Hallo,
die Privathaftpflichtversicherung in einer Familie mit Patchworkkind, das nicht ständig in der Familie lebt, antwortet auf die Frage, ob das zwischen 8 Jahren und bis Ausbildugsende sich in der Familie aufhaltende Kind mitversichert ist mit:
„Nein, außer das Kind ist deliktunfähig und Sie hätten Ihre Aufsichtspflicht verletzt,…“
also nicht, denn das Alter 8 ist überschritten.
Wo ist das Kind denn versichert bzw. zu versichern? Greift die Versicherung des Elternteils, wo sie hauptsächlich lebt und gemeldet ist? Was passiert bei längeren Besuchen?
Muss man nachfragen bei den jeweiligen Versicherungen, oder gibt es da generelle (gesetzl.) Vorgaben?
Ich danke und grüße,
ynot