Privater Auto-Kauf mit Gewerbeschein

Hallo zusammen,

ich bin aktuell auf der Suche nach einem neuen Auto - ein
Gebrauchtwagen vom Händler soll es wahrscheinlich werden.
Nun hat mir ein Freund empfohlen, dass Auto über meinen
Gewerbeschein (ich bin Kleingewerbebetreibender) zu
kaufen, da ich dann keine MwSt. bezahlen müsste.
Nun habe ich bei wer-weiss-was schon etwas gesucht und
gelesen das dies tatsächlich möglich ist, habe aber noch
einige unbeantwortete Fragen:

  1. Funktioniert dies bei jedem Autokauf, egal ob Neuwagen
    oder Gebrauchtwagen? Oder nur wenn der Händler das Auto
    einer Privatperson abgekauft hat und somit §25 Ustg
    (Differenzbesteuerung) möglich ist.

  2. Verzichte ich auf die Gewährleistung / Garantie des
    Herstellers wenn ich das Fahrzeug per Gewerbeschein
    kaufe?

  3. Muss mir der Händler solch einen Kauf anbieten oder
    ist das auf freiwilliger Basis?

Vielen Dank im Voraus & viele Grüße!

Hi

bei einem Neuwagen verbleibt die Garantie wie sie ist , bei Gebrauchten von seriösen Vetrags-Händlern ist es Verhandlungssache , da kann man einen guten Preisrabatt heraushandeln , wenn man sich als Gewerbetreibender ausgibt und auf Garantie verzichtet.
Bei Händlern um die nächste Strassenecke , die NUR an Gewerbetreibende und Wiederverkäufer verkaufen , ist vorsicht angesagt .
wenn so ein Wagen in die Auswahl kommt UNBEDINGT mit dem Objekt der Begierde zum Gebrauchtwagen Check fahren .
die Wagen sind sehr oft oben Hui und unten Pfui

gruss

Toni

Hallo Michael,

soll der Wagen als Geschäftswagen oder als Privatwagen genutzt werden? Falls privat, dann musst Du die USt. natürlich bezahlen.

  1. Funktioniert dies bei jedem Autokauf, egal ob Neuwagen
    oder Gebrauchtwagen? Oder nur wenn der Händler das Auto
    einer Privatperson abgekauft hat und somit §25 Ustg
    (Differenzbesteuerung) möglich ist.

Ob neu oder gebraucht ist im Prinzip egal, aber der Händler muss die USt. ausweisen können. AFAIK geht das bei Gebrauchtwagen nur, wenn der Wagen eben nicht von Privat kommt.

  1. Verzichte ich auf die Gewährleistung / Garantie des
    Herstellers wenn ich das Fahrzeug per Gewerbeschein
    kaufe?

Die Garantiebedingungen legt der Garantiegeber (meist Hersteller bzw. Garantieversicherung) fest. Ich glaube nicht, dass es da Unterschiede gibt, aber lieber mal nachsehen.
Die Gewährleistung ist dagegen gesetzlich geregelt, was nicht heißt, dass man (bzw. dass Gerichte) das nicht unterschiedlich auffassen könnte.

  1. Muss mir der Händler solch einen Kauf anbieten oder
    ist das auf freiwilliger Basis?

Man muss dem Verkäufer schon selber sagen, ob man den Wagen als Privatmann oder als Gewerbekunde kauft.

Beste Grüße
Guido

Hallo Michael,

ich bin aktuell auf der Suche nach einem neuen Auto - ein
Gebrauchtwagen vom Händler soll es wahrscheinlich werden.
Nun hat mir ein Freund empfohlen, dass Auto über meinen
Gewerbeschein (ich bin Kleingewerbebetreibender) zu
kaufen, da ich dann keine MwSt. bezahlen müsste.

als Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes brauchst du keine Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen ausweisen. Im Gegenzug hast du aber nicht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Wenn du das Auto vom Händler kaufst, musst die Umsatzsteuer (Vorsteuer) mitbezahlen, kannst dir diese aber später nicht zurückholen. Steuerlich sehe ich keinen Vorteil für den Kleinunternehmer.

  1. Verzichte ich auf die Gewährleistung

Die Gewährleistung zwischen Kaufleuten ist anders geregelt als zwischen Kaufmann und Privatmann. Geh mal davon aus, dass du als Privatmann besser da stehen würdest. Für den Verkäufer ist es dagegen mit einem höheren Risiko verbunden an eine Privatperson zu verkaufen.

  1. Muss mir der Händler solch einen Kauf anbieten oder
    ist das auf freiwilliger Basis?

Der Händler muß gar nichts. Es gibt sowas wie Vertragsfreiheit. Das schließt mit ein, dass man frei entscheiden kann mit wem man einen Vertrag abschließt.

Mein Fazit:
Kauf den Wagen als Privatmann oder lass es bleiben!

MfG
Stephan