Privater PKW für den AG einsetzen müssen und dann nur KM Geld ODER Lohn für die Zeit ! Könnte sowas möglich sein?

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine verrückte Frage, sehr sehr nahe an der Realität, aber nun nehmen wir nur mal Folgendes an:
Ein Bewerber stellt sich bei einem tollen ambulanten (ca. täglich 3 Termine im Umkreis von ca 30 KM) Job vor und erfährt dabei, dass der vom Bewerber eingesetzte private PKW in 2 Varianten vom AG „Vergütet“ wird. und jetzt wirds kurrios ;-):

  1. Variante: Der MA bekommt pro gefahrenen KM 0,30ct, dafür aber KEINEN LOHN FÜR DIE GEFAHRENE ZEIT,
  2. Variante: Der MA bekommt die Fahrzeit vergütet, dafür aber kein Fahrkostenpauschale, die könne sich der MA angeblich beim Finanzamt wiederholen.

Und ja, es ist so, dass der Bewerber sich die Fahrzeit nicht als Arbeitszeit auf seinen Stundennachweis schreiben darf, wenn er die 30 Cent pro KM nimmt. Bekommt der Bewerber andererseits seinen gans normalen Lohn, weil er die Fahrzeit im Stundennachweis einträgt, bekommt er KEINE KM PAUSCHALE, also KEINE 30 CENT PRO KM

Wo sind wir eigendlich, wo sowas gehen könnte, oder ist das alles rechtens?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen
Wie sollte der Bewerber vorgehen?

Martina_e

Hallo Martina,
wenn das so in dem Arbeitsvertrag steht, ist das ok.
Bei uns wurde es so gehandhabt:
Der MA bekam 30 ct/km für die gefahrenen KM. Fuhr der MA von zuhause aus zu dem Termin, waren die KM von zuhause zur Arbeit abzuziehen. Die Fahrzeit wurde normal bezahlt. Allerdings auch minus Fahrzeit zuhause-Arbeit, wenn man Termin direkt von zuhause ansteuerte.
Gruß Michael

Sich etwas anderes suchen.
Mit 30 Cents/km kann man kein Auto wirtschaftlich betreiben.
Glaubt man dem ADAC müssten es eher 50 Cents/km sein.

Wenn man die Bewerber schon zu Beginn so abkocht, wie geht das dann erst weiter?!

Gruß,
Steve

???

Wie sieht es denn beim Arbeitgeber so mit Lesen, Schreiben und den Grundrechenarten aus? Unterschreibt er mit Daumenabdruck, oder hat er die Buchstaben seines Namens schon gelernt?

Schöne Grüße

MM

Guten Morgen, war es bei Ihnen denn auch so, dass dann, wenn die KM Pauschale gezahlt wurde die „Lohnfortzahlung“ ruhte? Dass ist bei dem AG nämlich so. Das heißt, wenn der Arbeitnehmer von Termin A zu Termin B fährt ist das sein Freizetvergnügen (weil nicht vergütet). nur der PKW wird dann mit 030€ pro KM vergütet. Sollte sich der Arbeitnehmer in seiner Vermessenheit entscheiden auch seine Fahrzeit als Arbeitszeit angerechnet zu bekommen, so gibt es KEINE KM Pauschale. In dem Fall stellt der Arbeitnehmer sein PKW quasi kostenlos zur Verfügung.
So war das bei Ihnen auch, oder so ist das üblich, ehrlich?

Liebe Grüße
Martina_e

Ach so, der Arbeitgeber sagt, dass das eine übliche Verfahrensweise im ambulanten Dienst ist. Das kann doch nicht sein. Wenn ich das bei Ihnen richtig herauslese, wurde Ihnen abgesehen von der fiktiven Zeit zur Arbeit, die Zeit zwischen den Terminen trotzdem normal vergütet, oder?

Vielen Dank
Martina_e

Hm, das bringt mich nicht weiter. Was sagt denn das Gesetz dazu?

Liebe Grüße
Martina_e

Hallo,

Finger weg von diesem AG. Denn wer bei Dienstfahrten so 'rumtrickst, wird auch bei anderen Dingen nicht seriös sein.

Grundsätzlich gilt nämlich, daß der AG beides vergüten muß, wenn

  • der AG die Dienstfahrten anordnet bzw. sie Teil der normalen Arbeitsleistung sind,
  • der AG kein Dienstfahrzeug zur Verfügung stellt
  • der AN selbst fährt.

