Hallo!
kurz zum Sachverhalt. Ich habe mein Fahrzeug (Gebrauchtwagen) bei Autoscout inseriert, prompt kam auch ein Telefonanrufer, und wir einigten und auf einen Preis. Er schickte mir sogleich eine Email mit einer Kaufbestätigung, darin vermerkt das Fahrzeug (Allerdings nur Modell, kein Baujahr oder ähnliches), der vereinbarte Preis, und der Abholtermin.
Ich habe dem Käufer per telefon berichtet das es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Ebenso das vor kurzem eine Inspektion durchgeführt wurde. Die Ergebnisse waren für ihn nicht relevant. Bei der Übergabe werde/würde ich in jedem Fall das Gutachten der Inspektion beilegen, um keine vorhanden Mängel zu verschweigen.
Meine Internetrecherche hat nun gezeigt das es bei diesen Käufer verschiedene Varianten gibt. Bei den einen läuft alles reibungslos, bei den nächsten wird bei Übergabe nochmal gefeilscht, und wieder andere tauchen gar nicht auf.
Meine Frage nun:
Ich bin mit dem vereinbarten Preis zufrieden, und sollte alles seinen Gang gehen, gibt es kein Problem. Welche Rechte und Pflichten habe ich aber bei folgenden Fällen:
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Der Verkäufer taucht auf, will aber handeln. Ich lasse aber nicht mit mir reden und bestehe auf den vereinbarten Preis. Ist dann die Kaufbestätigung ungültig, wenn der Käufer nicht für die vereinbarte Summe das Fahrzeug kaufen will? Kann ich das Fahrzeug dann nahtlos neu inserieren und an jemand anderen verkaufen?
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Der Käufer taucht nicht auf. Ich habe gelesen das ich verpflichtet bin den Käufer nochmals zu mahnen, bevor ich von der Kaufbestätigung zurücktreten kann. Welche Fristen gibt es da, damit ich nicht auf Schadensersatz verklagt werden kann?
Vielen Dank für die Hilfe!
p.s. im Email Verkehr wurde das Übergabedatum explizit festgelegt, ich habe zudem vermerkt das der Kaufvertrag und die Bargeldbezahlung bei Übergabe erfolgen. Der käufer hat zudem Klauseln vermerkt wie „gekauft wie gesehn“ und „keine garantie und gewährleistungsansprüche“
Ravianer