Privatverkauf oder schon gewerblich?

Servus,

da bist Du von der Flut der zitierten Urteile, von denen einige ganz andere Themen behandeln, offenbar erschlagen worden.

Gerade wenn Du alle auf einmal verkaufst, kannst Du im Zweifelsfall zeigen, dass Du nicht gewerblich agierst. Dann ist nämlich der Verkauf keine nachhaltige Tätigkeit, sondern ein einmaliger Vorgang.

Unabhängig davon hängt die Abgrenzung zum Gewerbe von dem Zusammenhang ab, in dem sie getroffen werden soll, kann also nicht einheitlich für alle Aspekte behandelt werden. Um welchen Zusammenhang geht es Dir denn? Gewährleistung? Gewerbesteuer? XXX?

Schöne Grüße

MM

wenn sich die sache so darstellt, dass es sich um einen fehlkauf handelt, welcher nur wieder weiterverkauft wird, dann wird es keine probleme hinsichtlich einer gewerblickeit geben. knackpunkt bei solchen dingen ist immer die absicht beim kauf der produkte. wenn hier schon klar ist, dass die ware zum zwecke des weiterverkaufs erworben wird, dann unterstellt das FA zurecht die absicht der gewinnerzielung.

hier sehe ich keinen ansatz diesbezüglich.

gruß inder

Vorsicht! So einfach ist das alles nicht! Die Rechtsprechung hat
eine Vielzahl von Kriterien entwickelt, bei denen ein gewerliches
Handeln anzunehmen ist. Gewerbliche Verkäufer gelten als Unternehmer und
haben somit eine Reihe von Vorschriften zu beachten!

Eine ausführliche Übersicht gibt es hier: http://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/privatverkaeufer-und-gewerblichkeit-ab-wann-gilt-man-als-gewerblicher-verkaeufer-haendler/