Hallo!
einmal eine rein hypothetische Anfrage: Mal angenommen ein hauptberuflich angestellter Verkäufer hat nebenberuflich ein Gewerbe angemeldet. Er hat bereits ein paar Bücher verfasst und veröffentlicht, schreibt auch ab und zu für Fachzeitschriften. Alles im Bereich Luftfahrt. Verdient auch ein bischen Geld damit. Vielleicht 2000 Euro im Jahr. Könnte er die Kosten ( ca. 5000 Euro )einer Ausbildung zum Piloten einer kleinen Ultraleichtmaschine als Betriebskosten geltend machen? Er würde sich dann auch eine kleine Maschine kaufen (ca. 20.000 Euro) und Rundflüge z.B. auf Airshows anbieten, dafür ein bischen Geld einnehmen.
Wäre das grundsätzlich möglich?
Vielen Dank schon jetzt für konstruktive Antworten !
MfG
Marc