Privates Altenheim ohne Pflegesclüssel geht das?

Frage: arbeite in einem Altenheim mit 107 Betten. Der Heimleiter meint das er sich nicht an den Pflegeschlüssel halten muss. So Muss jetzt eine die Arbeit von zwei machen, in jedem Bereich. Darf er das einfach so machen?

Hallo,

vorstellen kann ich mir das nicht, aber in der heutigen Zeit.
Helfen kann ich hier leider nicht, tut mir leid.

Frage: arbeite in einem Altenheim mit 107 Betten. Der
Heimleiter meint das er sich nicht an den Pflegeschlüssel
halten muss. So Muss jetzt eine die Arbeit von zwei machen, in
jedem Bereich. Darf er das einfach so machen?

Hallo,
unbedingt in die Gewerkschaft eintreten!!
Grüße

Frage: arbeite in einem Altenheim mit 107 Betten. Der
Heimleiter meint das er sich nicht an den Pflegeschlüssel
halten muss. So Muss jetzt eine die Arbeit von zwei machen, in
jedem Bereich. Darf er das einfach so machen?

Hallo, I.I.L.,

leider muss ich bei dem Thema passen, da bin ich nicht umfassend informiert.

Wenden sie sich am besten an das zustänmdige Sozialamt bei der Stadt- oder Kreisbehörde.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Da kann ich leider nicht helfen.

Frage: arbeite in einem Altenheim mit 107 Betten. Der
Heimleiter meint das er sich nicht an den Pflegeschlüssel
halten muss. So Muss jetzt eine die Arbeit von zwei machen, in
jedem Bereich. Darf er das einfach so machen?

Es gibt keine bundeseinheitlichen Pflegeschlüssel, sie sind länderspezifisch geregelt. Einige Bundesländer zum Beispiel Ba.-Wü. und Hessen haben Pflegeschlüssel für alle Heime, egal ob gewerblich oder gemeinnützig, verbindlich in den sogenannten Rahmenvereinbarung nach § 75 SGB XI geregelt. Diese Rahmenvereinbarung werden auf Landesebene abgeschlossen.
Dort wo die Rahmenverträge nach § 75 keine Personalschlüsselvereinbarungen beinhalten, werden in der Regel in der Vergütungsvereinbarung, die das Heim bzw. der Heimträger mit dem Kostenträger (Pflegekassen, Sozialhifeträger) abschließt, Personalschlüssel vereinbart. Diese Vereinbarung ist auch Grundlage der pflegestufenabhängigen Pflegesätze. Der Heimträger ist verpflichtet sich an diese Vereinbarung zu halten, dass heißt die vereinbarte „Personalmenge“ tatsächlich vorzuhalten. Die Personalmenge bezieht sich aber immer auf die Anzahl der besetzten Stellen und nicht auf die Anzahl der anwesenden Mitarbeiter, d.h. eine hohe Krankheitsrate ist keine Verstoß gegen die Vereinbarung.
Die Personalmenge wird in vielen Bundesländern heimspezifisch vereinbart.
Die Institution, die die Einhaltung überwacht ist der MDK. Der MDK hat unter anderem den gesetzlichen Auftrag sogenannte anlassbezogene Prüfungen, als Reaktion auch Beschwerden, durchzuführen. Der MDK ist verpflichtet der Bitte zu entsprechen, den Namen der Person, die sich beschwert hat, der Einrichtung nicht mitzuteilen. Anonymen Beschwerden gehen viele MDKs nicht nach.
Eine Beschwerde beim MDK würde ich aber nur als allerletztes Mittel in Erwägung ziehen!!
Selbst wenn sich die Einrichtung an die vereinnbarten Personalschlüssel hält, ist aber leider nicht gewährleistet dass die Personalausstattung auch nur eingermaßen ausreichend ist.

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Heimleiter meint das er sich nicht an den Pflegeschlüssel
halten muss. So Muss jetzt eine die Arbeit von zwei machen, in
jedem Bereich. Darf er das einfach so machen?

Hallo,
leider nicht mein Fachgebiet.

Bitte wenden Sie sich an den sozialen Dienst im Heim.

Gruß

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Heimleiter meint das er sich nicht an den Pflegeschlüssel
halten muss. So Muss jetzt eine die Arbeit von zwei machen, in
jedem Bereich. Darf er das einfach so machen?

Privates Altenheim ohne Pflegesclüssel geht das?
Hi,
ob das Heim sich an den Pflegeschlüssel halten muss, hängt davon ab, ob es sich um ein Heim im Sinne des Heimgesetzes handelt. Dieses Gesetz gilt für Heime. Heime im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere Menschen oder pflegebedürftige oder behinderte Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten, und die in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner unabhängig sind und entgeltlich betrieben werden.

Das trifft vor allem zu, wenn für die Bewohner Leistungen der Pflegekasse erhalten werden.

Ist es also so ein Heim, dann regeln die Bundesländer jeweils in einem Personalschlüssel, wie viel Pflegekräfte pro betreuende Person vorhanden sein müssen.
In Baden-Württemberg sind beispielsweise folgende Personalschlüssel vorgesehen:
Verhältnis Pflege- und Betreuungskräfte, davon mindestens die Hälfte Pflegefachkräfte, zu pflegebedürftigen Bewohnern Pflegestufe I: 1:3,96 bis 1:3,13
Pflegestufe II: 1:2,83 bis 1:2,23
Pflegestufe III: 1:2,08 bis 1:1,65

Für die Betreuung von pflegebedürftigen Bewohnern, die zusätzlich an Demenz leiden, gilt folgender Schlüssel: Pflegestufe I: 1:2,38
Pflegestufe II: 1:1,70
Pflegestufe III: 1:1,25

Für Hauswirtschaft und Technik gilt ein Personalrichtwert von bis zu 1:5,9 unabhängig von den Pflegestufen.
Für Leitung und Verwaltung gilt ein Personalrichtwert von bis zu 1:30 unabhängig von den Pflegestufen.

Die Einhaltung dieser Werte werden durch die Heimaufsicht und die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK) überwacht

Gruß Ally

Frage: arbeite in einem Altenheim mit 107 Betten. Der
Heimleiter meint das er sich nicht an den Pflegeschlüssel
halten muss. So Muss jetzt eine die Arbeit von zwei machen, in
jedem Bereich. Darf er das einfach so machen?

Also in dem Bereich kenn ich mich leider nicht aus, aber ich gehe mal von meinem gesunden Verstand aus und sage: Auch er hat sich an einen Pflegeschlüssel zu halten.
Gruß mikmona

Frage: arbeite in einem Altenheim mit 107 Betten. Der
Heimleiter meint das er sich nicht an den Pflegeschlüssel
halten muss. So Muss jetzt eine die Arbeit von zwei machen, in
jedem Bereich. Darf er das einfach so machen?

Hallo I.I.L.,
kann zum Thema nichts beitragen.
Sorry und viel Erfolg.
Gruss

Wagner

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Heimleiter meint das er sich nicht an den Pflegeschlüssel
halten muss. So Muss jetzt eine die Arbeit von zwei machen, in
jedem Bereich. Darf er das einfach so machen?

Bei diesen Thema kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße

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Heimleiter meint das er sich nicht an den Pflegeschlüssel
halten muss. So Muss jetzt eine die Arbeit von zwei machen, in
jedem Bereich. Darf er das einfach so machen?