Privatverkauf oder schon gewerblich?

Hallo,

kann mir jemand sagen, wo die Grenze ist für privaten Verkauf und gewerblichen? Ich habe von einem Artikel 50 Stück hier zur Hause. Habe ich auch bei Ebay gekauft, nur war nicht ganz klar dass es sich um 50 Stück handelt, ich dachte es wäre nur eins. Wenn ich die restlichen 49 Stück jetzt wieder in Ebay rein stelle (sofortkauf Auktion mit 49 Stück), kann ich dann Probleme in der Richtung gewerblicher Verkauf bekommen?

Ich hoffe ihr versteht was ich mein. Vielen Dank schon mal für Antworten.

Hallo,

kann mir jemand sagen, wo die Grenze ist für privaten Verkauf
und gewerblichen? Ich habe von einem Artikel 50 Stück hier zur
Hause. Habe ich auch bei Ebay gekauft, nur war nicht ganz klar
dass es sich um 50 Stück handelt, ich dachte es wäre nur eins.
Wenn ich die restlichen 49 Stück jetzt wieder in Ebay rein
stelle (sofortkauf Auktion mit 49 Stück), kann ich dann
Probleme in der Richtung gewerblicher Verkauf bekommen?

wenn du Glück hast nein, wenn du Pech hast, ja. Vielleicht kannst du ja statt dessen erst nur 2-3 anbieten und sehen ob sich die Teile überhaupt verkaufen lassen.

Ansonsten siehe (Zitat aus ebay Forum)

http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?thre…

Ob Du gewerblich bist, hat in erster Linie auch nichts mit dem Verdienst zu tun.
hier mal das Gesetz :

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__2.html
§ 2 Unternehmer, Unternehmen
(1) Unternehmer ist,
wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das
Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des
Unternehmers. Gewerblich, oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur
Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht Gewinn zu erzielen fehlt, oder
eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

und hier mal ein paar Urteile wie Richter Gewerblichkeit sehen :

http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay…
Unternehmer wider Willen -wann Unternehmer-Eigenschaften? - gleichartige Waren - Neuwaren - mehr als 40 Verkäufe innerhalb von wenigen Monaten - Powersellerstatus - eigene AGB

http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettb…
LG Hanau, Urteil vom 28.9.2006 - 5 O 51/06 (rechtskräftig)
Für gewerbliches Handeln auf der eBay Plattform reicht es aus, dass der Verkäufer innerhalb von
zwei Monaten 25 Bewertungen erhalten hat

http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage…
Private und gewerbliche Anbieter

http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer.html
wann Unternehmer - Unternehmer

http://www.ihk-ffo.de/res.php?id=216
Privat oder schon Unternehmer

http://www.abendblatt.de/daten/2007/03/07/701481.html
Steuerfahnder jagen Ebay-Verkäufe - Rentnerin bot ihre Plattensammlung an - und hat jetzt Ärger mit dem Finanzamt

http://www.internetrecht-rostock.de/Urteile/e-commer…
gewerblich wenn privat im großem Stil

http://www.webscala.de/recht/recht01.html
gewerblich oder privat?

http://www.lampmannbehn.de/blog/2006/09/skandalurtei…
Skandalurteil? - eBay -Verkauf von 93 Gegenständen innerhalb 1 Monats = Unternehmer

http://www.heise.de/newsticker/meldung/77927
Az: 103 O 75/06 vom 5. September 2006 eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

http://www.justiz-coburg.de/prinf306.html
Hobbyhändler oder Powerseller

http://www.morgenpost.de/content/2007/04/14/wirtscha…
Wer als Privatperson bei Ebay viel verkauft, muss ein Gewerbe anmelden

http://www.jurablogs.com/de/olg-frankfurt-gewerblich…
OLG Frankfurt: Gewerbliches Handeln bei eBay mit 484 Verkäufen im Jahr - Beschluss vom 21.03.2007, Az. 6 W 27/07 am 19.07.2007 von Wettbewerbsrecht-Blog.de

http://www.haerting.de/de/3_lawraw/faqs/rechtsprechu…
Wann ist ein eBay-Anbieter Unternehmer

http://www.internetrecht-rostock.de/film-handeln-bei…
Gewerbliches Handeln bei Ebay

http://www.dr-bahr.com/news_det_20060610094643.html
10.06.2006 BGH: Wann ist eine Person ein Unternehmer

http://www.kn-online.de/news/archiv/?id=185701
Steuerfahnder haben eBay-Verkäufe im Blick - "Wir kriegen sie alle Finanzminister Rainer Wiegard (CDU)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/77927
skandalurteil ?

