Privatpilotenausbildung als Betriebsausgaben

Hallo!

einmal eine rein hypothetische Anfrage: Mal angenommen ein hauptberuflich angestellter Verkäufer hat nebenberuflich ein Gewerbe angemeldet. Er hat bereits ein paar Bücher verfasst und veröffentlicht, schreibt auch ab und zu für Fachzeitschriften. Alles im Bereich Luftfahrt. Verdient auch ein bischen Geld damit. Vielleicht 2000 Euro im Jahr. Könnte er die Kosten ( ca. 5000 Euro )einer Ausbildung zum Piloten einer kleinen Ultraleichtmaschine als Betriebskosten geltend machen? Er würde sich dann auch eine kleine Maschine kaufen (ca. 20.000 Euro) und Rundflüge z.B. auf Airshows anbieten, dafür ein bischen Geld einnehmen.

Wäre das grundsätzlich möglich?
Vielen Dank schon jetzt für konstruktive Antworten !

MfG
Marc

Hallo Marc,

ich antworte normal nich auf irgendwelche hypothetische Fragen.

Die Ausbildungskosten zum Piloten könnten allenfalls Werbungskosten sein, um seine schritstellerische Tätigkeit zu festigen.

Der Autor von Karl May war nie in Amerika; ob ein heutiger Autor für Bücher über Amerika Reisen von Europa nach Amerika steuerlich geldend machen kann zur Schaffung von Baiswissen, kann ich leider nicht beurteilen.

So stellt sich die Frage, welchen Vorteil bringt der Pilotenschein für die schriftstellerische Tätigkeit.

Wenn keine Vorteile nachweislich auf der Hand liegen, wird das FA die Kosten ablehnen.

Für die geplante Gründung einer privaten Fluggesellschaft für Rundflüge kann ich mir eine steuerliche Anerkennung vorstellen. Aber hier müssen die klaren Pläne vorliegen:

Konzept
Investitioen
Ertragsplanung

Es muß deutlich werden, daß hier Erträge erwirtschaftet werden.

Vielleicht gibt es ja auch öffentlich Mittel ???

Hier kann aber nur ein kompetenter Steuerberater helfen, da es sich um Kosten vor der Gründung handelt.

Der Kauf einer Maschine im Vorfeld wäre ein gutes Indiz zur Darstellung der Gewinnerzielung.

Alles unter besonderem Vorbehalt.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,
Schreibe aus’m Urlaub vom Handy, deswegen etwas kurz und unformatiert, sorry!

Die Finanzämter tun sich bei mir und vielen Kollegen schon seit Jahren mit aller macht dagegen sträuben eine Berufspilotenausbildung die einzig zum gewerblichen/beruflichen Zwecke genutzt wird anzuerkennen. Ob und was man als nebenberuflicher Autor noch absetzen kann ist eher eine steuerrechtliche Frage. Eventuell weiß ja einer der schreibenden Kollegen da etwas mehr.
Aber: ein UL ist anders als bspw. ein Segelflugzeug oder Motormaschine ein Luftsportgerät (!) und kein Luftfahrtzeug und dient einzig der Sportausübung.
Mit einer privatpilotenlizenz ohne ein dahinterstehendes luftfahrtunternehmen damit kommerziell/gewerblich Rundflüge anzubieten wird schon rechtlich nicht gehen.
Die großen airshows laden sich auch keine Amateure für Rundflüge ein, die kleinen Flugplatzfeste werden von den Vereinen organisiert und die dortigen Piloten haben meist selbst großes Interesse daran Gäste zufliegen. Auch diese Flüge dürfen ganz offiziell nur die kosten decken und keinen Gewinn abwerfen.
Viele Grüße!

Hallo Felix,

ich danke Dir vielmals für Deine Antwort. Sie hat mir ein paar neue Eingaben gebracht. In einem Punkt muß ich Dir aber teilweise widersprechen: Auf großen und kleineren Flugplatzfesten werden Rundflüge auch mit vereinsfremden oder privaten Fluggeräten angeboten. Luftfahrtunternehmen stecken selten dahinter. Aber das regelt jeder Verein / Veranstalter selber.
Ich wünsche Dir noch einen schönen Urlaub und guten Übergang !

MfG
Marc

Hallo,

Tut mir Leid ,aber damit kenne ich mich nicht aus.

Gruß
monika61

Hallo,

Die Umstände auf den Flugplatzfesten sind mir aus eigener langjähriger Erfahrung bekannt :wink:
Mir ging es hauptsächlich um den (rechtlichen) Aspekt Geldverdienen mit Rundflügen, das ist nicht wirklich drin. Meist helfen auf den Festen private Vereinspiloten oder Bekannte aus den benachbarten oder befreundeten Vereinen aus.
Bei fast allen zweisitzigen UL-Flugzeugen kommt zudem noch hinzu das sie sobald zwei normal durchschnittlich schwere erwachsene Personen drinsitzen und etwas Sprit mitsoll überladen und damit eigentlich illegal unterwegs sind.
Viele Grüße!

Hallo,

dies ist theroretisch möglich. Hier müssen Sie allerdings darauf achten, dass Sie nicht in den Bereich der sog. Liebhaberei abrutschen (d.h. Kosten der privaten Lebensführung Hobby sollen steuermindernd geltend gemacht werden). Sie sollten für sich eine Art Buisnessplan (zu erwartende Einnahmen und Ausgaben (Pilotenschein, Maschine, Wartung, Reparatur, Sprit etc.) erstellen. Dies muss ein positives Ergebnis enthalten. Diesen reichen Sie zu Beginn ihrer Tätigkeit beim Finanzamt ein. Denn sonst könnte es sein, dass nach ein paar Jahren und negativer steuerlicher Ergebnisse, das Finanzamt die gesparten Steuern mit Zinsen zurückmöchte mit der Begründung: ihre Tätigkeit ist nicht gewinnversprechend und wird aus privaten Gründen betrieben.