlich kommuniziert, die Ware nicht mehr haben zu wollen, und ihm diese retourniert - also kann er nicht mal mehr auf dem Kaufpreis bestehen, geschweige denn „Sie vor Gericht zerren“.
Dies hat keinerlei Bestand, das wird ihm auch jeder Rechtsanwalt erzählen - vor allem bei „läppischen“ 20 Euro Streitwert!

Bitte beachten Sie, dass dies aus meiner Erfahrung als eBay-Privatverkäufer und -käufer spricht, und rechtlich womöglich nicht lückenlos so greift - aber etwas gesunden Menschenverstand und irgendwann ein Einsehen erhofft man sich dann doch auch bei solchen Verkäufern…

Drücke Ihnen die Daumen, dass Sie dort glimpflich heraus kommen!

Gruß,
Jörn K.

Hallo!

Ich habe ein sehr großes Problem mit einem ebay-Verkäufer.
Und zwar ich habe ein Ersatzteil
bei ihm gekauft…
Habe den Verkäufer nett darum gebeten ob er den Artikel nicht
einem unterlegenen Bieter verkaufen möchte.
Dieser besteht jedoch darauf dass wir…vor Gericht gehen!!!
Ich hätte ihm zuerst 10 Euro als Entschädigung angeboten… und… bot ihm 20 Euro an
und dass er sich das Teil behalten soll.
Er sagt ich komme deswegen ins „Gefängniss“…
Die Frage ob das ganze normal ist erübrigt sich ja

…kann er dagegen Gerichtlich was

machen?
Er hat mir ja noch keine Zahlunsfrist gesetzt…

Hallo,

Wenn der ebay Verkäufer privat ist, dann ist er nicht verpflichtet das Teil Retoure zu nehmen .

Du bist mit dem Kauf einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen den du erfüllen musst .

Beim gewerblichen Verkäufer stehen die rücknahmebedinungen indem agb’s

Gruß