Hallo,
mein Vater hatte einem Bekannten einen Privatkredit gegeben. Dieser wird monatlich von dem Bekannten mit Zinsen abbezahlt, für die nächsten 10 Jahre. Nun ist mein Vater verstorben und ich habe den Kredit geerbt.
In der Erbschaftsteuererklärung hatte ich schon Kreditbetrag und Zinsbetrag aufgeführt (Erbe insgesamt unter dem Freibetrag, daher 0% Erbschaftssteuer).
Nun ist meine Frage, ob ich den Betrag der monatlichen abbezahlt wird nochmal in meiner Einkommenssteuererklärung angeben muss?
Vielen Dank für die Hilfe
Hallo,
die Rückzahlung eines Kredits ist doch kein Einkommen.
Wenn man es genau nimmt, fallen die Zinsen (so denn vereinbart) wohl unter die Kapitalertragssteuer, aber mehr auch nicht.
Gruß,
Steve
Servus,
diese Zahlungen bestehen aus zwei Teilen: Tilgung und Zinsen. Die Tilgung = Rückzahlung des geliehenen Betrags ist keine Einnahme im Sinn der Einkommensteuer, wohl aber die eingenommenen Zinsen. Hier kommt es darauf an, ob die Einkünfte aus Kapitalvermögen, auf die keine Kapitalertragsteuer einbehalten wird, mehr oder weniger als 1.000 € im Jahr ausmachen. Wenn Du magst, kannst Du dazu was sagen, dann sehn wir weiter.
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank, das ist schon mal gut zu wissen. Die Zinsen betragen pro Jahr weniger als 150 EUR, müssen sie dann gar nicht aufgeführt werden wenn ich keine anderen Einkünfte aus Kapitalverögen habe?
Exakt so. Keine extra Anlage, keine besonderen Angaben.
Schöne Grüße
MM