Privates Grundstück unter Naturschutz stellen?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand helfen! Meiner Großmutter gehört ein Grundstück mit einem Weiher drauf. Dieses Grundstück ist umzingelt von „unter Naturschutz“ gestellten Gebieten!
Meine Oma ist nicht mehr die jüngste, kann sich nicht mehr kümmern. Der Weiher ist seit Jahren nicht mehr abgelassen worden und modert so vor sich hin!

Vor ein paar Tagen hat sie jemand angesprochen, ob sie den Weiher als Biotop oder als Tümpel verpachten würde.

Ein paar bekannte haben gemeint das das ganz schwierig ist, denn wenn irgendein seltener Frosch oder so rein geht und die Leute recht Naturverbunden sind, könnte es sein das der ehemalige Weiher auch unter Naturschutz gestellt wird.
Geht sowas???

Ich meine, das ist doch privates Grund, kann das unter Naturschutz gestellt werden?

Danke für alle Antworten!!!

Hallo Daniela,
die rechtliche Möglichkeit zur Unterschutzstellung geben die Naturschutzgesetze der Bundesländer. Die Eigentumsform ist dabei unerheblich.
Die Unterschutzstellung hat meist das Ziel eines Verschlechterungsverbotes im Sinne des Naturschutzes und schränkt die bisherige Nutzung nicht ein. Die Unterschutzstellung erfolgt mit Begründung (Würdigung) und öffentlicher Auslegung. Allerdings gibt es in den Bundesländern bestimmte Biotope, die automatisch unter Schutz stehen. Hier wäre die Benennung Deines Bundeslandes hilfreich.
In Deutschland sind auch bestimmte Tier- und Pflanzenarten einschließlich deren Lebensräume geschützt.
Das angebotene Pachtverhältnis gibt Deiner Oma die Möglichkeit, aus dem Grundstück etwas Geld herauszuholen und das Verschlechterungsverbot auf den Pächter zu übertragen.
Eventuell kann der Pächter über Fördermittel auch mal Schlamm aus dem Tümpel herausholen und somit das Grundstück sogar aufwerten.
Solange Du nicht an der Stelle des Tümpels ein Haus errichten willst, muss die Naturschutzgesetzgebung nicht unbedingt den Eigentümerinteressen widersprechen. Ein Gespräch mit der Naturschutzbehörde hilft meist mehr als es schadet. Die wissen auch, dass man Naturschutz nicht dauerhaft gegen die Grundstückseigentümer durchsetzen kann. Meist sind sinnvolle Kompromisse möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

ich hoffe mir kann jemand helfen! Meiner Großmutter gehört ein
Grundstück mit einem Weiher drauf. Dieses Grundstück ist
umzingelt von „unter Naturschutz“ gestellten Gebieten!
Meine Oma ist nicht mehr die jüngste, kann sich nicht mehr
kümmern. Der Weiher ist seit Jahren nicht mehr abgelassen
worden und modert so vor sich hin!

Vor ein paar Tagen hat sie jemand angesprochen, ob sie den
Weiher als Biotop oder als Tümpel verpachten würde.

Ein paar bekannte haben gemeint das das ganz schwierig ist,
denn wenn irgendein seltener Frosch oder so rein geht und die
Leute recht Naturverbunden sind, könnte es sein das der
ehemalige Weiher auch unter Naturschutz gestellt wird.
Geht sowas???

Ich meine, das ist doch privates Grund, kann das unter
Naturschutz gestellt werden?

Hallo Ulf,

das Grundstück liegt in Bayern.
Aber ist es nicht so, das man, wenn es unter Naturschutz stehen würde nicht mehr alles machen darf? Zum Beispiel, den Weiher eben ausbaggern und solche sachen. Wir wollen eigentlich nicht das es für immer ein Tümpel bleibt oder ein Biotop wird. Früher waren da Karpfen drinne!

Man muss ja dann das bestimmte Tier (egal welches es wäre) schützen und den Lebensraum erhalten. Kann es nicht sein, das man das dann absprechen muss. Was wäre zum Beispiel wenn wir den Weiher irgendwann zuschütten wollten???

Danke für deine Hilfe!!!

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Hallo Daniela,
zum Naturschutzrecht von Bayern solltest Du Dir das entsprechende Bayerische Naturschutzgesetz - BayNatSchG) durchlesen: http://www.stmugv.bayern.de/de/natur/natrecht/bayern…
Da es sich bei dem Gewässer nicht um einen Tümpel oder Weiher handelt (ehemals Karpfenzucht), gehe ich von einem verlandenden Teich mit Fischereirechten aus. Siehe hierzu das Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) http://www.anglerverein-moosburg.de/bayfig.htm

Ich wollte jetzt nicht lange Zitate schreiben. Lese Dir die Gesetze durch und frage bei Unklarheiten. Achte aber bitte darauf, dass Du Dir nicht nur die Passagen heraussuchst, die Dir besonders gefallen.

Und übrigens, Du darfst auf keinem Grundstück alles machen. Wir leben in Deutschland. Auch wenn Du nur Frösche siehst, musst du mit der Gesetzgebung noch „Kröten schlucken“. Bei einem Zuschütten eines Gewässers fallen mir schnell noch Bundesbodenschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bayerisches Wassergesetz ein. Ab einem gewissen Umfang gilt eventuell noch die Landesbauordnung.

Ich würde das nicht alles so kompliziert betrachten. Nach einem Gespräch mit den entsprechenden Behörden entsteht eventuell wieder ein Gewässer mit wirtschaftlich optimal gestalteten Flächen für die Karpfenzucht und Flachwasserbereichen für Molche, Libellen usw.
Bei einer Beseitigung des Gewässers wirst Du wahrscheinlich zu Ersatz verpflichtet werden. Dann wäre es aber meist sinnvoller, gleich an einer anderen Stelle zu bauen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf

das Grundstück liegt in Bayern.
Aber ist es nicht so, das man, wenn es unter Naturschutz
stehen würde nicht mehr alles machen darf? Zum Beispiel, den
Weiher eben ausbaggern und solche sachen. Wir wollen
eigentlich nicht das es für immer ein Tümpel bleibt oder ein
Biotop wird. Früher waren da Karpfen drinne!

Man muss ja dann das bestimmte Tier (egal welches es wäre)
schützen und den Lebensraum erhalten. Kann es nicht sein, das
man das dann absprechen muss. Was wäre zum Beispiel wenn wir
den Weiher irgendwann zuschütten wollten???

2 Like

Oh wo ist den der Weiher?
Falls nähe FFB meld dich doch bitte mal.

Ansonsten sezte erst Karpefen ein und nach 2-3 Jahren Weissfische und einen Waller dazu. Der Waller sogt dann schon für eine Ökologische Beseitigung der Frösche und Enten. Dazu treibt er die grossen Karpfen etwas umher, zum fressen sind sie ihm aber zu gross.
Falsl ab und an Karpefen gefischt werden spiesse die Köpfe auf einen Pfahl. Falls sie aber nicht innerhalb 1 Tag weg sind musst du sie vergraben. Das lockt Bussard an die gerne Fischköpfe essen und so nebenher die Wasserratten, Fischreiher unn Eisvögel mit :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Zoomi,
auch ich liebe Ironie. Hier wurde aber keine dumm-dreiste Frage gestellt. Warum antwortest Du so? Halbwahrheiten (mit dem Waller) sind die gefährlichsten Lügen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Warum ist der beste Wallerköder ein Plastikfrosch?