Privatkauf Garantie?

Hallo, erst mal eine kurze erklärung.
Miene Fruendin und ich sind umgezogen und haben die in der Wohnung Befindliche Küche übernommen bzw vom Vormieter abgekauft.
Ein Kaufvertrag kam mündlich zustande.
Wir haben das Geld dem Vormieter überwiesen.
Als wir dann eingezogen sind und die Geräte das erste mal benuzt haben stellten wir fest, dass von der Microwelle die Zeitschaltuhr nicht mehr funktionier und die Kontrolllampe vom Herd ebenfalls nicht.
Wir haben ihn darauf angesprochen und er meinte nur ja gekauft wie gesehen.
Beim „Verkaufsgespräch“ und bei der besichtigung der Küche hat er mit keinem Ton erwähnt, dass er keine Gewährleistung gibt.
Daher nun meine Frage.
Muss er eine Gewährleistung geben? Eigentlich ja schon oder?
Und kann mir evtl jmd. nen Paragraphen nennen wo es drinnen steht das er der Gewährleistung ausdrücklich wiedersprechen muss.

Danke schonmal für die hilfe.

Hallo,

der Verkäufer hat die Sachen laut http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Das ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall. Er kann zwar die Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) individuell ausschließen, dann muss er das aber auch nachweislich tun. Das ist hier ganz offensichtlich nicht geschehen.

Ergo: Es bestehen eindeutig Ansprüchen gegen den Verkäufer.

Gruß

S.J.

Hallo,

nach europäischem Recht kann bei Privatverkauf jegliche Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen werden.
Bei Dir ist das Problem, dass der Kaufvertrag mündlich zu Stande kam. Deshalb kannst Du kaum beweisen, dass der Verkäufer diesbezügliche Ansprüche nicht ausgeschlossen hat.Deswegen stehen Dein Chancen schlecht, etwas in der Richtung Garantie zu erreichen.Du kannst natürlich einen langen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang führen (ca. anderthalb Jahre Dauer in Deutschland )Wenn Du verlierst bleibst Du auch noch auf den Kosten des Rechtsstreites sitzen.Ich würde es als Erfahrung abhaken, zukünftig solche Sachen nur schriftlich zu erledigen und mich nicht weiter ärgern. Du kannst aber davon ausgehen, dass der Verkäufer bei einem schriftlichen Vertrag sowieso die Gewährleistung ausgeschlossen hätte.Somit wärst Du auch nicht besser dran als so

Gruss

Hallo,

leider gibt es bei einem Privatverkauf keine Garantie.
Sollte der Verkäufer allerdings auf Anfrage die Mängel verschwiegen haben, könnte man Ihm Arglist unterstellen und vom Kauf zurück treten. Dieses muss man aber nachweisen können.
Ich hoffe es hilft ein wenig.

hallo da_benni,
gekauft wie besehen, gibt es in der form nicht mehr. es ist allerdings unklug, etwas nach mündlichen absprachen zu erwerben und nicht gründlich zu prüfen. leider habe ich keine bessere info. viel glück trotzdem
gruß candy**66

also ich hab gestern durch Zufall etwas gelesen.Diese Sachen sind „versteckte Mangel“ auf die er mich hinweißen hätte müssen und das fällt unter Arglist bzw Betrug.Ich werde ihn jetzt dann mal anrufen und versuchen das ganze auf normalem Wege zu klären und wenn er sich quer stellt werde ich zu meiner Anwältin gehen und die ganze Sache in ihre Hände legen.Die ganzen kosten für den Anwalt wird dann er auch noch aufgebrummt bekommen.