Hallo ich habe eine frage.
Ich habe letzte Woche ein gebrauchtes Wasserbett gekauft. Die Verkäuferin bestätigte mir schriftlich das alles in Ordnung sei und nichts kaputt ist. Als wir es geholt haben, haben wir es so gelagert wie wir es erhalten haben. Letzten Freitag haben wir das Bett dann aufgebaut und eingelassen. Ich fragte sie noch ob es normal sei dass das Innenleben auf einem Fleck ist und sie meinte das legt sich über Nacht. Wir ließen es über Nacht stehen und am nächsten Tag war es immer noch wie vorher. Dies teilte ich ihr mit und bat sie das Bett zurück zu nehmen da uns der Fachmann gesagt hat das uns neue Matratzen 900€ kosten würden. Das wollten wir nicht. Jetzt weigert sie sich das Bett zurück zu nehmen. Was kann ich denn tun? Sie hat nie erwähnt das ich es bei Mängel nicht zurück geben darf.
Bitte um schnelle Hilfe.
Hallo Moni,
das ist aber wirkliches Pech!
Wenn du das Bett über eBay gekauft hast, melde erst einmal einen von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikel. Denn auch private VK MÜSSEN Artikel, die z.B. defekt sind, zurücknehmen und den Käufer so stellen, als wenn der Kauf nie stattgefunden hat.
Sichere dir unbedingt die schriftliche Zusage, das der Artikel keinen Mangel hätte (als Beweis).
Die VK muss dir alle Kosten erstatten, auch die der Abholung.
Evtl. kannst du ja alles per Telefonat klären?!
Falls sie sich stur stellt, fordere sie schriftlich per Einwurfeinschreiben (wichtig diese Art der Zustellung, denn dieses Schreiben kann sie nicht ablehnen) auf, bis zu einem xTag (ca. 10 Tage) unter Bekanntgabe deiner Bankdaten und dir entstandenen Kosten zurückzuerstatten.
Wenn das nicht fruchtet, teile ihr mit, dass du einen Mahnbescheid an sie senden wirst…evtl. hat das ja Erfolg! Wenn das auch nicht funktioniert, musst du die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt geben.
Auf alle Fälle bist DU im Recht!!!
Ich hoffe, ich konnte helfen…
Grüsse
Chris
Hallo Chris,
Vielen dank für die schnelle Hilfe. Die schriftliche Zusage habe ich abgespeichert. Der Verkauf erfolgte über den Facebook Flohmarkt. Ich habe ihr gesagt das ich zum Anwalt gehe sie meinte dann nur sie habe eine gute Rechtsschutzversicherung. Sie ist felsenfest davon überzeugt das sie bei einem privatverkauf das Bett nicht zurück nehmen muss. Wie kann ich denn einen mahnbescheid machen?
Lg moni
Hallo Moni,
lass dich nicht ins Boxhorn jagen!
Eine Rechtschutzversicherung greift bei Internetkäufen nur, wenn man das auch abgeschlossen hat.
Einen Mahnbescheid kannst du dir aus dem Internet laden. Leider habe ich damit keine Erfahrung, aber google das doch mal.
Und mach dieser Dame? evtl. auch klar, dass sie dann auch ALLE Anwaltsgebühren zu tragen hat.
Ich an deiner Stelle würde mir einen RA nehmen, wenn es sich um eine höhere Summe handelt.
Derartigen netten VK muss wirklich das Handwerk gelegt werden!
Viel Glück
Chris
Hallo Chris,
einen Anwalt wollt ich mir auch holen, aber es handelt sich „nur“ um 280€. Ist es das eigentlich Wert?
Lg moni
Guten Morgen Moni,
meiner Meinung sind 280 Euro doch eine recht hohe Summe (plus der angefallenen Abholkosten usw.) und ich denke, du solltest dir Rat von einem Anwalt geben lassen.
Was die Dame da veranstaltet ist. m.M. schon kriminell.
Ich wünsche dir viel Erfolg und
Grüsse
Chris
Hallo Chris,
einen Anwalt wollt ich mir auch holen, aber es handelt sich
„nur“ um 280€. Ist es das eigentlich Wert?
Lg moni
Guten Abend Moni,
ich habe noch einen link gefunden, den du evtl. brauchen kannst:
http://gronemjn.kilu.de/forenhilfe/faq8.htm
Grüsse
Chris
Hallo Chris,
einen Anwalt wollt ich mir auch holen, aber es handelt sich
„nur“ um 280€. Ist es das eigentlich Wert?
Lg moni