Privatverkauf bei ebay kleinanzeigen

Hallo
Ich habe ein gebrauchtes Getriebe über ebay kleinanzeigen verkauft unter ausschlus jeglicher gewärleistung und umtausch.
mit dem käufer noch telefoniert um den artikel zu beschreiben.
als das getreibe bei ihm war stellt er fest das es nun doch nicht passt und er will sein geld zurück!
nun meine frage. wie soll ich reagieren bzw muss ich es zurücknehemen.
fals nicht haben sie einen § worauf ich mich stützen kann?

Also ich würde es nicht zurücknehmen. Der Artikel ist weder defekt noch falsch beschrieben gewesen. Somit ist es nicht Ihr Verschulden gewesen.

Hallo,
wenn sämtliche Informationen über das Getriebe in der Beschreibung standen bzw. telefonisch nochmals angegeben wurden, hat der Pech . Der Vetrag ist durch Angebot und Annahme zustandegekommen. Verträge zwischen Privatpersonen sind im BGB geregelt.

Hallo!

Ich kann leider keine Patentlösung anbieten, da ich kein Rechtsanwalt bin.
Aber wenn Sie über die bekannte Suchmaschine mit dem großen „G“ mal die Begriffe „Privatverkauf Gewährleistung“ eingeben, werden Sie sicherlich fündig. (Bezug zu § 433 ff. BGB - Kaufvertrag).

Nur soviel: Grundsätzlich lässt sich die gesetzliche Garantie / Gewährleistung nicht komplett ausschließen, auch nicht beim Verkauf von Privat.
Andererseits ist darauf zu achten, dass die Artikelbeschreibung möglichst detailiert ist, und eventuelle (dem Verkäufer bekannte) Mängel angegeben sind. Sonst kann der Käufer natürlich Nachbesserung verlangen, oder sogar vo Kauf zurück treten, weil u. U. (arglistige) Täuschung vermutet wird, falls bekannte Mängel verschwiegen werden.
Grundsätzlich gilt natürlich „gekauft wie gesehen“…

Ansonsten macht es je nach Streit- / Verkaufspreis eventuell Sinn, sich mit der örtlichen Verbraucherschutzzentrale in verbindung zu setzen - dort bekommt man als Privatperson für unter 20,- EUR eine persönliche Beratung durch einen Fachanwalt vor Ort (habe ich auch schonmal gemacht)…

Am besten wäre es natürlich, man versucht sich gütlich zu einigen, d. h. der Käufer schickt das Getriebe, welches natürlich im gleichen guten Zustand wie von Ihnen verkauft ist- an Sie zurück, und trägt die Versandkosten, und Sie erstatten ihm dafür den ursprünglichen Verkaufspreis, evtl. inkl. der erstmaligen Versandkosten - falls er sich darauf einlässt…

Ich hoffe, die Tipps waren hilfreich!

Gruß,
Jörn K.

Ich habe ein gebrauchtes Getriebe über ebay kleinanzeigen
verkauft unter ausschlus jeglicher gewärleistung und umtausch.
…Käufer…will sein geld zurück!
nun meine frage. wie soll ich reagieren bzw muss ich es zurücknehemen…