http://www.aufrecht.de/5184.htm
Umfangreiche An- und Verkaufstätigkeit bei eBay begründet Unternehmereigenschaft - LG Berlin, Urteil vom 05.09.2006, Az. 103 O 75/0

Stephanie

Hallo,

danke für die Antwort! Also dann sollte ich es vielleicht lieber lassen alle auf einmal zu verkaufen.

Aber trotzdem danke!

Die Grenze wird ziemlich willkürlich von Gerichten festgelegt. Deshalb ist es ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte, wg. fehlender AGB. Empfehlung, nicht zuviel auf einmal verkaufen und Auktion auf „privat“ stellen. Das erschwert deren Arbeit erheblich und man solls diesen Galgenvögeln nicht zu leicht machen. Viel Glück.

Ciao
Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Deutschland=willkürliche Bananenrepublik
Hallo,

Die Grenze wird ziemlich willkürlich von Gerichten festgelegt.

genau. Deutschland ist eine Bananenrepublik und die Gerichte fällen die Urteile ausschließlich rein willkürlich.

Die überwiegende Anzahl der Urteile, in denen vermeintliche Privatverkäufer als gewerblich eingestuft wurden, waren durchaus berechtigt. Zudem werden immer wieder Urteile einzelner Amtsgerichte, also der ersten Instanz angeführt, die keine Präzedenzbedeutung haben und bei denen auch nicht klar ist, ob eine höhere Instanz das Urteil wieder kassiert hat. Zudem sollte man sich die Urteile auch mal durchlesen, bevor man hier von Willkür spricht. Ob man das eine oder andere Urteil „aus dem Bauch“ nachvollziehen kann, ist eine Sache. Ob dieses juristisch fundiert ist oder willkürlich gefällt wurde, eine andere.

Deine Aussage entspricht daher der Kategorie „Stammtischparole“.

Gruß

S.J.

Hallo,

gerade bei der Anzahl der Verkäufe, die darüber entscheiden, ob ein Anbieter gewerblich oder nicht gewerblich aktiv ist, gibt es in der Tat sehr unterschiedliche Auffassungen der Gerichte. Und das ist schlecht so.

Hinzu kommt ja noch, dass selbst diejenigen, die sich vermeintlich gesetzeskonform verhalten und z.B. eine Widerrufsbelehrung benutzt haben, die das Bundesjustizministerium sogar auf seiner Homepage als Musterbelehrung eingestellt hatte, nach Ansicht von Gerichten zu Recht abgemahnt wurden. Das ist eben doch ein Fall, der sehr an Bananenrepublik (um Deinen Begriff aufzugreifen) erinnert und schon recht willkürlich ist. So wird nur den viel zu vielen Rechtsanwälten in dieser Republik ein gutes Auskommen mit Abmahnungen gesichert.

Das ist auch keine Stammtischparole, sondern leider bittere Realität, die für Betroffene immer mit hohen Kosten verbunden ist.

Immerhin wurde ja mit Rechtskraft am 1. April eine neue Muster-Widerrufsbelehrung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ist schon ein Fortschritt, obwohl immer noch nicht optimal, weil viele Dinge ungeregelt bleiben.

inliner

Hallo Dominik,

mein Tipp:

lege Dir einfach weitere Accounts bei Ebay zu (ist wirklich problemlos möglich) und biete die Dinge unter verschiedenen Accounts an.

Andererseits kannst Du auch bei einem privaten Account viele Artikel anbieten, wenn Du eine entsprechende Anbieterkennung und eine Widerrufsbelehrung anbringst (so mache ich das auch - ist nämlich auf Dauer einfacher, als mit mehreren Accounts zu jonglieren).

inliner

Hallo,

gerade bei der Anzahl der Verkäufe, die darüber entscheiden,
ob ein Anbieter gewerblich oder nicht gewerblich aktiv ist,
gibt es in der Tat sehr unterschiedliche Auffassungen der
Gerichte. Und das ist schlecht so.

