Privatkauf PKW Bremsen defekt

Hallo,
folgende Frage.
Wir haben im März 2013 einen gebrauchten PKW privat gekauft.
Der Verkäufer hatte uns gesagt, dass die Bremsen vorn komplett neu sind, da er sie gewechselt hat.
Nun folgendes Problem, beim Fahren kam immer ein merkwürdiges dumpfes Klopfen. Wir natürlich in die Werkstatt gefahren und das die Schocknachricht. Die Bremsen wurden falsch eingebaut, fehlende Spangen etc. das Fahrzeug wurde bis zur Reparatur stillgelegt. Die Reparatur ist mehr als die Hälfte des Kaufpreises.
Können wir vom Verkäufer die Reparaturkosten fordern? Im Kaufvertrag steht lediglich: Auf Mängel wurde hingewiesen und es besteht kein Rücknahme oder Garantieanspruch.

Hi lydia2202,
ich glaube da hast du schlechte Karten. Der Verkäufer hat g e s a g t Bemsen neu, wenn nichts schriftlich ist oder Zeugen… Versuchen mit Verkäufer gütlich zu einigen auf 50:50. letzte Möglichkeit Anwalt fragen.
mfg he27

hallo,
wenn der Verkäufer die bremsen persönlich gewechselt hat und dies ihnen auch gesagt hat, muss er für den falscheinbau auch gerade stehen.lassen sie sich den falscheinbau von der Werkstatt bescheinigen und konfrontieren sie den Verkäufer mit dieser Tatsache.
das hat mit der Deklaration: auf mangel hingewiesen und garantie nix zu tun.
das ist vom Verkäufer grob fahrlässig ausgeführt, da er wahrscheinlich wenig Kenntnis von der Reparatur hatte.
nochmals, konfrontieren sie ihn damit über sein grobes fehlvehalten. grob fahrlässig gehandelt und sogar evtl. personnschaden in kauf genommen.
Unwissenheit schützt vor strafe nicht.

Hallo,
wies rechtlich genah aussieht kann ich dir nicht sagen. Steht im Kaufvertrag dass die Bremsen neu sind? Falls ja hättest du denk ich gute Chancen aber falls nicht kannst du nur auf Kulanz des Verkäufers hoffen.

Da sollte man rechtlichen Rat einholen.

Hallo Lydia: Ich bin leider kein Experte für Recht Fragen.Meines erachtens hättest Du erst den Verkäufer kontaktieren sollen, um zu fragen ob die Bremsen von einer Fachwerkstatt repariert wurden. Beim nächsten mal vor der Geld übergabe eine Werkstatt den Wagen untersuchen lassen, ist Preiswert und sicher. Aber rufe mal bei einem Anwalt an die Telefonische Auskunft ist bestimmt kostenlos. Ich hoffe ich konnte Dir ein wennig helfen.Gruß Pauli

hallo lydia2202,
das klingt schonmal garnicht gut =(
Aber deine eigentliche Frage dreht sich ja mehr um dein Recht, den Verkäufer irgendwie dran zu kriegen.
Stell deine Frage mal Leuten die hier Juristisch ein bisschen was auf der Pfanne haben ( Anwälte etc…)

lg

Hallo
kann dazu leider keine antwort anbieten

sieht schlecht aus aber wenn du Rechtsschutz hast probieren