Hallo,
Privatverkauf über Facebook.
V verkauft einen Scheinwerfer, gibt aber falsche Angaben und verschickt ein anderes Modell als angegeben, Kein TÜV, nur teilweise original.
Nach langem hin und her zeigt sich V bereit den Artikel zurück zu nehmen. K geht ihm sogar soweit entgegen und übernimmt die Versandkosten sowohl für Versand als auch den Rückversand.
Das Paket wird von K bevor er es absendet noch mit mehr Zeitung aufgefüllt. Die Verpackung also „verbessert“.
Nachdem das Paket wieder beim V angekommen ist, sagt dieser das Paket wäre beschädigt. Wieder viel Tralla. Dann wird von V ein Antrag bei der DHL für Schadenersatz gestellt. Dieser wird abgewiesen, Aussenverpackung nicht ausreichend!
K hat für den Rückversand den Karton des Verkäufers verwendet und wie gesagt aufgefüllt.
Wer muss für den Schaden jetzt aufkommen? Irgendwelche Tipps/Paragraphen … ?
Gruß der Käufer…