Hallihallo,
nehmen wir an eine Familie ist bei einer anderen zu Besuch. Ein Kind (ca. 5-6 Jahre) von der besuchenden Familie wäre kränklich und würde sich auf der Couch der Gastgeberfamilie übergeben. Nehmen wir an, das Kind hat das nicht absichtlich getan.
- haftet das Kind für den Schaden? Würde sich die Haftungssituation ändern, wenn das Kind 7 oder 8 Jahre alt wäre? (Thema Deliktsunfähigkeit)
- Würde eine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen müssen (vorausgesetzt Schäden durch deliktsunfähige Kinder wären mitversichert)? (Thema: war die Handlung rechtswidrig).
Für eure Meinungen wäre ich sehr dankbar
Viele Grüße
Pitufino