Privatperson tritt als Geschäftsinhaber auf

Hallo!

Wir haben auf dieser Websiete http://www.bootestark.de/ Bootszubehör gekauft. Der Verkäufer tritt als Inhaber auf, es gibt AGB und jede Menge Artikel mit Preisen, so dass wir von einem regulären Internetshop ausgingen.
Bei Nutzung des auf der Website eingeräumten Rückgaberechtes (Ware wurde original zurückgeschickt) weigert sich der Verkäufer nun, auch das dafür bezahlte Geld zurückzuerstatten - mit der Begründung, er sei Privatperson.

Aus unserer Sicht ist das Irreführung und widerrechtlich. Aber was können wir tun, damit wir unser Geld zurückbekommen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Hallo Rock@,

der Internetshop wird höchstens hobbymäßig betrieben. Es fehlt beispielsweise eine Umsatzsteuernummer. Man könnte ja mal beim Finanzamt nachfragen, ob den Gewinne aus dem Shop versteuert werden…

Zur Sachlage: der § 357 BGB regelt die Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe einer Ware. Sofern der Kaufpreis keine 40€ übersteigt, müssen Sie als Käufer die Kosten tragen. Weitergehende Ansprüche gelten nicht. Der Verkäufer hat Ihnen die Rücksendekosten zu erstatten. Will er das nicht freiwillig, hilft eine Zivilklage (die bei 6,90€ für ein Paket absolut unwirtschaftlich wäre, aber dennoch möglich ist.

Was Sie nun tun könnten, habe ich oben kurz angerissen. Er verstößt gegen Impressumspflichten (Mitbewerber können das abmahnen… etc…)

Gruß truelife

Sie haben laut Website nicht bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft. Wenn sie aus diesen wenigen Angaben in den AGB ableiten, dass dies ein gewerblicher Händler sei, dann haben Sie sich selbst getäuscht, nicht aber der Händler Sie.

Bei diesem Satz:"„Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers“", hätte es doch bei Ihnen klingeln müssen, denn solch eine Klausel ist nur privaten Verkäufern eerlaubt.

Sie könnten Herrn Stark ja schreiben, dass Sie im Falle einer Weigerung, das Geld rauszugeben, das Finanzamt über sein „Gewerbe“ informieren werden.

Hallo,

wenn Ihr per Einzugsermächtigung gezahlt habt einfach stornieren. Bei allem anderen bleibt Euch sicherlich nur entsprechende Rechtsmittel einzulegen, da ihr ja anscheinend das Geld so nicht wieder bekommt. Die AGBs der Seite sind auch völlig nichtssagend. Auch der gesamte Internetauftritt wirkt „wie gewollt aber nicht gekonnt.“ Für einen regulären Internetshop wäre mir persönlich die gesamte Seite zu platt und unprofessionell. Ich kenne aber den Anbieter nicht, da ich wenig mit Booten zu tun habe, aber ganz ehrlich über diese Seite würde ich nicht kaufen. Wieso habt Ihr die Ware denn überhaupt bezahlt ohne Sie zu prüfen? Persönlich lasse ich von Vorkasse die Finger. Wer kauft denn schon die Katze im Sack. Ich weiß, dass es im Internet immer wieder nur via Vorkasse funktioniert, dennoch bin ich der Meinung, dass man ganz einfach die Finger davon lassen soll insbesondere, wenn die AGBs nicht ausführlich dargestellt sind mit Rückgaberecht, Zahlungsbedingungen etc. Fordert das Geld schriftlich zurück, wenn Ihr die Ware ordnungsgemäß innerhalb der Frist zurückgesendet habt. Setzt ebenfalls eine Frist für die Rückerstattung damit der Verkäufer in Verzug gerät und droht mit Rechtsmittel. Alle Belege gut aufbewahren und per Einschreiben schreiben, nicht einfach per Email oder so.

Viel Glück
Milan

Wir haben auf dieser Websiete http://www.bootestark.de/

Drucke zur Beweissicherung die Startseite und die AGB aus, damit Du sie auch nach einer Änderung beweisen kannst.

Der Verkäufer tritt als Inhaber auf, es
gibt AGB und jede Menge Artikel mit Preisen, so dass
wir von einem regulären Internetshop ausgingen.

So sieht es für mich auch aus.

Bei Nutzung des auf der Website eingeräumten
Rückgaberechtes weigert sich der Verkäufer nun,
auch das dafür bezahlte Geld zurückzuerstatten

  • mit der Begründung, er sei Privatperson.

Spielt keine Rolle, wer AGB anbietet, muss sie auch selbst einhalten.

Aus unserer Sicht ist das Irreführung

STGB § 263 Betrug
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

was können wir tun, damit wir unser Geld zurückbekommen?

Einschreiben mit Rückschein.
Darin

  1. Aufforderung, binnen 14 Tagen ab Erhalt des Briefs zu zahlen
  2. Ankündigung, dass Du nach Ablauf der Frist
    2a. auf SEINE Kosten (denn dann ist er in Verzug) einen Anwalt beauftragst, das Geld einzutreiben,
    2b. Strafanzeige wegen Betrugs erstattest.

Nachtrag:
In Denic hat der Inhaber eine andere Straßenangabe, als auf der Website. Ist sichergestellt, dass es sich um dieselbe Person handelt? Liegt die Weigerung schriftlich vor, und ist durch die Formulierung eine Personenverwechslung ausgeschlossen?

Guten Abend,

da scheint mir der Rat eines Juristen einzuholen empfehlenswert zu sein. Die Verbraucherzentrale mag das als Verbrauchertäuschung ansehen.
Mit fiel auf, dass auf der Webseite ein ordentliches Impressum fehlt. Die Steuernummer ist meiner Ansicht nach anzugeben; es wir ja nicht privat ein Boot verkauft, sondern mehrer. Hier wird sich auch das Finanzamt interessieren.
Ich glaube das gibt ‚Argumentationshilfe‘.
Viel Erfolg!

Nils

Sofort einen Rechtsanwalt einbeziehen und gleichzeitig Anzeige erstatten.

Verbraucherzentrale,
Anwalt!

Guten Tag,
ja, Sie haben Recht. Aufgrund der AGB (Impressum fehlt leider auf der Website)muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen. Es bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig, als einen RA zu konsultieren. Die Kosten wird der Beklagte tragen müssen.
Freundliche Grüße
H.-D.H.

hallo, verspätet meine Antwort: zeig den „Händler“, der aber als Privatperson handelt, an. Das ist das Einzige, was solche Leute ausbremst.

Grüße von Bruno

Eine Anzeige /Strafantrag wegen Betruges stellen.