Privatverkauf, Kaufvertrag

Hallo,

wer kann mir helfen…wie schaut das rechtlich aus:

Ich habe über ebay-Kleimanzeigen ein Sideboard einer privaten Verkäuferin gekauft:

" Verkauft wird ein Sideboard/Kommode in Nussbaum Holz

Die Regalbretter können individuell verstellt oder ganz heraus genommen werden.

Maße:

106x35x84cm

Tierfreier Nichtraucher Haushalt "

Ich habe das Sideboard dann von einer dritten Person abholen lassen.

Heute morgen konnte ich das Möbelstück erstmalig ansehen.
Es weist etliche Schrammen ect. auf. Teils auch kaschiert mit Stift übermalt.
Das Möbelstück wurde wohl auch öfter hin- und hergeschobrn, was man anhand der azfgeschrammten Stellflächen erkennen kann.

Alles in allem ein Möbelstück mit starken Nutzungs/Gebrauchsspuren.

Für eine Abstellkammer/Keller bestenfallsczu verwenden, nichtcaber für einen Wohnraum.

Da in der Art.beschreibung der
Zustand nicht angegeben war, bin ich davon susgegangen, dass sich der Artikrl in einem ordentlichen Zustand befindet und auch ansehnlich ist.

Angezeigt habe ich der Verkäuferin das Ganze Dich Sie möchte weder nacherfüllen noch zurücknehmen.

Wieviel hast Du bezahlt?

Beste Grüße,
Max

40 Euro bezahlt. Neu 89 Euro.

Wollte auch ein Bild einstellen, bin froh, dass ich eingeschränkt Schreiben kann.

Danke Für die Hilfe.
Habe Probleme mit der Darstellung.

Ich vermute mal, dass Du bei Abholung bezahlt hast bzw. hast bezahlen lassen.
Wenn das der Fall ist, sehe ich das als einen „Kauf wie bei Abholung besehen“ an und damit hat sich die Sache für Dich erledigt. Da wirst Du wohl kaum noch irgendetwas rausholen können.

War das Dein erster Kauf bei ebay-Kleinanzeigen? Dann buche das als Erfahrung ab. Du hättest eben selbst abholen sollen oder deinen Abholer entsprechend instruieren müssen, dass er auf die Qualität achten und bei mangelnder Qualität die Zahlung und die Mitnahme verweigern solle.

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Moin,

Möglicherweise kompliziert. Ihr beide seid einen Kaufvertrag eingegangen, einen Privatvertrag gibt es in diesem Kontext so nicht.

Wenn nur dieser Text in der Anzeige stand:

" Verkauft wird ein Sideboard/Kommode in Nussbaum Holz
Die Regalbretter können individuell verstellt oder ganz heraus genommen werden.
Maße:
106x35x84cm
Tierfreier Nichtraucher Haushalt "

dann hat der VK die gesetzliche Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen. Klingt soweit gut, aber welcher Zustand wurde denn vereinbart? Gab es entsprechenden Bilder zu diesem Regal? Wie sah es laut VK aus?
Oder stand noch mehr in der Anzeige?

Tja … blöde gelaufen. Zumal ein Dritter abgeholt und evtl. auch bezahlt hat.

Wie schon geschrieben wurde:

Du kannst jetzt ein großes juristisches Faß aufmachen, aber du musst zunächst alle Kosten auslegen (nicht für die Kleinanzeigen selber) und was dann passiert, steht in den Sternen. Die 40 Euro mögen für dich hart sein, aber alle weiteren denkbaren Kosten werden es noch viel mehr sein. Und ob du sie dann auch zurück bekommst, falls du einen Zivilprozess überhaupt gewinnen solltest , steht auch in den Sternen.
Obiges gilt nur, falls du überhaupt eine Klage anstrengen wolltest, was ich nicht weiß.

-Luno

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Lass es gut sein.

Du hast soeben für 40€ einen Lehrgang „Warum man bei Ebay-Kleinanzeigen vorsichtig sein sollte und stets Barzahlung gegen Selbstabholung vereinbart“ bekommen.

Rechtlich:
Es hat also wohl keine Zustandsbeschreibung gegeben. Eventuell könnte man einen sehr niedrigen Preis als Indiz für einen eher mäßigen Zustand annehmen - wobei 40€ von 89€ Neupreis eigenlich recht viel sind, oder?
Ohne Zustandsbeschreibung ist die Frage zu betrachten, ob sich die Sache zum gewöhnlichen Gebrauch eignet.
Da kannst du nun Richter und Rechtsanwälte mit beschäftigen - oder dich nur kurz ärgern und nur 40€ abschreiben.

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Danke. Ja, die Kommode war für 40, bzw. 39 Euro wirklich zu teuer. Ich habe meiner Bekannten insgesamt 45 Euro mitgegeben, da die Verkäuferin mit anpacken wollte und dies auch getan hat. Die Kommode musste ein Stock zum Auto vor dem Haus getragen werden.

Außer den Schrammen, ist sie teils verzogen und die Rückwand nicht richtig angenagelt, daher auch schief.
Sie muffelt auch sehr :frowning:

Du hast recht.
Ich belasse es. Es wird in Zukunft wirklich eine Lehre sein…vielleicht sollte es so sein um beim nächsten mal wach- und achtsamer zu sein und handeln.

Heute wurde die Rückwand neu ausgerichtet und ordentlich vernagelt und die Kommode ausgewaschen…Derzeit befindet sich Backpulver und Kaffeeesatz im Inneren gegen den muffigen Geruch.

Danke für Deine Tipps und ruhige Art…statt bombardieren wie " doof " wan gehandelt hatte.

Du hast recht.
Wegen den 39, bzw 45 Euro, macht das kein Sinn.

Danke für Deine Zeit die Su Dir für mich genommen hast!

Ebay (also das „echte“ Ebay) hat einen ordentlichen Käuferschutz. Die Brüder der „Ich such 'nen Dummen“-Fraktion tummeln sich daher eher bei Ebay Kleinanzeigen.
Das muss man einfach mal erlebt haben - oder von Bekannten solche Erfahrungen gehört haben.

Ich sah mal einen hochwertiges Netzwerkgerät (ein Profi-Router) bei Ebay Kleinanzeigen - direkt in der Nachbarstadt. Na, da habe ich doch gleich zugeschlagen. Wir wollten uns auf einem belebten Parkplatz treffen (schon komisch), Ware gegen Barzahlung. Der Verkäufer erschien nicht. Eine Woche später bekam ich Warnung von Ebay, dass ich dem bloß nichts zahlen sollte, es handele sich um einen Betrüger. Ich will nicht wissen, wieviele Leute dem Geld per Vorkasse geschickt hatten.
Diese Erfahrung hat mich 50km Autofahrt und zwei Stunden Lebenszeit gekostet - das waren mehr als 40€.

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