Hallo, erst mal eine kurze erklärung.
Miene Fruendin und ich sind umgezogen und haben die in der Wohnung Befindliche Küche übernommen bzw vom Vormieter abgekauft.
Ein Kaufvertrag kam mündlich zustande.
Wir haben das Geld dem Vormieter überwiesen.
Als wir dann eingezogen sind und die Geräte das erste mal benuzt haben stellten wir fest, dass von der Microwelle die Zeitschaltuhr nicht mehr funktionier und die Kontrolllampe vom Herd ebenfalls nicht.
Wir haben ihn darauf angesprochen und er meinte nur ja gekauft wie gesehen.
Beim „Verkaufsgespräch“ und bei der besichtigung der Küche hat er mit keinem Ton erwähnt, dass er keine Gewährleistung gibt.
Daher nun meine Frage.
Muss er eine Gewährleistung geben? Eigentlich ja schon oder?
Und kann mir evtl jmd. nen Paragraphen nennen wo es drinnen steht das er der Gewährleistung ausdrücklich wiedersprechen muss.
Danke schonmal für die hilfe.