Privater Kauf und Verkauf - wer zahlt Retoure Porto bei Mängel?

Guten Tag an Alle,
ich habe bei einer Onlineseite, als private Käuferin, von einem privaten Käufer ein gebrauchtes Bekleidungsstück gekauft.
Die Bekleidung wurde als gebraucht und als sehr guter Zustand angegeben.
Bei Ankunft des Teils waren aber mehr Mängel (Löcher, Risse, offene Nähte usw.) drin, als man ertragen kann.
Die Mängel waren auch nicht auf den eingestellten Foto´s zu sehen und wurden verschwiegen.
Nähen oder sonstiges Reparieren wäre sehr aufwendig und viel zu teuer.
Diesen Seidenstoff, kann ich nicht selber nähen, denn die Löcher usw. sind z.B. an der Vorderseite, am Rücken, am Hals usw., so dass da schon ein Fachmann (Änderungsschneiderei) ran muss.
Die Kosten wären auch zu hoch.
Ich erwarte, dass der Verkäufer mir das Geld erstattet.
Er schrieb aber, dass er das Bekleidungsstück zurück haben will und ich soll es ihm zusenden; auf meine Kosten.
Da es besser wäre, dann den versicherten Retoureversand zu wählen, damit ich den Nachweis der Retoure habe, sehe ich nicht ein jetzt noch einmal 4,99 € Porto zu zahlen, bei DHL, so wie es der Verkäufer will.
Der Warenwert war mit Porto 10 €.
Das ist so gesehen nicht viel, aber mit meiner kleinen Rente, muss ich immer sparen wo ich kann und kaufe deshalb auch gebrauchte Ware.
Das Sozialkaufhaus hat derzeit; wegen Corona; geschlossen, also habe ich dann online bestellt, bei diesem privaten Verkäufer.
Ich habe mit Online Banking bezahlt und so auch sowieso keinen Käuferschutz, auf dieser Verkaufsseite (Eb---- Klein----).

Ich hoffe, ihr wisste dazu einen Rat und könnt mir erklären, wer die Retourekosten tragen muss, in meinem Fall.

Liebe Grüße vom (lieben) Hausdrachen

Hallo,

jetzt ist das Kind womöglich in den Brunnen gefallen, aber für die Zukunft:

das stimmt so nicht mehr. Es gibt auch da einen Käuferschutz, aber du musst mit der Funktion „Sicher bezahlen“ bezahlt haben:

Evtl, geht’s auch mit Hermes für 3,70 als Päckchen? Das wäre ebenfalls versichert und verfolgbar:
https://www.myhermes.de/preise/paeckchen-paket/

Aber so grundsätzlich fürchte ich, wirst du nicht viel Erfolg haben, bei Privatverkäufe®n ist das schwierig, wobei ich mir nicht sicher bin, wie das geregelt ist, aber bei dem Gesamtpreis … wirst du wohl nicht klagen.

Viele Grüße
Christa

1 Like

hi,

ist da der Rückversand (also die Kosten für diesen) neuerdings mit drin? Bin da eventuell nicht auf dem aktuellem Stand, aber früher war der ausgenommen.

grüße
lipi

Hi!

Auch private Verkäufer haften dafür, dass die Ware den versprochenen Zustand hat, daran ändert auch „Keine Garantie/Umtausch/Rückerstattung“ nichts.

Wenn die Ware also wirklich in einem so schlechten Zustand ist, dann muß dir der Verkäufer den gesamten gezahlten Betrag inklusive Porto zurückzahlen, genauso wie er das Porto der Rücksendung zahlen muss, wenn er die Ware denn zurück will.

Das Problem:

Du hast möglicherweise (!) Recht, und die Ware ist in einem sehr viel schlechteren Zustand als angegeben. Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei sehr unterschiedliche Dinge. Es wird dir schwer fallen, die paar Euro für das Rücksendeporto einzuklagen.

Hallo,

warum schaust du dir den Link oben nicht an? :stuck_out_tongue:

Falls der von Dir gekaufte Artikel nicht ankommt oder erheblich von der Beschreibung abweicht, zahlt unser Partner Online Payment Platform (OPP) dir den Kaufpreis zurück. Für diesen Service fällt für dich lediglich eine geringe Gebühr vom vereinbarten Kaufpreis an.

