Privathandel - Darf dagegen vorgegangen werden?

Guten Tag,

ich hatte über das Forum Elitepvpers.de gehandelt. Und zwar ging es dabei um das PS3 Spiel Battlefield 3, was ich für 25€ verkauft habe. Das Spiel ist nun beim Verkäufer angekommen und er teilte mir mit, dass es angeblich nicht funktionieren würde. Dabei hatte ich es extra vor dem Versand kontrolliert, ob es funktioniert und das tat es auch einwandfrei! Nun will er mir drohen. Aber kann er da überhaupt was machen, wenn er vielleicht selber dran schuld war? Ich habe ein Entgegenkommen angeboten, was er aber frecherweise abgelehnt hatte. Ich hatte ein funktionierendes Spiel versprochen und das habe ich auch abgeschickt. Was kann da eigentlich passieren?

definiere ‚funktioniert nicht‘
Für ausgeschlossen halte ich das nicht, dass es bei dir funktioniert, beim Käufer aber nicht. Ich habe hier auch DVDVideos, die im PC 1 nicht, im PC 2 wunderbar, und im DVD-Player vom TV nur ruckelnd wiedergegeben werden. Die Empfindlichkeit der Laufwerke macht sich eben bei Kratzern unterschiedlich bemerkbar…
Wie die DVD beschaffen war weißt du selbst am besten.

Bei Software habe ich allerdings grundsätzlich Bauchschmerzen bei einer Rücknahme, wer weiß ob der Käufer nicht nur schnell eine Vorlage für eine Kopie wollte.

Hallo,

Nun will er mir drohen.

solange er nur drohen will es aber nicht wirklich macht

Im ernst: Womit will er denn drohen? Mit seinem großen Bruder? Atomwaffen? Mafia?

Aber kann er da überhaupt was machen, wenn er
vielleicht selber dran schuld war?

Wieso sollte er „was machen“ können, wenn er selbst „dran schuld“ war?

Was kann da eigentlich passieren?

Er kann Dich verklagen, was er nicht tun wird, weil er weiß, dass er damit nichts erreicht und das bei der Summe lächerlich ist. Das sind die üblichen Sprücheklopfer, die irgendwo was gebrauchtes kaufen und dann unter Drohgebärden Geld zurück fordern.

Lehne Dich zurück und warte ab. Da wird nichts kommen. Ungeachtet dessen alle E-Mails aufbewahren und Notizen machen, was genau gelaufen ist (für den Fall der Fälle).

Bei Ebay kann der Käufer ja noch mit negativer Bewertung drohen. Das ist in diesem Fall auch nicht möglich.

S.J.