Privatier Sozialversicherungspflichtig?

Hallo Zusammen,

nehmen wir mal an, jemand hat sich in den letzten Jahren eine gewisse Summe erspart. Nun möchte diese Person sich für ein paar Jahre (mind. 2-3 Jahre) mal eine berufliche Auszeit gönnen und in dieser Zeit von Kapitalerträgen aus diesem Vermögen und vom Vermögen selbst leben (nur die Kapitalerträge werden nicht reichen so dass auch das Vermögen selbst geschmälert wird).

Fragen:
1.) Wie steht es mit der Sozialversicherungspflicht? Muss diese Person sich eine private Krankenversicherung zulegen? Ist die Person verpflichtet weiter in die Rentenversicherung einzuzahlen?

2.) Die person beabsichtigt zwar nicht Arbeitslosengeld nach dieser Auszeit vorsätzlich in Anspruch zu nehmen, sollte sie jedoch nach dieser Zeit nicht in angemessener Zeit wieder Arbeit finden; Besteht dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?

Gruß…

Hallo,
also, eine Krankenversicherung muss er oder sie haben. welcher Art diese ist, das kommt auf folgende Faktoren an - wie ist die Person derzeitig versichert GKV oder PKV ?
Wie hoch werden die monatlichen Kapitalerträge sein ?
Ist die Person verheiratet und wie ist ggf. der Ehepartner versichert ?
Gruss
Czauderna

Servus,

für den Anspruch auf ALG 1 ist die Dauer der SV-pflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre maßgeblich. D.h. nach drei Jahren „Privatisieren“ wären noch 24 Monate Beschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre erfüllt, danach wird die Dauer des Anspruchs kürzer - hier die Einzelheiten: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/DauerdesAnspruchs/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485667

Schöne Grüße

MM

Hallo Herr Czauderna, Hallo MM
Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Die Person ist ledig und die Kapitalerträge würden so bei ca. 400 €/Monat liegen. Bisher ist die Person (freiwillig - also nur bezügl. der Pflichversicherungsgrenze) in der GKV. Bestünde da eine Chance in der GKV zu bleiben?
Was wäre wenn die Person gar keine Einkünfte hätte? Oder nur unregelmäßige, nicht gewährleistete, wie z.B. mal einen Gewinn aus dem Ein oder Anderem Aktiengeschäft? Letzteres wird jedoch nicht regelmäßig betrieben sondern nur wenns gerade mal passt. In wie fern hat das Einkommen (ohne Gewerbe/keine abhängige Beschäftigung) Einfluß auf die Art der Krankenversicherung in Bezug auf GKV/PKV (wenn überhaupt)? Wie gesagt, geht es ja nicht um die Pflichtversicherungsgrenze in einer abhängigen Beschäftigung. Ich denke es wäre schon günstiger wenn man da in der GKV bleiben könnte, es sei denn man müsste auch dort weiter Beiträge gemessen an der Beitragsbemessungsgrenze entrichten. Und wenn Letzteres der Fall wäre, müsste man dann in der GKV den doppelten Beitrag leisten, da es ja keinen Arbeitgeber gibt der die andere Hälfte zahlt? Wenn jemand noch zu der einen oder anderen Frage noch etwas beitragen kann, wäre ich sehr dankbar.

Gruß,
ausssi

Hallo,
nun, bei 400,00 € Kapitalerträge und sonst kein Einkommen (Vermögen wird aufgebraucht), dann bleibt die freiwillige Krankenversicherung in der GKV weiter bestehen, nur der Beitrag wird wesentlich niedriger, ca. 170,00 € mtl (nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für sonstig, freiwillig Versicherte) - eine hauptberuflich Selbständige Tätigkeit sehe ich hier nicht.
Gruss
Czauderna

Vielen Dank für die Information.
Gruß,
ausssi

Hallo,

Regelungen für Deutschland:

Die Person kann weiter in der gesetzlichen Kranmkenversicherung bleiben. Die Beiträge werden nach den tatsächlichen Einnahmen (z.B. Zinsen, Mieteinnahmen etc.) berechnet. Der Verbrauch des Vermögens ist keine Einnahme. Die Beiträge werden mindestens von 968 Euro monatlich berechnet, so dass sich ein Mindestbeitrag von ca. 170 Euro monatlich ergibt.

Die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen ist hier freiwillig. Am besten bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu den bisherigen Rentenansprüchen und zum Thema Erwerbsminderungsrente beraten lasen (ggf. geht der Anspruch auf EM-Rente während der Unterbrechung verloren!).

Gruß
RHW

Hallo RHW
Danke für die Antwort. Wissen Sie evtl. auch wie das mit unregelmäßigen Einkünften aussishieht? Z.b. der Kursgewinn aus einem sporadischem Aktienverkauf, fließt der in die Berechnung ein und falls ja, wie. Ich meine, wird da später z.B. nachverechntet?

Gruß,
ausssi

Hallo aussi,

für die Krankenkassen sind diese Regelungen verbindlich:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2014-12-10_Beitragsverfahrensgrundsaetze_Selbstzahler_sechste_Aenderung.pdf

-> Suchbegriff „Kapital“

Wenn die Aktienverkäufe zu Einkünften auf dem Steuerberscheid zählen, werden sie auf jeden Fall angerechnet. Bei anderen Aktienverkäufen gibt es m.E. keine eindeutige Regelung. Ggf. vorab eine schriftliche Entscheidung der Krankenkasse anfordern. Es gibt 118 verschiedene Krankenkassen in Deutschland.

Gruß
RHW