Nein, das ist gut so, denn jeder Fall ist anders und wird individuell bewertet.

Hinzu kommt ja noch, dass selbst diejenigen, die sich
vermeintlich gesetzeskonform verhalten und z.B. eine
Widerrufsbelehrung benutzt haben, die das
Bundesjustizministerium sogar auf seiner Homepage als
Musterbelehrung eingestellt hatte, nach Ansicht von Gerichten
zu Recht abgemahnt wurden. Das ist eben doch ein Fall, der
sehr an Bananenrepublik (um Deinen Begriff aufzugreifen)
erinnert und schon recht willkürlich ist. So wird nur den viel
zu vielen Rechtsanwälten in dieser Republik ein gutes
Auskommen mit Abmahnungen gesichert.

Was das ganze nun mit der Widerrufsbelehrung zu tun haben soll ist für mich gerade nicht nachvollziehbar.

Ist dir die Bedeutung des Begriffes „Willkür“ eigentlich geläufig? Diesen Begriff im Zusammenhang mit der deutschen Justiz zu verwenden ist eine Beleidigung aller, die unter wirklich willkürlich urteilenden System zu leiden haben.

Das ist auch keine Stammtischparole, sondern leider bittere
Realität, die für Betroffene immer mit hohen Kosten verbunden
ist.

Na dann nenne doch mal Quellen, die diese Realität belegen. Wie bereits erwähnt: Wenn man sich die einzelnen Urteile mal näher ansieht, muss man die meisten als korrekt bezeichnen.
Gruß

S.J.

Hallo Inliner,

Andererseits kannst Du auch bei einem privaten Account viele
Artikel anbieten, wenn Du eine entsprechende Anbieterkennung
und eine Widerrufsbelehrung anbringst (so mache ich das auch -
ist nämlich auf Dauer einfacher, als mit mehreren Accounts zu
jonglieren).

der springende Punkt ist: wenn du dich privat nennst aber in gewerblichem Umfang handelst, können Mitverkäufern, die sich darüber ärgern, dich wegen deines falschen Statuses abgemahnen und verklagen, beim Finanzamt kannst du wegen Steuerhinterziehung drankommen, etc. Der gewerbliche Verkäufer hat neben Widerrufsbelehrung und Anbieterkennung noch zahlreiche weitere Pflichten siehe http://pages.ebay.de/rechtsportal/

Solch ein falscher Status mag eine Weile gutgehen, früher oder später kriegst du damit aber Ärger und das wird teuer. In letzter Zeit hat sogar ebay selbst schon begonnen einige Schein Privatverkäufer von Markenartikeln abzumahnen.

Stephanie

Hallo Stephanie,

vielen Dank für Deine Antwort.

der springende Punkt ist: wenn du dich privat nennst aber in
gewerblichem Umfang handelst, können Mitverkäufern, die sich
darüber ärgern, dich wegen deines falschen Statuses abgemahnen
und verklagen,

Kannst Du mir dafür eine konkrete Rechtsquelle nennen? Oder ein Urteil?

beim Finanzamt kannst du wegen Steuerhinterziehung drankommen,

Das ist natürlich ein Hinweis, den man auf jeden Fall beachten muss. Natürlich sollte man die Gewinne versteuern.

Das Grundproblem liegt aber doch darin, dass gerade bei Ebay viele Leute als gewerblich handelnde Personen eingruppiert werden, obwohl sie an sich private Geschäfte tätigen. Eine Mutter mit vier Kindern, die ständig Kinderkleidung kauft und gebrauchte und nicht mehr passende Kleidung ihrer eigenen Kinder verkauft wird aufgrund der Vielzahl der Verkäufe im juristischen Sinne als „gewerblicher Verkäufer“ eingestuft, obwohl es sich definitiv nur um private DInge handelt, die verkauft werden. Sie muss daher bei ihren Auktionen Anbieterkennung und Widerrufsbelehhrung angeben. Würde sie sich mit ihren Dingen auf den Trödelmarkt stellen, wäre alles gar kein Problem.

In letzter Zeit hat sogar ebay selbst schon begonnen einige
Schein Privatverkäufer von Markenartikeln abzumahnen.

