Privatversichert über Eltern Student nun Vollzeitjob im öffentlichen Dienst

Ich bin als Student privat versichert über meine Mutter. Nun ist es so, dass ich das Studium abgeschlossen hab und eine Stelle in der Uni annehme. Diese ist Vollzeit und wird nach TV-L bezahlt. Jetzt soll ich bei der Einstellung eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse vorlegen. Meines wissens komme ich doch aber mit dem Job in die gesetzliche Kasse rein? Wenn nicht, was muss ich jetzt tun, denn die Privatversicherung geht ja nicht wenn ich nen Job hab…

Hallo
sobald du einen sozialpflichtiger Job unter der JAEG annimmst kommst du in die GKV.
Sofern dein Arbeitgeber keine empfiehlt, kannst du selber dir eine GKV aussuchen und dort einen
Mitgliedsantrag stellen. Mit der Bescheinigung von der GKV das du dort versichert bist, kannst du dein PKV kündigen. Du hast dazu 2 Monate zeit, die Beiträge die zuviel gezahlten wurden in deiner PKV , werden zurück erstattet. Solltest du allerdings über der JAEG verdienen, dann wird eine PKV dir eine Bescheinigung für den Arbeitgeber ausstellen, da der sich an den Beiträgen beteiligt.
Mfg
E.Riehl-Müller

Melde dich bei einer GKV an. Du wirst Sozialversicherungspfllichtig.
Gruß
Dennis

Hallo Hubertus,
aus der Ferne hört es sich so an als ob Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Das heißt Sie müssen sich eine gesetzliche Kasse suchen , sich bei dieser anmelden und eine Bescheinigung anfordern das Sie pflichtversichert sind.
Wenn Sie diese Bescheinigung haben können Sie die private kündigen auch rückwirkend,
es gilt eine Frist von 8 Wochen.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Du bist gezwungen in eine Kasse zu gehen. Ich vermute, dass Du nicht über der BBG verdienst.
Also suche Dir schnell eine GKV und melde Dich da an.
Privat kannst Du nicht bleiben, denn s.o.
Ausnahme: Beamter oder Selbständig.

Hallo Hubertus87,
wenn Sie im neuen Job wenigstens 52.200 Euro verdienen, sind Sie versicherungsfrei, d.h. Sie müssen nicht in die GKV eintreten. Verdienen Sie darunter, sind Sie in der GKV versicherungspflichtig und können sich eine Kasse aussuchen.
Wenn Sie über 52.200 Euro verdienen, können Sie in der PKV verbleiben, Ihr Vertrag bei den Eltern muss aber angepasst werden.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Frank

Das bedeutet ich melde mich bei der GKV an, obwohl ich noch studiere und der Job noch nicht begonnen hat?

Ich nehme an ich muss für diese Übergangszeit die Beiträge slbst zahlen, da dies ja noch kein Arbeitgeber tun kann?

Kasse suchen und Antrag auf Mitgliedschaft stellen, M!itgliedsbescheinigung bei Arbeitgeber vorlegen, Bestätigung vom Arbeitgeber ausstellen lassen, dass Versicherungspflicht besteht, PKV kündigen und ggf. auf Anwartschaft stellen.

Hallo Hubertus,

die Bezahlung nach TV-L ist mir (Wie viel?) nicht bekannt.

MfG
-Leo!

Hallo,

Sie können sich eine beliebige gesetzliche Krankenkasse aussuchen. dort stellen Sie einen Antrag und sind dann gesetzlich pflichtversichert.

Gruß
fair123

Hallo,
die gesetzlichen Vorgaben sind diesbezüglich sehr eindeutig.
Mit Aufnahme einer Vollbeschäftigung entsteht eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung (Ausnahmen: Selbständige, Beamte, Einnahmen oberhalb Verdienstgrenze). Der Beschäftigte, also Sie, muss sich eine gesetzliche Krankenkasse (z.B. Barmer GEK, AOK, etc.) aussuchen und dann dort einen Antrag auf Versicherung stellen. Ebenso ist die gewählte Krankenkasse dem Arbeitgeber mitzuteilen. Mit Beginn der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse kann dann die private Versicherung beendet werden (keine Kündigungsfrist).
Gruß
Karsten

Das hängt vom Einkommen ab. Liegt das Gehalt einschließlich fester Zulagen und VL über 4.350 € monatlich oder 52.200 € jährlich (Stand 2013), dann bleibst Du in der Privaten Krankenversicherung. Liegt es darunter, mußt Du in die Gesetzliche Kasse.

Die Kassen unterscheiden sich im Detail bei der Leistung. Du findest über Suchmaschinen einschlägige Seiten mit Leistungsvergleichen.

Hallo,
du hast Recht. Die Mitgliedsbescheinigung muss auch von einer gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt werden. Das bedeutet für dich, das du dich als Mitglied bei einer gesetlichen Krankenkasse deiner Wahl anmeldest und diese schickt dann die Mitgliedsbescheinigung direkt an den Arbeitgeber. Wahlweise kann man sich die Mitgliedsbescheinigung auch nach Hause schicken lassen, so das man die Bescheinigung selbst beim Arbeitgeber vorlegt.
Gruß
Yvonne

Richtig, auf Grund deines Jobs wirst du ein Pflichtmitglied der gesetzlichenh KK. Damit dein AG dich anmelden kann (KV,ArblV. und RV) musst du eine gesetzliche KK (AOK,Barmer,DAK ,BKK usw.) wählen. Diese stellt dann eine Mitgliedsbescheinigung für den AG aus, damit dieser weiß, beim wem er dich anmeldet bzw. wohin die Beitragszahlungen und die Jahresbescheinigungen hinsichtlich des Einkommens/Rente gehen.

VG
ayro

Hallo,

wenn Du, was ich annehme, unter der JAEG verdienst, wirst Du pflichtversichert in der gesetzlichen Kasse… Du kannst und solltest Dir aber trotzdem eine Kasse aussuchen, Dich anmelden und eine Mitgliedsbescheinigung vorlegen. Manche Kassen bestehen auch darauf, dass sie diese dem Arbeitgeber zuschicken.
In der PKV kannst Du nur bleiben, wenn das Einkommen von Beginn an die JAEG übersteigt. Ansonsten besteht ein a.o. Kündigungsrecht.

Viel Glück

Barmer

Hallo, wenn Du nicht gleich über 4.350,-- € im Monat verdienst und auch keine Tätigkeit als Beamter ausübst, wirst Du in den Schoß der gesetzlichen Krankenversicherung fallen. Da Du in der Vergangenheit immer privat versichert warst, kannst Du Dir eine Krankenkasse aussuchen (AOK, Barmer, DAK, KKH, IKK, Techniker usw.). Deine „gewählte“ wird Dir auch gerne eine Mitgliedschaftsbescheinigung ausstellen, die Du dann dem neuen Arbeitgeber vorlegen kannst. Zur Beendigung der privaten Versicherung brauchst Du dann noch eine Mitgliedschaftsbescheinigung. Solltest Du noch irgendwas privat absichern wollen, wäre vielleicht eine Anwartschaftsversicherung interessant. Rede mal mit Deinem Versicherungsvertreter.
MfG
Frankie

Hallo!

Leider kenne ich mir mit Ihrer Situation nicht aus. Am besten ist, Sie fragen mal bei der gesetzlichen Krankenkasse nach, bei der Sie sich versichern wollen.

Gruß

H.C. Sanders