Guten Abend. Ich habe Anfang Dezember letzten Jahres eine Louis Vuitton Tasche via Ebay angeboten. Ich hatte sie selber vor ca 2 Jahren vom einer Privatperson als original gekauft (ebenfalls über Ebay aber leider nicht mehr nachweisbar bzw nachverfolgbar da es zu lange her ist). Da ich selber einige andere Originale LV Produkte besitze, und die Qualität und Verarbeitung mit der gekauften übereinstimmte, ging ich 100% davon aus, dass es sich auch tatsächlich um ein Original handelte. Aber zurück zum Wesentlichen: ich stellte Anfang Dez 2012 Fotos von allen Details der Tasche rein und vermerkte dass ich sie selber von einer Privatperson gekauft hatte. Kurze Zeit später schrieb mir eine Frau, dass sie Interesse habe und ob es möglich wäre die Auktion zu beenden, sodass sie sie für einen Festpreis kaufen könnte. Ich willigte ein, da ich somit die Auktionkosten von Ebay sparte. Somit löschte ich die Auktion (deswegen kann man sie auch heute nicht nochmal aufrufen, da gelöschte bzw beendete Auktionen nur 90 Tage gespeichert werden). Die Dame überwies mir das Geld, ich schickte ihr die Tasche und sie war glücklich und zufrieden. Jetzt hat sie sich gestern bei mir gemeldet. Sie meinte sie hätte jetzt rausgefunden dass die Tasche eine Fälschung ist, da ein Schriftzug (den ich auch in der Auktion fotografiert hatte) beim original angeblich eine andere Farbe hätte. Jetzt will sie die 460€ sofort zurück und droht mit dem Anwalt. Was soll ich tun? Nach so länger Zeit? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Ich kann absolut nicht helfen… Sorry
hallo,
ich empfehle, das geld zurückzuzahlen. denn wenn die käuferin es ernst meint, dann gibt es einen langwierigen rechtsstreit mit gutachtern, zeugen, etc. und das wird
auch noch teuer.
Lieber klein beigeben, die sache vergessen und die tasche auf dem flohmarkt, etc. verkaufen.
Das gibt nur ärger und lohnt sich das?
Mfdl. Grüssen
Hallo Sarah,
es gibt Leute, die gerne mit einem Anwalt drohen. Ich würde einfach abwarten. Die Frau hat die Ware zum vereinbarten Preis akzeptiert. Sie hat ausreichend Zeit gehabt, die Tasche zu prüfen.
Ich habe mal ein Auto, frisch TÜV-geprüft, an eine Privatperson verkauft. Nach 3 Wochen hat die Käuferin festgestellt, dass die Hupe nicht funktioniert, und drohte auch mit Anwalt. Ich habe ihr gesagt, dass sie das gleich hätte prüfen sollen. Ich habe nie mehr etwas von ihr gehört.
FWIW
Gina
Hallo,
vorausgeschickt: unverbindliche private Meinung eines Nichtjuristen ohne genaue Detailkenntnisse des Vorgangs!
M.E. handelt es sich zum jetzigen Zeitpunkt um sog. „Kaufreue“, entstanden aus nicht prüfbaren Gründen. Das hat nichts mit Garantie oder Gewährleistung oder „Betrug“ zu tun. Es handelt sich ja offensichtlich um eine gebrauchte Tasche, keine Neuware, dazu mit Beschreibung und Bildmaterial und persönlichem Kontakt zur Vertrags-Absprache …
(mir pers. fehlt ein Kaufvertrag mit Zusatz: Gebrauchte ware wie besichtigt/besprochen/bebildert ohne Gewährleistung usw.)
Es gibt für mich keinen Anhaltspunkt für eine „Täuschungsabsicht o.ä.“
Also reine Nervensache, klare Kante zeigen und ggf. auf den Rechtsweg verweisen und Schadensausgleich androhen, das dürfte ausreichen.
Empfehlung nebenbei: Es gibt günstige Rechtsschutzversicherungen, die man als Autofahrer ohnehin haben sollte, die Zusatzkosten sind verkraftbar.
Viel Erfolg
quember