Privater Rechtsschutz und/oder GEW-Rechtsschutz?

Moin moin,

ich schlage mich gerade mit der Frage rum, ob eine private Rechtsschutzversicherung (für Privat und Beruf) und/oder der Rechtsschutz der GEW für einen Beamten auf Probe am sinnvollsten ist.

Mir geht es hauptsächlich darum, dass ich bei Rechtsfragen finanziell abgesichert bin und auch gut beraten werde, wenn ich aus beruflichen Gründen zur Rechenschaft gezogen werde.

Beispielsweise klagen Eltern gegen eine Abiturnote, weil die zu schlecht ist. Sie behaupten, dass die Lehrkraft nicht ausreichend dafür getan hat, um ihr Kind zu fördern.

Reicht (zum Beispiel für das obere Szenario) dann der Rechtsschutz der GEW, den ich automatisch erhalte, wenn ich Mitglied bin oder muss es dann eine private Rechtsschutzversicherung sein?

Liebe Grüße
Planck

Hallo!

Wer soll das wissem können.
Dazu muss man nachschauen, was die Rechtsschutz für die Gewerkschaft leistet und was nicht !
Ist das nicht „nur“ Rechtsschutz in Dienst-/Arbeitsrechtsangelegenheiten ?

Ein Lehrer kann m.E. nicht direkt verklagt werden, wenn er im Rahmen seines Dienstes Fehler begeht. Dann haftet der Dienstherr Schule, der auch verklagt werden müsste.

Und eine private Haftpflicht schützt in solchen Fällen gar nicht !

Wo ist es denn privat, wenn man Schäden im Rahmen seiner Arbeit anrichtet ?

MfG
duck313

Hallo Duck,

erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Wer soll das wissem können.
Dazu muss man nachschauen, was die Rechtsschutz für die Gewerkschaft leistet und was nicht !
Ist das nicht „nur“ Rechtsschutz in Dienst-/Arbeitsrechtsangelegenheiten?

Auf der Internetseite der GEW heißt es…

„Der Rechtsschutz der GEW wird für beamten- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten gewährt, sofern diese durch die berufliche Tätigkeit veranlasst wurden.“

Und das schließt meiner Meinung nach alles ein, was mit der Schule zu tun hat. Von daher glaube ich, ist die GEW bei Rechtsfragen im dienstlichen und schulischen Bereich schon geeignet.

Ein Lehrer kann m.E. nicht direkt verklagt werden, wenn er im Rahmen seines Dienstes Fehler begeht. Dann haftet der Dienstherr Schule, der auch verklagt werden müsste.

Hier stellt sich mir folgende Frage: Es haftet zwar der Dienstherr, aber wer sagt, dass der Dienstherr die Lehrkraft nicht persönlich dafür verantwortlich macht. Er nimmt sich also aus diesen Angelegenheiten raus. Ist es dann nicht so, dass die Eltern o. Ä. Instanzen die Lehrkraft selbst verklagen können? Weil er zum Beispiel seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist oder fahrlässig gehandelt hat.

Und eine private Haftpflicht schützt in solchen Fällen gar nicht !
Wo ist es denn privat, wenn man Schäden im Rahmen seiner Arbeit anrichtet?

Die private Rechtsschutzversicherung kann ja nach meinen Informationen für verschiedene Bereiche des Lebens (Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen, Vermieten) abgeschlossen werden.
Dabei bin ich mir aber nicht sicher, was genau (und was nicht) zum Bereich Beruf gehört.

Mit freundlichen Grüßen
Planck