Man würde zumindest den Kaufpreis zurückerhalten und müsste die Ware nicht zurückschicken. Allerdings schweigen sie sich ziemlich aus, was allgemein die Versandkosten angeht.

Das meinte ich ja vorhin …

Gruß
Christa

hi,

jagut, da steht erstmal, wie ich es auch kenne, was vom Kaufpreis.
Es geht ja aber um die Kosten des Rückversandes.

Wenn du es weißt, wäre es nicht sinnig, es einfach zu sagen?

grüße
lipi

Hallo und Danke,
aber leider haben wir keinen Hermes Shop bei uns in der Nähe.
2 mussten schließen, wegen dem Lockdown.
Der nächste Shop ist in der City unserer Stadt, muss da aber ca. 50 Min. mit dem Bus inkl. Fußweg hinfahren.
Auto fahren kann ich nicht.
Ich habe aber eine Gehbehinderung und mir fällt es nach meiner OP noch schwer so lange unterwegs zu sein und das wäre eine starke Belastung für mich.
DPD usw. haben wir hier im Dorf auch nicht.
Da bleibt zur Zeit nur DHL, denn der Shop ist nur 400 Meter weit weg.

Nur so, vollständigkeitshalber … ich hatte aus dem UP lediglich den Bereich zitiert, der sich auf den fehlenden Käuferschutz bezog, und angegeben, dass es nicht (mehr) stimmt. Das mit dem Rücksendekosten ist in meinen Augen separat zu betrachten, du wolltest es unbedingt zusammenziehen … Wegen des Rückversands habe ich lediglich eine günstigere Möglichkeit aufgezeigt, vollkommen unabhängig von der anderen Behauptung.

Aber schön, dass wir darüber geredet haben. :stuck_out_tongue:

Gruß
Christa

hi,

glaub wir verstehen das Problem irgendwie grundsätzlich verschieden.

Einen Käuferschutz selbst zu bezahlen, der genau das leistet, das der Verkäufer ohnehin bereit ist zu leisten (ja, das ist eine These, schließe ich daraus, dass er es ja zurücknehmen würde) … wo ist da der Schutz?

Ich denke der @Hausdrache meint, der Rückversand wäre damit auch gedeckt. sonst macht der Satz von ihr ja keinen Sinn.

Ich finde es ist schon wichtig, diesen Irrtum aufzuklären anstelle ihn noch weiter zu festigen.
Natürlich hast du das nur indirekt getan, In diesem Kontext finde ich das aber seltsam nicht darauf hinzuweisen.
Daher nahm ich auch an, der Rückversand könnte mittlerweile auch mit ‚geschützt‘ sein.

Aber wie immer: zum Glück sind die reinen Worte absolut korrekt. :wink:

grüße
lipi

Damit hast Du keine Garantie, daß der Verkäufer Dir Deinen bezahlten Kaufpreis zurückzahlt. Nachdem der doch eh’ kein honoriger Verkäufer ist!

Ich würde zuerst das Geld zurückfordern, dann erst die Ware zurücksenden.
Mit Bücher-/Warensendung* für 1,90 oder so ähnlich (das mußt Du dem Verkäufer natürlich nicht im voraus auf die Nase binden, das merkt er dann von selbst, wenn es in seinem Briefkasten landet).
Und die 1,90 hakst Du halt ab, Hauptsache, die €10,00 kriegst Du wieder.

(*) Ich mache bei ebay-Verkäufen mit Versandart BüWa grundsätzlich ein Foto vom Umschlag direkt im Postamt, mache ein Foto von der Quittung und sende beides dem Käufer zu. Das könntest Du in Deinem Fall auch tun.

Ich gehe Mal davon aus, dass deutsches Recht Anwendung findet …

Nach deiner Beschreibung gehe ich von einer arglistigen Täuschung aus. Dann müsste dir der Verkäufer entweder kostenfrei ein Teil nachsenden, welches die versprochenen Eigenschaften hat bzw. das gelieferte Teil für dich kostenfrei entsprechend reparieren lassen oder die sämtlicher Kosten erstatten und natürlich auch die Rücksendekosten tragen, wenn er das dir gelieferte Teil zurück haben möchte.

Zudem wird der Privatverkauf oft überstrapaziert. Wer regelmäßig etwas verkauft, kommt schnell in den Bereich des gewerblichen Handelns mit den entsprechenden Rechtsfolgen.