Privathaftpflicht am Auto?

… das ist ein Teil der Bedngungen der PHV die diese Kosten
bis 2.500 mit einer SB von 250,00 übernimmt.

Hallo Carlos,

auch wenn hier Schäden an geliehenen Sachen in einem bestimmten Rahmen mitversichert sind (was ja in der Tat eine gute Sache ist), dann sind Schäden, die durch Nutzung eines Kraftfahrzeuges entstehen, trotzdem ganz sicher ausgeschlossen… alles andere wäre wahrlich eine echte Innovation, die den betreffende Versicherer schnell in tiefrote Zahlen stürzen würde.

Anders ausgedrückt: auch mit dieser Klausel ist der geschilderte Schaden nicht gedeckt.

Grüße, M

Hab ich vergessen: Selbst wenn es ein PHV-Fall gewesen wäre!