Alles muss und wird bei ALG-II-Bezug angerechnet und eine
Meldung wird erwartet. Auch bei Kindern, die
Geburtstagsgeschenke als Bargeld erhalten, zählt es dazu.
Hallo formel1,
Bargeld zählt wohl als „Zufluss“. Ein Verdienst, der nicht ausbezahlt wird (weil für Schuldentilgung verwendet), fließt ja nicht zu, und kann somit nicht verwendet werden, um die Lebenshaltungskosten zu bestreiten, oder um Anschaffungen zu tätigen.
Ist diese Frau A. vielleicht gerade so sehr beruflich
eingespannt, dass Frau B. ihr einen Freundschaftsdienst
anbietet und ihr eine gewisse Zeit beim Putzen hilft?
Frau A. ist Rentnerin, und der Noch-Ehemann von Frau B. ist noch immer der Nachbar von Frau A. (Frau B. hat sich von ihrem Mann getrennt, sich eine eigene Wohnung genommen, und hat dafür Geld für die Kaution gebraucht.)
Dann muss es nicht gemeldet werden, denn bei einem
Freundschaftsdienst sagt man höchstens DANKE oder trinkt
zusammen Kaffee, aber da nimmt keiner Geld an.
Das wird der Noch-Ehemann sicherlich anders sehen. Und möglicherweise den beiden eins auswischen wollen, indem er die Putztätigkeit dem Jobcenter meldet.
Den Kredit kann Frau B an Frau A. dann beginnen abzuzahlen, wenn die Möbel
gekauft sind. Damit ist Frau A. sicherlich auch einverstanden.
Vielleicht kann Frau B. auch jetzt schon, trotz Möbelkauf,
eine ganz kleine Summe - 5€ - oder so, als Anfang zahlen.
Frau B. möchte ihre Schulden gerne so schnell wie möglich loswerden. Deshalb hat sie ja das Angebot mit dem Putzen gemacht.
Sie will auch auf keinen Fall Ärger mit dem Jobcenter bekommen, und auch nicht schwarzarbeiten.
Was sie natürlich auch nicht will, ist, dass ihr der Hunni angerechnet und vom ALG II abgezogen wird.
Deshalb nochmal die Frage:
Wird Verdienst, der nicht zufließt, als Einkommen angerechnet und vom ALG II abgezogen?
Grüße, Sally