Privatschulden ohne schriftstück. Gibt es Verjährungsfrist?

Hallo,

ich habe eine Frage. Vor ca 10 Jahren wurde meinte es jemand gut mit mir und meinem Kind und überredete mich ein Privatdarlehn anzunehmen. Schriftliche Festhaltung war nicht gewünscht sowie Rückzahlungsvereinbarung.
Als ich in der Lage war das Geld zurück zuzahlen wurde dieses Abgelehnt. Das hat Zeit, irgendwann mal wenn dir Finanziell gut geht.
Ich habe der Frau in einer Notlage Geld gegeben und sie meinte das sie das dann verrechnen würde. So dumm wie ich war auch ohne Quittung. Als sich ihr Problem geklärt hatte brach sie den Kontakt zu mir ab.
Als ich sie irgendwann mal zufällig traf sagte sie mir ich muss jetzt das Geld unbedingt zurückzahlen. Das tat ich dann eine Zeitlang als Überweisung. Nur leider wie das Schicksal spielt ich wurde Krank und war nicht in er Lage weiter zu bezahlen. Bis ihr Mann plötzlich auftauchte eines Abends - drohend. Ich versuchte meine Lage zu erklären , aber wen interessiert das.
Ich versuchte so gut wie möglich Geld abzuzweigen und zu bezahlen. Bis es mir wieder schlechter ging. Ich musste Umzíehen und nun tauchte der Mann bei einem Familienmitglied auf und gibt 2 tage um das Geld zu begleichen. Von dem Geld was ich der Frau vorher gegeben habe ist natürlich keine Sprache.´Damit ist nämlich etwas über die hälfte getilgt.
Die beiden scheinen mittlerweile nicht mehr zusammenzuleben.

Welche rechte hat er das Geld von mir einzufordern. Ich habe ein wenig Angst da er immer unterschwellig droht .

Danke für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Anonym74

Bist Du dir nach so langer Zeit sicher das es sich um ein Privatdarlehen und nicht um eine Schenkung handelt?

wie erkenn ich das??..sie sagten damals sie legen es uns aus…

Gar keine !

Außer er hat eine schriftliche Vollmacht der Gläubigerin (das ist die, die das Geld geliehen hat)

auslegen heißt ausleihen, also es muss zurückgezahlt werden.

Was ich nicht verstehe. Da hat man Geld geliehen bekommen. Rückzahlungsbedingungen waren nicht vereinbart, es muss aber klar gewesen sein, es ist kein Geschenk.
Dazu müsste man das Verhältnis zu den Geldgebern kenne, ob Familie usw.
Völlig Fremde werden es sicher nicht gewesen sein !

Dann hat man genug Vermögen und könnte den Kredit zurückzahlen und bietet das auch an.

daraufhin wird gesagt „hat noch Zeit“ .

  1. warum lässt man sich darauf ein ? Das Geld war doch da. Warum hat man nicht zurückgezahlt ? Wollte man die Sache nicht selbst mal los sein ?

Dann kommt diese Geldgeberin selbst in Not und man gibt nun ihr Geld (und wie es klingt nicht wenig !), warum gab man ihr nicht die ganze Kreditsumme zurück ?

Es wird gesagt „Das verrechne ich mit dem Privatkredit, den ich dir gegeben habe“

Es war doch eigentlich alles klar.

Selbst ohne Schriftliches könnte man das zügig abwickeln.
Man erklärt die Aufrechnung und zahlt nur den Teilbetrag des Privatkredites zurück.

Auch die Frau /ihr Mann müssen ja beweisen, das es den Kredit gegeben hatte und was dazu abgesprochen war. Die haben doch die selben Schwierigkeiten wie Du selbst mit dem Beweis.

Mir ist bei so etwas immer völlig unklar, wie man sich in solche Lagen bringen kann. Es ist doch völlig lebensfremd, wenn man Geldangelegenheiten so handhabt.
Und das es innerhalb der Familie war, scheint ja nicht mal der Fall zu sein. Da mag man das anders machen.

MfG
duck313

ich kann nicht die komplette Lage in der ich war beschreiben damals, das würde den Rahmen sprengen. Ich habe dass das erste und letzte mal gemacht mir Geld geliehen und auch wenn es für andere nicht nachvollziehbar ist es mir aufreden lassen. Es war eine Freundin. Sie sind weiterhin vermögend, ihre Notlage war das sie sich trennen wollte und daher etwas Geld brauchte ohne das ihr Mann es merkte.
Ja ich hätte es gern aus der Welt geschafft damals als ich in der Lage war. Nichts das ich es einfach da gehabt hätte, aber ich hatte ein ungutes Gefühl dabei von Anfang an.

Und ja ich hatte gebeten es schriftlich festzuhalten, aber aus was für einen Grund wollte der Mann das nicht.

Wie gesagt ich wollte wissen ob es sowas wie Verjährung gibt da ich den Rest nicht aufeinmal aufbringen und mehr als hälfte zurück bezahlt ist. Zudem alles einen drohenden Unterton hat. Jeder macht mal Fehler denk ich.

Danke für Antwort.
LG Anonym74

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Verjährung von Schulden
Regelmäßig zum Jahresende verjährt eine große Anzahl an Schulden. Grund ist die Verjährungsfrist, nach der ein Gläubiger nach drei Jahren seinen Anspruch auf offene Zahlungsforderungen verliert. Wer als Gläubiger also nicht bis zum 31.12. handelt, hat keine Möglichkeit mehr, seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen, selbst wenn der weiterhin besteht.

Quelle: https://www.bbx.de/verjaehrung-von-schulden/

Dieser Zeitpunkt ist wichtig für die Verjährung.
Das war rechtlich eine Kündigung des Privatdarlehens.

Plus 3 Monate Kündigungsfrist, dann ab Jahresende des Jahres plus 3 weitere Jahre = Verjährungsfrist. Geld müsste dann nicht mehr gezahlt werden.

Von einer möglichen Hemmung des Verjährung hast Du nichts geschrieben.
Denn nach Einstellung der Ratenzahlung wurde ja vom Gläubiger nichts weiter unternommen, also kein Mahnbescheid oder Gerichtsverfahren oder eine Einigung über die Rückzahlung, etwa ein Ratenplan oder sonst etwas.

MfG
duck313