Privathaftpflicht nach Kostenvoranschlag abrechnen. Was steht mir zu? A

Hallo, 
Ein bekannter hat jmd ausersehen beim aussteigen als Beifahrer eine Delle ins Auto gehauen. Die Sache war schnell geklärt und die HUK hat den geschädigten angerufen und ihm die schadensnummer gegeben. Er möchte den Schaden nach Kostenvoranschlag abrechnen, da er selbst relativ fit ist was Dellen ziehen etc betrifft. 
Er hat nun in einer ortsansässigen Karosseriebauwerkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen, welcher die Arbeitszeit, das Material etc beinhaltet, also reine Werkstattkosten. Kann er sonst noch etwas einreichen was bezahlt werden muss?Beispielsweise ein Angebot für einen Leihwagen für die Zeit die im Kostenvoranschlag angeben ist? Würde er den Schaden in einer Werkstatt reparieren lassen, würde er für die Dauer (3-5 Tage) ja auch einen Wagen auf Versicherungskosten bekommen da er auf das Auto angewiesen ist. 

Wie kann er möglichst viel bekommen? Da ja auch noch etliches abgezogen wird soweit er weiß. Wie ist das? Wie viel Prozent bekommt er, bzw. Was wird abgezogen? 

Gruß und besten dank im Vorraus 
Dragoran

Hallo.

was auf jeden Fall noch abgezogen wird ist die MwSt, wenn der Schden selbst oder nicht behoben wird. Ich fürchte den Ersatzwagen wird die HUK nicht erstatten. Nach meiner erfahrung ist die Schadensabwicklung der HUK auch alles andere als Großzügig.
Viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Kfm.
Martin Sommer
Versicherungsmakler

Was schätzen Sie was man ca. Überwiesen bekommt, wenn sich der Kostenvoranschlag auf rund 1100,- € beläuft?

Mit freundlichen grüßen
Dragoran

Moin,

so ca. 924€ müssten es sein.

Gruß

Martin Sommer
Versicherungsmalkler

www.makler-sommer.de