Privatverkauf über eBay - defekte Ware erhalten

Hallo!
Nehmen wir mal folgende Situation an:

X ist der Käufer einer digitalen Spiegelreflexkamera (für die Summe von 300 Euro) vom Verkäufer Y (Privatperson) der in seiner Artikelbeschreibung jegliche Gewährleistung Garantie für die Ware ausgeschlossen hat. In der Artikelbeschreibung wird dem Gerät ein „guter technischer und optischer Zustand“ zugeschrieben.

Y nutzt den versicherten Versand eines Unternehmens Z um die Kamera zu X zu schicken.

Nun kommt das Gerät an, persönliche Übergabe an X durch einen Mitarbeiter von Z. X prüft das Paket kurz und kann keine äußerlichen Schäden erkennen, bestätigt deshalb den Erhalt und lässt den Mitarbeiter von dannen ziehen…

Beim ausführlichen Funktionstest am Folgetag fällt X auf, dass der Autofokus der Kamera nicht korrekt funktioniert, er vermutet einen Transportschaden am Autofokussystem und informiert Y über den Defekt und das er eine Schadensmeldung an Z absetzen wird. Y versichert, dass die Ware vor dem Versand tadellos funktioniert hat, der Defekt also wohl beim Transport passiert sein muss.
Die Kamera war aber recht gut in Luftpolsterfolie und ähnliches geeignetes Verpackungsmittel eingeschlagen und „wackelfrei“ im Karton platziert…

X schreibt also eine Schadensmeldung an Z, weist auf die Aussage von Y hin („hat vorher funktioniert“) und bittet um Klärung der Sachlage.
Gleichzeitig schickt X die Kamera zum Hersteller um den Defekt prüfen zu lassen…

Einige Zeit verstreicht und Z meldet sich und bittet um die Sendungsnnummer. X übermittelt diese und erhält wenige Tage später eine E-Mail mit der Ablehnung der Regulierung des Schadens. Es wird auf AGB und Verpackungsrichtlinien hingewiesen. X lässt das nicht stehen und antwortet die Verpackungsrichtlinien seien ungenau, weist erneut auf die gute Verpackung durch Y und die, selbst miterlebte, oft schlechte Behandlung der Sendungen durch Mitarbeiter von Z hin und fordert weiterhin einen Ersatz des Schadens.

Nahezu zugleich meldet sich der Hersteller der Kamera und sagt die Reparaturkosten der Kamera lägen über dem Restwert. Es wird Austausch gegen ein neueres Modell für 650 Euro angeboten. Alternativ kann die alte Kamera unrepariert zurückgeschickt werden. X bittet um genauere Informationen zum Defekt und zur möglichen Entstehung des Defektes, eine Antwort steht aus.

X ist verständlicherweise geknickt, da er die Kamera für 300 Euro funktionsfähig haben möchte und nicht weitere 650 ausgeben will (und kann).

Y besteht weiter darauf, dass die Kamera vor dem Versand in Ordnung war.


Wie sieht die Situation für X jetzt aus?
Kann er das Geld auf irgendeine Art und Weise zurückbekommen oder muss er auf die Übernahme des Schadens durch Z hoffen?
Ist Y beizukommen, der eventuell ein defektes Gerät verkauft hat?

Was kann X sonst noch tun?

Hallo,

Wie sieht die Situation für X jetzt aus?
Kann er das Geld auf irgendeine Art und Weise zurückbekommen
oder muss er auf die Übernahme des Schadens durch Z hoffen?
Ist Y beizukommen, der eventuell ein defektes Gerät verkauft
hat?

sofern der Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen und einen evtl. vorhandenen Mangel nicht arglistig verschwiegen hat, bestehen gegen diesen keinerlei Ansprüche.

Gruß

S.J.

Das Problem dürfte wohl darin liegen eben dieses arglistige Verschweigen zu beweisen…