Servus,
da bist Du von der Flut der zitierten Urteile, von denen einige ganz andere Themen behandeln, offenbar erschlagen worden.
Gerade wenn Du alle auf einmal verkaufst, kannst Du im Zweifelsfall zeigen, dass Du nicht gewerblich agierst. Dann ist nämlich der Verkauf keine nachhaltige Tätigkeit, sondern ein einmaliger Vorgang.
Unabhängig davon hängt die Abgrenzung zum Gewerbe von dem Zusammenhang ab, in dem sie getroffen werden soll, kann also nicht einheitlich für alle Aspekte behandelt werden. Um welchen Zusammenhang geht es Dir denn? Gewährleistung? Gewerbesteuer? XXX?
Schöne Grüße
MM