Privatverkauf Online Auktion

Hallo,

ich verkaufe in einer Online Auktion meine Quitten, die im Garten wachsen (Rein privater Verkauf). Nun hat mich ein ganz normales Ebay Mitglied angeschrieben und mir geraten ich solle das Angebot löschen, da ich das Wort Bio nicht benutzen darf. Was meint ihr soll ich tun?

Ich würde das Mitglied anschreiben, wie er auf dieses Käse kommt. Da der Begriff „BIO“ bei eBay in der normalen Suche 33.492 mal und in der erweiterten Suche 116.498 mal vorkommt. Er soll auf alle Fälle einmal erklären wie er darauf kommt, bzw. wo dies stehen soll, das sowas nicht erlaubt währe.
Meiner Meinung nach, absoluter Qutasch !

Hallo, könnte sein, dass der Begriff „bio“ rechtlich geschützt ist…müsste man mal googeln…zur Sicherheit und um irgendwelchen Konsequenzen vorzubeugen kann man das ja in dem Angebot umschreiben, indem man z.B. schreibt „aus eigenem Anbau ohne Verwendung von…mit rein biologischen…“ oder so ähnlich?

Hallo,

Bio kann einerseits vielfach im alltäglichen Sprachgebrauch benutzt werden, andererseits auch ein Markenzeichen sein www.bio-siegel.de - ich glaube allerdings nur in Verbindung mit dem entsprechenden Symbol.

Beschwerde wegen Markenrechtsverletzung könnte auch nur der Markeninhaber üben (oder evtl. ein Verbraucherschutzverband), so weit ich weiß und ich tendiere auch zu der Meinung, dass nur das Wort Bio ohne dieses Zeichen noch keine Marke ist (ganz sicher bin ich allerdings nicht).

Bei einer Auktion ist die Frage sowieso hinfällig, falls es schon ein Gebot gibt, dann kann die Auktion nicht mehr beendet werden, bzw. wenn man eine Auktion mit Gebot beendet verkauft man automatisch an den derzeit höchstbietenden zum derzeitigen Höchstgebot.

Falls es noch keine Gebote gibt wäre zu überlegen, ob man genauer definiert was gemeint ist, z. B. aus unserem eigenen Garten, ohne künstliche Gifte oder Düngemittel, oder so was in der Art.

Wenn es sich um einen einmaligen Privatverkauf handelt, würde ich die Sache für mit 95%iger Wahrscheinlichkeit für OK halten.

Stephanie

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Hier noch mal der original Text:

„Guten Tag, Sie bieten hier „Bio Birnen Quitten“ zum Kauf an. Sie können sicher ein staatliches Zertifikat über den überwachten, biologischen Anbau vorlegen. Der Begriff „Bio“ ist europaweit geschützt, wenn Sie kein Zertifikat besitzen handelt es sich unter Anderem um eine nicht zulässige Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderer Anbieter. In diesem Fall vordere ich Sie auf umgehend die angebotenen Artikel zu löschen oder die Beschreibungen entsprechend zu ändern. MfG.“

„Gut, wenn Sie nicht entsprechend reagieren werden Sie in den nächsten Tagen eine Abmahnung vom meinem Awaltsbüro erhalten die mit erheblichen Kosten verbunden ist. Des weiteren wird Ebay informiert.“

„Gut, Ihre Artikel sind abfotografiert und werden meinem Anwalt vorgelegt da Sie die bewusst irreführende Beschreibung nicht ändern.“

Hallo,

rein aus dem Bauch raus würde ich sagen, dann lösche das Wort „Bio“ doch einfach aus der Auktion. Umschreibe es statt dessen. Damit gehst du dann sämtlicher weiterer Diskussion aus dem Weg.

LG

HALLO;

HIER EIN WICHTIGER LINK FÜR DICH:
http://www.dehoga-bundesverband.de/publikationen/bio…

Du kannst folgenden Nachsatz in der Anzeige bringen und bist rechtlich aus der sicheren Seite:

Rechtliches und rechtlicher Widerruf: Laut EU-Recht muss ich darauf hinweisen, dass es sich um einen Verkauf von Privat handelt. Eine Gewährleistung des Verkäufers für den Kaufgegenstand wird ausdrücklich ausgeschlossen. Mit der Abgabe eines Gebots erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie bitte nicht, wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind. Die eventuelle Nennung von Markennamen erfolg nur, weil er Bestantteil des Artikels ist und zu ihm gehört.Leider ist dieser Zusatz nicht zu vermeiden, denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis für den privaten Verkäufer! Und nun viel Spaß beim Bieten

Hoffe geholfen zu haben !!!

Ich denke aber, dass die Ebayer das Wort Bio Quitten in der Suche miteingeben. Außerdem vermute ich dass es sich bei dieser Person um jemanden handelt der auch Quitten verkauft da ich vor der „Drohmail“ von einem anderen Mitglied angeschrieben wurde ob ich das Biosiegel für meine Produkte habe.

Also, ich bin kein Anwalt, aber ich hätte es einfach geändert…darüber hinausgehende Antworten würden sich bestimmt im Bereich von Rechtsberatung bewegen, deswegen kann ich mich dazu leider nicht weiter äußern…könnte sein jemand sucht gezielt nach entsprechenden Anzeigen um Abmahnungen kostenpflichtig zu verteilen, solls ja geben - ist aber Spekulation, was jetzt zu tun ist und ob noch was kommt - keine Ahnung. Kann die Anzeige noch geändert werden? dann würd ich es erstmal machen.

Hallo,

Lass doch einfach das „Bio“ weg und umschreibe es anders, z.B. unbehandelt, natürlich…keine Ahnung, ob derjenige Recht hat, aber so könntest du das Problem doch umgehen, ohne gleich dein Angebot löschen zu müssen.

VG Chrissywe

Hallo,

Ich schreibe immer unter der anzeige

>>>>>Bitte beachten Sie Folgendes:

Hallo,
du solltest dich informieren ob der Begriff geschützt ist. Ich denke nicht.
Wenn du zuviel handelst, kann es sein das Mitbewerber auf dich aufmerksam werden und dir mit dieser mail Angst machen wollen.
Überprüfe ob du gewerblich handelst ( mit Gewinnabsicht ) oder wirklich privat. Der Unterschied ist entscheident für die gesetzlichen Auflagen die du erfüllen müsstes.
Gruß

Hallo,

habe gerade mal selber bei Ebay geschaut. Andere Ebayer haben es einfach umschrieben mit z.B. Bio-Qualität (nicht gedüngt, nicht gewässert etc.).

Hatte mir so etwas in der Art auch schon überlegt. Vielleicht hilft das ja weiter.

LG

Hallo,
„Bio“ ist, so weit ich weiß, kein geschützter Begriff. Sogar im Supermarkt heißt vieles Bio, wo nicht mal ansatzweise Bio drin ist. Ich würde diesen Ebay Schreiberling unter Wichtigtuer verbuchen und gut ist.

Peer