Für den Erstattungsanspruch der Fahrtkosten gilt grundsätzlich auch im Arbeitsverhältnis § 670 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__670.html
wobei getrennt werden muß zwischen Fahrten von und zur Arbeit bzw. erstem Einsatzort und den Fahrten zwischen Einsatzorten.
Allerdings ist eine Pauschalierung auf 0,30€/Km zulässig.

Die Rechtsprechung zu den §§ 611 ff BGB hat entschieden, daß betriebliche Wege- bzw. Reisezeiten zumindest dann grundsätzlich Arbeitszeit sind, wenn der AN selbst das Kfz steuert.

&Tschüß
Wolfgang

Nachtrag:

was „angeblich“ üblich ist, muß nicht unbedingt rechtskonform sein. Ganze Branchen ziehen regelmäßig Extraprofite aus rechtswidrigen Regelungen in der (leider oft begründeten) Hoffnung, daß sich die AN nicht wehren.

Und Gesetzesverstöße, lieber Michael_sbs sind auch dann nicht in Ordnung,

solange es nicht im Gesetz selbst eine ausdrückliche Ermächtigung zur abweichenden Regelung gibt.

&Tschüß
Wolfgang

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Vielen vielen Dank.
Ich habe mich wirklich schon gefragt, ob ich dass einfach falsch verstanden habe, aber die Antwort auf mein Nachfragen war tatsächlich so, wie ich es beschrieben habe.
Sehr schade, denn der Job und das Team scheinen sehr atraktiv.

Eine Frage habe ich noch, gild im Arbeitsvertrag das Günstigkeitsprinzip? Könnte ich also theoretisch den Vertrag unterschreiben und dann doch auf „Lohnfortzahlung“ UND KM Pauschale bestehen?
Die Chefin sagt, die KM Pauschale kann vom Finanzamt erstattet werden. Ist das zu 100% so, oder wird dadurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert?

liebe Grüße
Martina_e

Hallo,

es ist zwar möglich, Kosten für Dienstfahrten, die nicht vom AG erstattet werden, steuerlich geltend zu machen, aber zuerst ist der AG in der Pflicht.

Natürlich kann man jederzeit nach Unterschreiben eines Arbeitsvertrages den Vertrag bzw. einzelne vertragliche Regelungen für die Zukunft - und zeitlich begrenzt auch für die Vergangenheit - anfechten.
Allerdings möchte ich Dich noch mal darauf hinweisen, daß Du wahrscheinlich bei einem AG, der schon von beginn an gesetzliche Regelungen in Frage stellt bzw. versucht, sie bewußt zu mißachten, dauerhaft keine Freude haben wirst, da dieser AG auch in anderen Fällen tendenziell keine besondere Rechtstreue an den Tag legen wird.

&Tschüß
Wolfgang

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Vielen dank Wolfgang

&Tschüß
Martina :wink:

Hi!

Wenn da steht, dass es keinen Urlaub gibt, ist das auch ok?
Wenn da steht, dass der AG nur ab und zu, alle paar Monate zahlen muss, ist das auch ok?
Wenn da steht, dass eine Kündigung ausgeschlossen ist und man bis zum Lebensende dort arbeiten muss, ist das auch ok?

Mannomann …

Gruß
Guido

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Servus,

Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit sind Werbungskosten. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen nur, wenn der Arbeitnehmerpauschbetrag bereits erreicht oder überschritten ist, d.h. schon andere Werbungskosten in Höhe von mindestens 1.000 € (im Jahr) vorliegen. Im gegebenen Fall, wo es keine regelmäßigen Fahrten zur ersten Arbeitsstätte gibt, ist das ziemlich unwahrscheinlich.

So, und in den Fällen, wo Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen mindern, heißt das nicht, dass sie in voller Höhe auf die festzusetzende Steuer angerechnet werden, sondern dass sie die Steuerbelastung zum Grenzsteuersatz mindern; das dürfte beim beschriebenen Arbeitnehmer so in der Gegend von 30 Prozent liegen.

Daran, dass ihr nicht klar ist, dass man, wenn man banalste Grundlagen der Einkommensbesteuerung bei Arbeitnehmern als „Gestaltungselement“ in Arbeitsverträge einbauen will und das so auch dem Arbeitnehmer sagt, selbstverständlich diese Grundlagen kennen muss (bzw. wissen muss, dass man sie nicht kennt), zeigt sich, dass die Arbeitgeberin auf im Zweifelsfall sehr gefährliche Weise blöd im Hirn ist.

Schöne Grüße

MM

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