Das ist richtig. Bezüglich der Markenprodukte wird Ebay aber auch erst aktiv, nachdem einige Markenartikler Ebay ganz massiv mit Klagen gedroht haben.

Zudem mahnt Ebay wohl Privatverkäufer ab, die in grossem Stil verkaufen und keine Anbieterkennung und Widerrufsbelehrung angebracht haben.

inliner

Hallo,

Kannst Du mir dafür eine konkrete Rechtsquelle nennen? Oder
ein Urteil?

Es ist sehr hilfreich, wenn Leute vorher die Beiträge zu den Themen lesen, siehe mein erstes Posting zu diesem Thema vor einigen Tagen und Link
http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?thre…

Stephanie

Hallo Stephanie,

vielen Dankfür den Link, den Du in der Tat ja schon vorher gepostet gattest.

Aber trotz intensiver Suche habe ich darin keinen Hinweis darauf gefunden, dass Angebote als gewerblich gekennzeichnet werden müssen.

Dass dort keine Eträge am Finanzamt vorbei erwirtschaftet werden dürfen ist klar. Auch das Thema mit der Anbieterkennung und der Widerrufsbelehrung hatten wir schon.

Aber ich suche noch einen Hinweis zu Deiner Aussage

können Mitverkäufern, die sich darüber ärgern, dich wegen deines
falschen Statuses abgemahnen und verklagen,

Aufgrund welcher rechtlicher Grundlagen soll das denn geschehen?
Das würde mich mal interessieren.

inliner

Hallo,

Aber trotz intensiver Suche habe ich darin keinen Hinweis
darauf gefunden, dass Angebote als gewerblich gekennzeichnet
werden müssen.

gewerbliche Angebote müssen alle rechtlichen Pflichtinformationen enhalten. Außerdem dürfen sie selbstverständlich bei ebay nicht fälschlich mit „Angemeldet als privater Verkäufer“ gekennzeichnet sein. Bei ebay gibt es nur zwei Möglichkeiten „Angemeldet als gewerblicher Verkäufer“ oder „Angemeldet als privater Verkäufer“ und natürlich muss das passende gewählt werden und die Käufer nicht über den Status des Verkäufers belogen werden.

Im Zweifelsfall muss halt ein Gericht entscheiden, ob der Händler gewerblich oder privat handelt.

Aber ich suche noch einen Hinweis zu Deiner Aussage

können Mitverkäufern, die sich darüber ärgern, dich wegen deines
falschen Statuses abgemahnen und verklagen,

Aufgrund welcher rechtlicher Grundlagen soll das denn
geschehen?
Das würde mich mal interessieren.

Abmahnungen erfolgen immer wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Gewerbliches Handeln, das nicht als solches gekennzeichnet ist, ist ein klarer Verstoß. Ein Bespiel für einen klaren Wettbewerbsvorteil wäre z. B. gewerblicher Verkäufer trägt das Versandrisiko gegenüber dem Käufer, Privatverkäufer nicht.

Stephanie

Hallo Stephanie,

gewerbliche Angebote müssen alle rechtlichen
Pflichtinformationen enhalten.

Das ist klar! Aber das hatten wir ja schon!

Außerdem dürfen sie
selbstverständlich bei ebay nicht fälschlich mit „Angemeldet
als privater Verkäufer“ gekennzeichnet sein. Bei ebay gibt es
nur zwei Möglichkeiten „Angemeldet als gewerblicher Verkäufer“
oder „Angemeldet als privater Verkäufer“ und natürlich muss
das passende gewählt werden und die Käufer nicht über den
Status des Verkäufers belogen werden.

Der Käufer hatr doch keinen Nachteil, wenn die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Im Zweifelsfall muss halt ein Gericht entscheiden, ob der
Händler gewerblich oder privat handelt.

Womit wir wieder beim Thema „ABM für Jüristen“ wären.

Gewerbliches Handeln, das nicht als solches
gekennzeichnet ist, ist ein klarer Verstoß. Ein Bespiel für
einen klaren Wettbewerbsvorteil wäre z. B. gewerblicher
Verkäufer trägt das Versandrisiko gegenüber dem Käufer,
Privatverkäufer nicht.

