Hat der Geschädigte noch rechtliche Ansprüche an mich, wenn meine Versicherung den Schaden bereits anerkannt hat und den Zeitwert erstattet?
nein, der geschädigte hat keine rechtlichen ansprüche mehr. die erstattung des „zeitwertes“ ist höchstrichterlich als ausreichend festgelegt. die haftpflichtversicherung wird die „unberechtigten“ forderungen ablehnen, notfalls vor gericht.
Hat der Geschädigte noch rechtliche Ansprüche an mich, wenn
meine Versicherung den Schaden bereits anerkannt hat und den
Zeitwert erstattet?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also habe ich das richtig verstanden, dass die Versicherung mit Anerkennung des Schadens auch bei eventuellen Widersprüchen des Geschädigten zuständig ist und ich somit komplett aus der Sache raus bin?
Wünsche ein schönes Wochenende.
Definitiv nein. Ggf. kann er noch gegen die Versicherung klagen.
Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
Hat der Geschädigte noch rechtliche Ansprüche an mich, wenn
meine Versicherung den Schaden bereits anerkannt hat und den
Zeitwert erstattet?
Guten Tag, Knut2006, vorbehaltlich der Kenntnis des genauen Schadens zur Ursache und zum Umfang kann ich nur sagen, dass die Haftpflichtversicherung berechtigte Ansprüche zu befriedigen hat, sowie unberechtigte Ansprüche abwehrt, und das auch bis zu einer gerichtlichen Entscheidung! mfG verfifa
Hat der Geschädigte noch rechtliche Ansprüche an mich, wenn
meine Versicherung den Schaden bereits anerkannt hat und den
Zeitwert erstattet?