Hallo Zusammen,
nehmen wir mal an, jemand hat sich in den letzten Jahren eine gewisse Summe erspart. Nun möchte diese Person sich für ein paar Jahre (mind. 2-3 Jahre) mal eine berufliche Auszeit gönnen und in dieser Zeit von Kapitalerträgen aus diesem Vermögen und vom Vermögen selbst leben (nur die Kapitalerträge werden nicht reichen so dass auch das Vermögen selbst geschmälert wird).
Fragen:
1.) Wie steht es mit der Sozialversicherungspflicht? Muss diese Person sich eine private Krankenversicherung zulegen? Ist die Person verpflichtet weiter in die Rentenversicherung einzuzahlen?
2.) Die person beabsichtigt zwar nicht Arbeitslosengeld nach dieser Auszeit vorsätzlich in Anspruch zu nehmen, sollte sie jedoch nach dieser Zeit nicht in angemessener Zeit wieder Arbeit finden; Besteht dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?
Gruß…