Frau S hat von ihrem Arbeitskollegen Herrn M ein gebrauchtes Fahrrad gekauft.
Seine Angaben: Das Rad wäre ca. zwei Jahre alt und hätte seiner Meinung nach sogar noch Garantie. Es wäre nur ein-zwei Mal gefahren worden und wäre super in Schuss. Er würde das Fahrrad verkaufen, weil es seiner Frau zu groß wäre.
Frau S hat das Fahrrad eine Runde um den Block probegefahren, wo es tatsächlich einwandfrei lief. Frau S kaufte das Rad für 150 Euro (NP: 200 Euro). Ein schriftlicher Kaufvertrag wurde nicht angefertigt.
Frau S fuhr mit dem Fahrrad einmal eine ca. 3-4 km lange Bergabstrecke ohne Auffälligkeiten, bei der zweiten Fahrt stellte sie jedoch fest, dass die Gangschaltung nicht mehr ging. Sie hängt im 1. Gang.
Die Fahrrad-Reparaturwerkstatt stellte die Diagnose: Gangschaltung (Nabenschaltung)defekt - sie muss ersetzt werden, Kostenpunkt inkl. Montage: ca. 80 Euro.
Bei der Fahrt von der Werkstatt nach Hause fiel außerdem eine Pedale weg und Frau S stürzte.
Nun ging Frau S zu ihrem Arbeitskollegen, schilderte ihren Ärger und bat Herrn M, den Kaufbeleg zu suchen, damit sie das Fahrrad, auf dem ja noch Garantie sein sollte, umtauschen könne. Als Herr M den Kaufbeleg vorlegte, stellte sich heraus, dass das Fahrrad nicht 2, sondern 4 1/2 Jahre alt war.
Frage: Kann Frau S von ihrem Arbeitskollegen M verlangen, dass er das Fahrrad zurücknimmt?