Hallo!
Das Prinzip der Privathaftpflicht ist ja, dass Schäden am Eigentum anderer erstattet werden.
Wie sieht es aus, wenn der Versicherte von seinem Arbeitgeber leihweise Gegenstände (z.B. Notebook, Handy) für seinen Job bekommt und diese selber versehentlich beschädigt? In den meisten Nutzungsbestimmungen ist eine Kostenbeteiligung durch den Arbeitnehmer vorgesehen. Ist dies durch die Privathaftpflicht ebenfalls abgedeckt? Der Versicherte beschädigt ja auch einen Gegenstand eines anderen Eigentümers?!?!
Danke im Voraus!