Ja, das ist bitter, aber um so weniger musst Du ein schlechtes Gewissen haben, die Sache dann auch durchzuziehen. Mich erinnert die Geschichte an einen der wenigen Fälle, in denen ich mal für einen Mandanten vor Gericht gehen musste (mache eigentlich keine streitigen Sachen). Da waren es „gute Bekannte“, die vor Jahr und Tag ein erhebliches Darlehen erhalten hatten und meinten, dass sie selbst entscheiden könnten, wann es denn ggf. mal mit einer Rückzahlung „passt“.
Ich hatte die Sache auch nur deshalb als „Folgeauftrag“ angenommen, weil ich davon ausging, dass sie sich durch ein anwaltliches Schreiben erledigen würde. Wer würde schon so dumm sein, sich bei vollkommen eindeutiger Rechtslage von einer Bekannten verklagen zu lassen, zumal auch keinerlei Bedenken bzgl. der finanziellen Leistungsfähigkeit bestanden?
Und doch durfte ich dann schließlich auf Weltreise gehen und mir einen ebenso vollkommen entgeisterten Richter gönnen, der auch nicht glauben konnte, was er da trotz ganz klarer Ansage zu hören bekam. Das Pärchen war so von seiner eigenen Rechtsauffassung überzeugt, dass kein Einsehen vorhanden war. Die erzählten dem Richter sogar noch treudoof, dass sie so die ein oder andere Luxusverbindlichkeit hätten und daher „nicht so flüssig“ wären. Erst auf meine Ansage hin, dass ich ohne Zögern in ihr Haus vollstrecken lassen würde und sie zur Abwendung dieser Hässlichkeit doch vielleicht besser jetzt sofort zur Bank gehen sollten um sich dort notfalls einen Kredit zu besorgen, wachten sie plötzlich in der Realität auf, wurden erst laut und dann ganz leise, als der Richter ihnen auch noch einmal bestätigte, dass ich diese Möglichkeiten durchaus hätte und er diese angesichts des gezeigten Verhaltens auch für in der Sache vollkommen richtig und angemessen halten würde. Das Geld war dann nach wenigen Tagen auf dem Konto meiner Mandantin.