Hallo Daniela,
zum Naturschutzrecht von Bayern solltest Du Dir das entsprechende Bayerische Naturschutzgesetz - BayNatSchG) durchlesen: http://www.stmugv.bayern.de/de/natur/natrecht/bayern…
Da es sich bei dem Gewässer nicht um einen Tümpel oder Weiher handelt (ehemals Karpfenzucht), gehe ich von einem verlandenden Teich mit Fischereirechten aus. Siehe hierzu das Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) http://www.anglerverein-moosburg.de/bayfig.htm
Ich wollte jetzt nicht lange Zitate schreiben. Lese Dir die Gesetze durch und frage bei Unklarheiten. Achte aber bitte darauf, dass Du Dir nicht nur die Passagen heraussuchst, die Dir besonders gefallen.
Und übrigens, Du darfst auf keinem Grundstück alles machen. Wir leben in Deutschland. Auch wenn Du nur Frösche siehst, musst du mit der Gesetzgebung noch „Kröten schlucken“. Bei einem Zuschütten eines Gewässers fallen mir schnell noch Bundesbodenschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bayerisches Wassergesetz ein. Ab einem gewissen Umfang gilt eventuell noch die Landesbauordnung.
Ich würde das nicht alles so kompliziert betrachten. Nach einem Gespräch mit den entsprechenden Behörden entsteht eventuell wieder ein Gewässer mit wirtschaftlich optimal gestalteten Flächen für die Karpfenzucht und Flachwasserbereichen für Molche, Libellen usw.
Bei einer Beseitigung des Gewässers wirst Du wahrscheinlich zu Ersatz verpflichtet werden. Dann wäre es aber meist sinnvoller, gleich an einer anderen Stelle zu bauen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
das Grundstück liegt in Bayern.
Aber ist es nicht so, das man, wenn es unter Naturschutz
stehen würde nicht mehr alles machen darf? Zum Beispiel, den
Weiher eben ausbaggern und solche sachen. Wir wollen
eigentlich nicht das es für immer ein Tümpel bleibt oder ein
Biotop wird. Früher waren da Karpfen drinne!
Man muss ja dann das bestimmte Tier (egal welches es wäre)
schützen und den Lebensraum erhalten. Kann es nicht sein, das
man das dann absprechen muss. Was wäre zum Beispiel wenn wir
den Weiher irgendwann zuschütten wollten???