Privathaftpflicht oder KFZ-Haftpflicht zuständig

Hallo,

folgendes Szenario: das auto von A steht in der heimischen Tiefgarage neben dem von B. Die Tiefgarage ist sehr eng geschnitten und daher stehen die Autos immer sehr eng beisammen.

Nun ist es passiert, dass beim Reinsetzen der Kinder A mit der Autotür unabsichtlich 3 kleine Macken in das Auto von B gemacht hat. 

Mal abgesehen davon dass sie A jetzt Gedanken machen muss wie er in der Mini-Tiefgarage die Kinder in die Kindersitze bekommt ohne B´s Auto zu berühren mit der Tür (sie war höchstens mal angelehnt aber leider kommt es ja zur Reibung beim Reinsetzen):

Welche Versicherung ist zuständig? Die private Haftpflicht von A oder die KFZ-Haftpflicht?

Danke im voraus.

Grüße
Jessica

Hallo!

Das ist ein Fall für die Kfz-Versicherung.

Tipp:  Wenn Garage eng, dann fährt man mit dem Wagen aus der Bucht raus und lädt erst dann die Kinder ein.

MfG
duck313

Hallo,

dachte nur weil das Auto ja nicht gefahren ist?

Danke für den Tipp aber meine Kids sind 3 und 18 Monate, da ist noch nichts mit neben dem Auto stehen lassen. aber ich habe mir schon was überlegt, keine Sorge.

Gruß

Hallo,

dachte nur weil das Auto ja nicht gefahren ist?

Ja die KFZ-Versicherung ist auch zuständig wenn z.B. Schäden durch Be- und Entladen verusacht werden.

Danke für den Tipp aber meine Kids sind 3 und 18 Monate, da
ist noch nichts mit neben dem Auto stehen lassen. aber ich
habe mir schon was überlegt, keine Sorge.

Jetzt mach ich mir Sorgen. Erfahrungsgemäß werden die Leute „erwischt“ wenn sie irgendein Tathergang erfinden der sich so nicht ereignet hat nur damit z.B. die private Haftpflicht zuständig wäre und die KFZ-Prozente nicht hochgehen sollen.
Aber das hast du dir ja gut überlegt…

Gruß

Gruß
LampEh

Hallo,

ich denke, Jessica hat sich überlegt, wie sie die Kids ins Auto bekommt.

Kein Grund zur Sorge!

Gruß
tycoon

Ja die KFZ-Versicherung ist auch zuständig wenn z.B. Schäden
durch Be- und Entladen verusacht werden.

Hi,
in modernen PHV-Verträgen ist der Be- und Entladeschaden mitversichert. Allerdings mit einem Sublimit. (Meistens 500.- €)

Gruß Keki

Hi,

es ging eher darum, dass das Auto nicht immer fahren muss damit die KFZ-Versicherung zuständig ist.

Aber guter Einwand.

Gruß
LampEh

Hallo Keki,

Ja die KFZ-Versicherung ist auch zuständig wenn z.B. Schäden
durch Be- und Entladen verusacht werden.

Hi,
in modernen PHV-Verträgen ist der Be- und Entladeschaden
mitversichert. Allerdings mit einem Sublimit. (Meistens 500.-
€)

hm… wer bietet denn soetwas an.

Es gibt auch Versicherer, die Be- und Entladeschäden bis zur Versicherungssumme von 10 Mio € anbieten.

Und ergänzend, was hier evt. auch wichtig ist, Sachschäden durch PKW-Mitfahrer beim Öffnen der Kraftfahrzeugtür (ebenfalls bis zur eingetragenen Vers.Summe).

Gruß Merger

Gruß Keki