Privatverkauf, Rücktritt und Anzahlung

Hallo,
mal angenommen jemand würde von privat gebrauchte Möbel kaufen und auch schon gleich eine Anzahlung leisten. Dann würde er sich überlegen, dass er die Möbel wohl nicht mehr haben wollte und würde nicht zur Abholung erscheinen. Er würde sagen, er wäre einmal da gewesen und hätte niemanden angetroffen. Jedoch hätte er den Verkäufer auf dem Handy gar nicht angerufen und würde auch nicht auf weitere Terminvorschläge eingehen. Könnte dann der Käufer die Anzahlung zurückverlangen? Der Verkäufer hätte dann noch die Möbel und vertane Verkaufschancen an andere.
Viele Grüße
ciapek

Hallo!

Es kommt darauf an, ob der Abholtermin ein fester und Vertragsbestandteil dergestalt gewesen ist, dass der Käufer zum Rücktritt berechtigt ist, wenn er zum vereinbarten Termin niemanden antrifft. Deine Schilderung gibt das nicht her, also gilt: Gekauft ist gekauft. Der Vertrag ist geschlossen, der Käufer darf - und muss - seine Sachen abholen.

Und wenn der mir gleich so blöde käme und seine Anzahlung zurückhaben wollte, dann würde ich auch nicht lange fackeln und ihn stante pede auf Zahlung des Restkaufpreises verklagen.