Privathaftpflicht und Diensthandy

Hallo!

Das Prinzip der Privathaftpflicht ist ja, dass Schäden am Eigentum anderer erstattet werden.

Wie sieht es aus, wenn der Versicherte von seinem Arbeitgeber leihweise Gegenstände (z.B. Notebook, Handy) für seinen Job bekommt und diese selber versehentlich beschädigt? In den meisten Nutzungsbestimmungen ist eine Kostenbeteiligung durch den Arbeitnehmer vorgesehen. Ist dies durch die Privathaftpflicht ebenfalls abgedeckt? Der Versicherte beschädigt ja auch einen Gegenstand eines anderen Eigentümers?!?!

Danke im Voraus!

Hallo!

Hallo,

Das Prinzip der Privathaftpflicht ist ja, dass Schäden am
Eigentum anderer erstattet werden.

Das ist soweit richtig,allerdings sehen die Musterbedingungen auch diverse Ausschlüsse vor.Dann kommt es auf die individuellen Regelungen des Tarifes im Einzelnen an.

Wie sieht es aus, wenn der Versicherte von seinem Arbeitgeber
leihweise Gegenstände (z.B. Notebook, Handy) für seinen Job
bekommt und diese selber versehentlich beschädigt? In den
meisten Nutzungsbestimmungen ist eine Kostenbeteiligung durch
den Arbeitnehmer vorgesehen. Ist dies durch die
Privathaftpflicht ebenfalls abgedeckt? Der Versicherte
beschädigt ja auch einen Gegenstand eines anderen
Eigentümers?!?!

Schäden an fremden Sachen durch eine berufliche Tätigkeit sind zunächst einmal vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Es gibt auch Tarife,die dieses Risiko mehr oder weniger umfangreich abdecken.

Danke im Voraus!

Grüße,Sapine

Das Prinzip der Privathaftpflicht ist ja, dass Schäden am Eigentum anderer erstattet werden.

Aber nicht unbedingt im beruflichen Bereich.

Wie sieht es aus, wenn der Versicherte von seinem Arbeitgeber
leihweise Gegenstände (z.B. Notebook, Handy) für seinen Job
bekommt und diese selber versehentlich beschädigt?

Üblicherweise sind geliehene und zum Gebrauch überlassene Dinge ausgeschlossen. Hier sind also die individuellen bedingungen entscheidend.