Hab vor einer Woche am 27.07.13 mein BMW privat verkauft. Heute habe ich einen Anruf vom Käufer erhalten der mir sagt dass die Zylinderkopfdichtung defekt ist. Im Vertrag steht das ich auf sämtlichen mir bekannten Mängeln hingewiesen habe (Zylinderkopfdichtung keine Symptome bekannt gewesen)und das das Auto verkauft wird wie besichtigt unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Jetzt sagt der Käufer mir dass er 14 Tage das Recht hat dass ich für den Schaden aufkommen muss oder das Auto zurücknehmen muss. Habe ja nichts verschwiegen, vor zeugen alle Mängel genannt.Hat er Recht?
Nein, der Käufer hat nicht Recht.
Dieses 14-tägige Rückgaberecht gibt es nur bei Onlinehändlern. Für den Schaden mußt Du auch nicht aufkommen, schließlich hätte er die Möglichkeit gehabt das Fahrzeug im Wege einer Probefahrt durchchecken zu lassen.
Der Mangel war Dir nicht bekannt, daher konntest Du nicht auf ihn hinweisen.
Wenn Du eine 100%ige Auskunft haben willst, dann geh’ mit dem Kaufvertrag zum ADAC (wenn Du dort Mitglied bist) oder zu einem Rechtsanwalt. Ansonsten würde ich erstmal abwarten, was der Käufer macht. Du mußt Dich zumindest nicht auf eine Rückgabe des Fahrzeugs einlassen oder einer Teilrückzahlung des Kaufpreises.
Hallo…sorry daß ich mich
erst jetzt melde,wäre gut wenn Du eine Werkstatt hast,so eine im Hinterhof,die sich das ansieht.Hatte es auch mal lange her…da gibt es billige Möglichkeiten,ohne Austausch!wenns so wäre
ich würde den Auffordern zusammen sich in einer Seriösen Werkstatt zu treffen.Wird abgelehnt,dann ist es ein Versuch,des Betruges.Weil,wenn man einen kennt,macht der NICHTS außer Rechnung schreiben.
Das Auto mußte zur Zulassung evtl/TÜV dort hätte man daß bemerkt und dem Kunden gesagt.
Also,Auffordern sich in einer neutralen Werkstatt zu treffen.Daß darf dann keine sein,wo Ihr Kunde seid.
Viel Glück Hanni