Das verstehe ich nicht, denn auch wenn man als privater Verkäufer angemeldet ist, aber im juristischen Sinne als gewerblicher Verkäufer agiert, muss man sich das Versandrisiko zurechnen lassen. Wenn ich 100 Teile im Jahr bei Ebay verkaufe trage ich immer das Versandrisiko und kann es nicht auf den Käufer abwälzen, ob ich nun als gewerblicher Verkäufer oder als privater Verkäufer angemeldet bin.

Mich würde halt interessieren, ob es definitiv eine Verpflichtung gibt, einen Ebay-Account als gewerblich zu definieren. Dann müsste ja jeder Verkäufer, der mengenmässig in „gewerbliche Grössen“ vorstösst, seinen Account umwidmen.

inliner

Hallo,

Das verstehe ich nicht, denn auch wenn man als privater
Verkäufer angemeldet ist, aber im juristischen Sinne als
gewerblicher Verkäufer agiert, muss man sich das Versandrisiko
zurechnen lassen. Wenn ich 100 Teile im Jahr bei Ebay verkaufe
trage ich immer das Versandrisiko und kann es nicht auf den
Käufer abwälzen, ob ich nun als gewerblicher Verkäufer oder
als privater Verkäufer angemeldet bin.

Man könnte auch den fiktiven Fall annehmen jemand gibt als Berufsbezeichnung Strickoma an, ist aber tatsächlich als Apotheker tätig, auch der kriegt Ärger. Auch ohne die genauen Gesetze dazu zu kennen dürfte klar sein, dass offensichtliche Fälle von Lügen und Betrügen im Geschäftsverkehr unzulässig sind.

Mich würde halt interessieren, ob es definitiv eine
Verpflichtung gibt, einen Ebay-Account als gewerblich zu
definieren. Dann müsste ja jeder Verkäufer, der mengenmässig
in „gewerbliche Grössen“ vorstösst, seinen Account umwidmen.

Genau! Der gewerbliche Verkäufer darf nicht unter privater Flagge verkaufen. Weil 100 oder 1000 Leute es falsch machen, macht das die Sache nicht zulässig, wie heißt es so schön „wir kriegen sie alle“.

Gelegentlich diskutiere ich auch gerne Sachen um des Diskutierens willen, aber einiges ist so offensichtlich, dass es da nichts zu Diskutieren gibt.

Stephanie

Hallo

Also dann sollte ich es vielleicht
lieber lassen alle auf einmal zu verkaufen.

Wenn du alle auf einmal verkaufst, wirst du auch nicht so gute Einnahmen erzielen, da dann ein Überangebot da ist.

Ansonsten dürfte es eigentlich nicht sein, dass du als gewerblich eingestuft wirst, nur weil du versehentlich eingekaufte Ware wieder loswerden willst. Das ist ja kein Dauerzustand, dass du neu eingekaufte Sachen weiterverkaufst.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

genau. Deutschland ist eine Bananenrepublik und die Gerichte
fällen die Urteile ausschließlich rein willkürlich.

Etwa nicht? Dann wäre Ebay doch schon längst dicht. :

Die überwiegende Anzahl der Urteile, in denen vermeintliche
Privatverkäufer als gewerblich eingestuft wurden, waren
durchaus berechtigt. Zudem werden immer wieder Urteile
einzelner Amtsgerichte, also der ersten Instanz angeführt, die
keine Präzedenzbedeutung haben und bei denen auch nicht klar
ist, ob eine höhere Instanz das Urteil wieder kassiert hat.
Zudem sollte man sich die Urteile auch mal durchlesen, bevor
man hier von Willkür spricht. Ob man das eine oder andere
Urteil „aus dem Bauch“ nachvollziehen kann, ist eine Sache. Ob
dieses juristisch fundiert ist oder willkürlich gefällt wurde,
eine andere.

Ich will nicht wieder Juristen dissen, aber Jura und gesunder Menschenverstand sind zwei verschiedene Dinge. Dummerweise ist in diesem Geschäftsfeld „der Bock Gärtner“ und deshalb kann auch Unfug als Wahrheit verkauft werden, der Laie merkt das nicht.

Deine Aussage entspricht daher der Kategorie
„Stammtischparole“.

Gruß

S.J.

