Wir haben auf dieser Websiete http://www.bootestark.de/
Drucke zur Beweissicherung die Startseite und die AGB aus, damit Du sie auch nach einer Änderung beweisen kannst.
Der Verkäufer tritt als Inhaber auf, es
gibt AGB und jede Menge Artikel mit Preisen, so dass
wir von einem regulären Internetshop ausgingen.
So sieht es für mich auch aus.
Bei Nutzung des auf der Website eingeräumten
Rückgaberechtes weigert sich der Verkäufer nun,
auch das dafür bezahlte Geld zurückzuerstatten
- mit der Begründung, er sei Privatperson.
Spielt keine Rolle, wer AGB anbietet, muss sie auch selbst einhalten.
Aus unserer Sicht ist das Irreführung
STGB § 263 Betrug
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
was können wir tun, damit wir unser Geld zurückbekommen?
Einschreiben mit Rückschein.
Darin
- Aufforderung, binnen 14 Tagen ab Erhalt des Briefs zu zahlen
- Ankündigung, dass Du nach Ablauf der Frist
2a. auf SEINE Kosten (denn dann ist er in Verzug) einen Anwalt beauftragst, das Geld einzutreiben,
2b. Strafanzeige wegen Betrugs erstattest.
Nachtrag:
In Denic hat der Inhaber eine andere Straßenangabe, als auf der Website. Ist sichergestellt, dass es sich um dieselbe Person handelt? Liegt die Weigerung schriftlich vor, und ist durch die Formulierung eine Personenverwechslung ausgeschlossen?