Privater Kleinhandel

Hallo liebe Experten und Laien,
ist die Grenze juristisch genau definiert, wieviel ich durch An-und Verkauf verdienen darf, ohne dass ich eine Gewerbegenehmigung benötige? Angenommen, ich kaufe im Großhandel zwölf Paar Schuhe und verkaufe die zum doppelten Preis. Darf ich das pro Jahr, pro Monat, ja, wie oft? Kaufe ich heute eine Flasche eines guten Jahrgangsweins, verkaufe den in zehn Jahren; mache ich das mit zehn oder 100 Flaschen und verkaufe die über dreißig Jahre verteilt.
Darf ich mir legal so ein kleines Zubrot verdienen? Wenn ich das selbe mit gebrauchten Schuhen tun würde, also ohne Großhandel, rein privat. Wie ist dieser Bereich geregelt? Wo beginnt die Grauzone, wo endet diese?

Hallo,

die Grenze ist juristisch nicht so genau definiert, wie man das als Laie vielleicht gerne hätte, für Juristen bzw. Steuerleute ist sie aber genau genug: gewerbsmäßig ist ein Handeln dann, wenn es dauerhaft auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Tja, was ist dauerhaft, was ist Gewinnerzielungsabsicht und über welchen Zeitraum und welches Volumen redet man da? Im Zweifel wird es so sein, daß sich das Finanzamt oder ein Abmahnverein meldet und man sich gegen das Anliegen dann juristisch zu wehr setzt.

Da das Problem natürlich auch Ebay mitbekommen hat, hat man dort ein paar Handlungsempfehlungen bzw. Merkmale zusammengestellt:
https://verkaeuferportal.ebay.de/ab-wann-bin-ich-gewerblicher-verkaeufer

Das Thema ist übrigens durchaus ernstzunehmen. Sowohl das Finanzamt als auch die genannten Abmahnvereine schauen immer wieder mal rein, um neue Kunden zu entdecken.

Zu Deinen Beispielen:
Socken: gewerbsmäßig und zwar auch schon, wenn die Aktion über ein Jahr läuft.
Wein: eine Flasche - kein Problem. 100 Flaschen in 30 Jahren - Problem. Dazwischen ist irgendwo die Grauzone.

Faustregel: kauft man Neuware, um sie mit Gewinn zu verkaufen, ist man eigentlich schon Gewerbe - ganz unabhängig von der Stückzahl bzw. dem Zeitraum.

Gruß
C.