Wieso bist du eigentlich im Rechtsforum, als Ratgeber doch wohl nicht.
Bis auf den Umstand daß du andere mit deinem Fachwissen lächerlich machst habe ich noch keine echte Hilfsbereitschaft bei dir erkennen können. Das kann im Prinzip jeder Fachidiot, wenn er Laien vor sich hat. Für mich ist das aber auch ne Sache des Charakters ob man sowas überhaupt nötig hat.

Ciao
Wolfgang

P.S. Ich frage inzwischen ungerne in Foren weil das mit den Klugscheissern überhand genommen hat :frowning:

Wieso bist du eigentlich im Rechtsforum, als Ratgeber doch
wohl nicht.
Bis auf den Umstand daß du andere mit deinem Fachwissen
lächerlich machst habe ich noch keine echte Hilfsbereitschaft
bei dir erkennen können. Das kann im Prinzip jeder Fachidiot,
wenn er Laien vor sich hat. Für mich ist das aber auch ne
Sache des Charakters ob man sowas überhaupt nötig hat.

Hallo,

meine Aussage sind wenigsten fundiert und nicht einfach aus dem Bauch heraus ins Forum gepostet. Wir sind hier in einem Expertenforum, nicht bei Wer-findet-was. Deine persönliche Meinung steht dir natürlich zu. Aber wer das aktuelle deutsche Rechtssystem als willkürlich bezeichnet, weiß entweder nicht was Willkür ist oder ihm fehlt es an gewisser Weitsicht. Du vergleichst hier das deutsche Rechtssystem mit Systemen wie der DDR oder Nazideutschlands. Diese waren in der Tat willkürlich.

Nochmal zum Nachlesen: http://www.lexexakt.de/glossar/willkuer.php

Gruß

S.J.

Wieso bist du eigentlich im Rechtsforum, als Ratgeber doch
wohl nicht.
Bis auf den Umstand daß du andere mit deinem Fachwissen
lächerlich machst habe ich noch keine echte Hilfsbereitschaft
bei dir erkennen können. Das kann im Prinzip jeder Fachidiot,
wenn er Laien vor sich hat. Für mich ist das aber auch ne
Sache des Charakters ob man sowas überhaupt nötig hat.

Hallo,

meine Aussage sind wenigsten fundiert und nicht einfach aus
dem Bauch heraus ins Forum gepostet. Wir sind hier in einem
Expertenforum, nicht bei Wer-findet-was. Deine persönliche
Meinung steht dir natürlich zu. Aber wer das aktuelle deutsche
Rechtssystem als willkürlich bezeichnet, weiß entweder nicht
was Willkür ist oder ihm fehlt es an gewisser Weitsicht. Du
vergleichst hier das deutsche Rechtssystem mit Systemen wie
der DDR oder Nazideutschlands. Diese waren in der Tat
willkürlich.

Ich möchte nicht so weit gehen, das Rechtssystem als willkürlich zu bezeichnen, die Rechtsprechung hat aber sehr oft etwas von Willkür oder wie ist das mit dem Rechtswesen vereinbar wenn sich der Richter während einer Verhandlungspause mit 2 gegeneinander klagenden Anwälten trifft, und dort vorschlägt den geringwertigeren Fall durchzuwinken und den komplizierteren Fall auszuurteilen. Hab ich selber schon mitbekommen und mein Ex-Juristenkumpel hat mir das so auch erläutert als er für die Staatsanwaltschaft arbeitete.

Als ich mal Schöffe war, war das im Prinzip so ähnlich, der Richter wollte aburteilen, wir Schöffen haben in mehreren Fällen geblockt, daraufhin hat der Richter erheblich anders entschieden.

Nach Juristenlogik ist das wohl zulässig. Man legt eine Strafe einfach in einem bestimmten Strafrahmen fest und dann wird gezockt bis einem bestimmten Strafmaß zugestimmt wird-ich finde das willkürlich-anyway

Ciao
Wolfgang

Vorsicht: Schon bei 25 Verkäufen in zwei Monaten kann man als gewerblich gelten. Neben der Anzahl der Verkäufen sind auch weitere Kriterien maßgeblich. Gilt man als gewerblicher Händler, so sind eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Andernfalls drohen teure Abmahnungen!

Hier gibt es alle Infos auf einen Blick: http://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/privatverkaeufer-und-gewerblichkeit-ab-wann-gilt-man-als-gewerblicher-verkaeufer-haendler/