Privatverkauf, Schaden beim Rückversand

Hallo,

Privatverkauf über Facebook.
V verkauft einen Scheinwerfer, gibt aber falsche Angaben und verschickt ein anderes Modell als angegeben, Kein TÜV, nur teilweise original.

Nach langem hin und her zeigt sich V bereit den Artikel zurück zu nehmen. K geht ihm sogar soweit entgegen und übernimmt die Versandkosten sowohl für Versand als auch den Rückversand.

Das Paket wird von K bevor er es absendet noch mit mehr Zeitung aufgefüllt. Die Verpackung also „verbessert“.

Nachdem das Paket wieder beim V angekommen ist, sagt dieser das Paket wäre beschädigt. Wieder viel Tralla. Dann wird von V ein Antrag bei der DHL für Schadenersatz gestellt. Dieser wird abgewiesen, Aussenverpackung nicht ausreichend!

K hat für den Rückversand den Karton des Verkäufers verwendet und wie gesagt aufgefüllt.

Wer muss für den Schaden jetzt aufkommen? Irgendwelche Tipps/Paragraphen … ?

Gruß der Käufer…

Hallo, leider keine Ahnung.

Sorry :frowning:

Würde sofort einen RA kontaktieren, damit der an den Verkäufer einen Brief schreibt.
Mehr fällt mir in dem speziellen Fall nicht ein, da der Verkäufer wohl eine harte Nuss ist.