Ein Motorroller (BMW, C1) wurde verkauft. Das Fahrzeug ist 23 Jahre alt mit 35Tkm. Der Käufer wurde mündlich informiert über die Anfälligkeit des Fahrzeuges, die Werkstattrechnungen der letzten 15 Jahre hat er erhalten.
Der Kaufvertrag (ADAC-Template), den der Käufer unterschrieben hat, sagt „Das Motorrad wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel sowie.[…]“. Zum Zeitpunkt der Übergabe war das Fahrzeug frei von Mängeln, die HU lag 2 Wochen zurück. Der Käufer übernahm das Fahrzeug und fuhr damit nach Hause.
Auf der ersten Fahrt 2 Tage später blieb das Fahrzeug liegen, Grund (noch) unbekannt. Nun möchte der Käufer den Vertrag vollständig rückgängig machen und verlangt, dass das Fahrzeug vom Standort der Havarie abgeholt werden soll.
Muss das akzeptiert werden?
Hat der Verkäufer nicht das Recht zur Nachbesserung?
Vielen Dank für etwas Hilfe