Hallo Duck,
erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Wer soll das wissem können.
Dazu muss man nachschauen, was die Rechtsschutz für die Gewerkschaft leistet und was nicht !
Ist das nicht „nur“ Rechtsschutz in Dienst-/Arbeitsrechtsangelegenheiten?
Auf der Internetseite der GEW heißt es…
„Der Rechtsschutz der GEW wird für beamten- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten gewährt, sofern diese durch die berufliche Tätigkeit veranlasst wurden.“
Und das schließt meiner Meinung nach alles ein, was mit der Schule zu tun hat. Von daher glaube ich, ist die GEW bei Rechtsfragen im dienstlichen und schulischen Bereich schon geeignet.
Ein Lehrer kann m.E. nicht direkt verklagt werden, wenn er im Rahmen seines Dienstes Fehler begeht. Dann haftet der Dienstherr Schule, der auch verklagt werden müsste.
Hier stellt sich mir folgende Frage: Es haftet zwar der Dienstherr, aber wer sagt, dass der Dienstherr die Lehrkraft nicht persönlich dafür verantwortlich macht. Er nimmt sich also aus diesen Angelegenheiten raus. Ist es dann nicht so, dass die Eltern o. Ä. Instanzen die Lehrkraft selbst verklagen können? Weil er zum Beispiel seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist oder fahrlässig gehandelt hat.
Und eine private Haftpflicht schützt in solchen Fällen gar nicht !
Wo ist es denn privat, wenn man Schäden im Rahmen seiner Arbeit anrichtet?
Die private Rechtsschutzversicherung kann ja nach meinen Informationen für verschiedene Bereiche des Lebens (Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen, Vermieten) abgeschlossen werden.
Dabei bin ich mir aber nicht sicher, was genau (und was nicht) zum Bereich Beruf gehört.
Mit freundlichen Grüßen
Planck