Hallo zusammen,
angenommen jemand stürzt stockbetrunken (3%o!!!) ohne fremdes zutun in ein Schaufenster, das zerbricht. Ist das grundsätzlich über die Privathaftpflichtversicherung versichert? Oder gibt es hier entsprechende Ausschlüsse? Irgendetwas mit Geistes- und Bewusstseinsstörung oder verwechsle ich das mit der Unfallversicherung? Habe in meiner Privathaftpflicht auf die Schnelle nichts finden können.
Viele Grüße
Pitufino
Stockbetrunken ist Vorsatz und da würde die VS nicht haften (müssen).
Kann man den Fall unter grober oder nur einfacher Fahrlässigkeit einordnen (Einzelfall) so wäre Haftung gewährt.
MfG
duck313
Hallo duck313,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin kein Jurist, aber ich würde sagen, dass es bzgl. der Scheibe kein Vorsatz war. Er hat die Scheibe nicht absichtlich zerstört, sondern ist gestolpert. Ob er sich vorsätzlich betrunken hat, ist eine andere Frage. Aber dann müsst es in diesem Fall höchstens grobe Fahrlässigkeit sein. Oder habe ich einen Denkfehler?
Viele Grüße
Pitufino
Nein, kein Denkfehler.
Vermutlich hat er sich vorsätzlich betrunken, aber nicht vorgehabt/beabsichtigt die Scheibe einzuschlagen. Er hat sie ja sicherlich auch nicht mit Stein oder Knüppel eingeschlagen sondern ist gestürzt und hat dabei die Scheibe beschädigt.
Wenn man das als Verkehrsunfall wertet, zahlt die Privathaftpflicht nicht.