Privater Onlineshop ? ab wann Gewerblich ?

Hallo zusammen. Ich bin neu bei wer-weiss-was und würde gerne eine Frage loswerden.

Nehmen wir Folgendes an:

Paul-XY plant zur Zeit einen kleinen Onlineshop für Computer-Systeme da er in seiner Freizeit begeisterter PC-Schrauber ist und er sich etwas Kleingeld dazuverdienen möchte.

Doch wie genau kann Paul-XY so etwas rechtens aufbauen ? Wie viel darf er maximal verdienen bis er ein Gewerbe anmelden muss ? oder reicht es wenn er es bei der Lohnsteuer angibt ? Wie sieht es mit Garantie und Gewährleistung aus ?

Danke für alle Inforamtionen.

Wie
viel darf er maximal verdienen bis er ein Gewerbe anmelden
muss ?

0 euro

oder reicht es wenn er es bei der Lohnsteuer angibt ?

diese variante wäre mir neu. wie soll das funktionieren ?

Wie sieht es mit Garantie und Gewährleistung aus ?

wie bei jedem anderen gewerbetreibenden auch…

gruß inder

Paul-XY plant zur Zeit einen kleinen Onlineshop für

Der ist dann aber nicht privat.

PC-Schrauber ist und er sich etwas Kleingeld dazuverdienen möchte.

Das wird sich nicht lohnen. Entweder ganz oder gar nicht.

Doch wie genau kann Paul-XY so etwas rechtens aufbauen ?

Das ist viel Arbeit. Wenn nur Kleingeld rauskommen soll, laß es lieber.

viel darf er maximal verdienen bis er ein Gewerbe anmelden muss ?

Das muß sofort angemeldet werden, unabhängig vom Verdienst.

Wie sieht es mit Garantie und Gewährleistung aus ?

Da steht Paul voll im Risiko.

Vielen Dank für eure Antworten. Nehmen wir nun an Paul möchte dennoch einen kleinen Onlineshop nebenher betreiben und meldet diesen als Gewerbe an… ist Paul nun selbstständig ? Oder wie läuft das mit den Versicherungen usw. da Paul ja schließlich eine Festeinstellung in seinem Hauptberuf hat.

Danke

ist Paul nun selbstständig ?

Ganz genau, Gewerbetreibender im Nebenberuf um noch ganauer zu sein, das kann man bei der Gewerbeanmeldung ankreuzen

läuft das mit den Versicherungen usw. da Paul ja schließlich
eine Festeinstellung in seinem Hauptberuf hat.

Das läuft alles wie gehabt, nur das er jetzt zusätzlich ein Gewerbe hat. Einige Dinge beim Gewerbe selbst müssen/sollten ggf. extra versichert werden (Gewerbehaftpflicht z.B.)
Nochmal ganz wichtig: Wenn er ein Gewerbe hat, entstehen auch Pflichten. Das Finanzamt möchte Zahlen sehen, er muss als Einzelunternehmer mit seinem Vermögen haften( legt er als Dienstleister die PCs einer Firma lahm kann das teuer werden), uswusw.
Also die Frage: Sind schon Kunden da? Habe ich Lust (viel) Zeit zu investieren und bin ich bereit mich über Recht- und Pflichten zu informieren, z.B. bei der IHK (bzw. hole ich mir Hilfe von einem externen Dienstleister)? Alles ja? Dann los. Alles nein? Lieber mit Freunden um die Häuser ziehen :smile:

Viele Grüße

Hartmut

So einfach ist das alles nicht. Um als „gewerblicher Händler“ aufzutreten, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Die Grenzen von Privatperson zu Unternehmer (!) sind fließend. Bei pauschalisierten Ratschlägen wäre ich vorsichtig!
Eine Übersicht mit weiteren Infos und Rechtssprechung hierzu findest du hier: http://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/privatverkaeufer-gewerblich-ebay-kleinanzeigen-amazon-ab-wann-unternehmer/
Folgende Indizien lassen „Gewerblichkeit“ vermuten:
● Hohe Anzahl und Regelmäßigkeit an Verkäufen übers Internet
● Anbieten von gleichartigen Artikeln
● Verkauf von Neuware
● Kauf von Ware, um Sie mit Gewinn weiterzuveräußern
● Bezeichnung als „Powerseller“, „Händler“ oder „Betreiber“
● Verwendung von eigenen AGB