Privatwerkzeug im Handwerk ist zu ersetzen?

In einem Kleinbetrieb für Elektroarbeiten nutzt ein Mitarbeiter neben dem vom Betrieb gestellten Werkzeug sein Privatwerkzeug. Ist dieses Privatwerkzeug von seinem Kollegen zu ersetzen wenn dieses durch einen Unfall beschädigt ist?

Hallo!

Das kann man so nicht beantworten.
War dem Benutzer denn bekannt, dieses Werkzeug gehört dem Kollegen und ist eben nicht Werkstattbestandteil ? Hat er es unerlaubt benutzt ?
Hat der Chef geduldet oder sogar angeregt dieses Privatwerkzeug in der Werkstatt bereitzuhalten ?

Und übrigens, was heißt in diesem Zusammenhang Unfall ? Kollege und Werkzeug sind von Leiter gefallen ? Werkzeug fallen gelassen, Werkzeug fehlbedient ?

MfG
duck313

Nur bei mutwilliger Zerstörung oder explizit verbotener Benutzung von Privateigentum/ genau dieses Werkzeugs des Kollegen wäre der „Zerstörer“ ersatzpflichtig.
Allerdings dann eher nicht, wenn die Benutzung von Privatwerkzeug entgegen betrieblcher Anweisung erfolgte.
Dann liegt das Risiko (und viel schlimmer noch: die Gefährdungshaftung!) alleine beim Werkzeugbesitzer.

Es gibt für den Betrieb durchaus die Möglichkeit eines regelmässigen steuerfreien „Werkzeuggelds“ und/ oder auch der komplette Kostenersatz für betrieblich eingesetztes Privatwerkzeug (auch Ersaztbeschaffung bei Defekt oder Abnutzung) bei Einreichung der Kaufquittung.

Das wird vor allem im Handwerk oft und gerne praktiziert, da Monteure mit Privat- Eigentum oft pfleglicher umgehen.
Wenn der Betrieb den Einsatz privaten Werkzeugs unterstützt oder mindestens duldet (nachweislich davon weiss und nicht untersagt) sehe ich den Betrieb in der Pflicht.

Es handelt sich um einen Phasenprüfer. Ob diese Privatwerkzeuge vom Chef genehmigt sind, ist mir nicht bekannt. Passiert ist es in einer Turnhalle oben auf dem Gerüst um die Deckenlampen zu reparieren. Obwohl der Kollege wusste, dass ich nicht sicher arbeite auf der Höhe, gab er mir den Phasenprüfer und meinte nur:„mach“. Dabei rutschte mir der Phasenprüfer aus der Hand und viel das Gerüst hinab und zerbrach. Information: Ich bin Leiharbeiter und kein gelernter Elektriker

Und was hast Du als „Nichtelektriker“ an Deckenlampen zu schaffen ?

Und wenn Du auf Leitern unsicher bist, warum gehst Du da hoch ?

Du meinst jetzt wohl der Kollege ist selbst Schuld, weil er dich da rauf geschickt hat. Dann muss er auch seinen Schaden selbst tragen ?

Phasenprüfer kosten so gut wie nichts, wenn das diese „Dinger“ sind, die wie ein Schraubenzieher aussehen und ein Lämpchen drin haben.
Aber als „Nichtelektriker“ kennst du dich damit wohl nicht so gut aus.

Selbst wenn es ein besseres Gerät wie dieses hier sein sollte, es kostet nicht die Welt.

Dann würde ich sagen ist es klar wie Betriebseigentum zu sehen, und der Chef müsste zahlen/es ersetzen, oder (je nach Leihvertrag) die verleihende Firma. Letzteres ist unwahrscheinlich.
Vorausgesetzt, wie schon geschrieben, der Chef hat der Nutzung eingebilligt. Oder du wustest nicht dass es Privateigentum ist. Dann hättest du es garnicht benutzen dürfen, und der Anbietende es dir nicht anbieten dürfen.

Nb: Phasenprüfer kosten zwischen 50Cent und rund 10€. Je nach Qualität, Hersteller und Ausführung.

Praktischer Tipp: Erstmal die Füße stillhalten. Wenn den Monteur das sört, er ihn ersetzt haben möchte, sage ihm du siehst dich nicht in der Pflicht und Zuständigkeit dafür. Du arbeitest hier nur, hast ihn nicht mit Absicht runtergeworfen, und somit ist es Sache der Firma, er solle doch bitte Chef ansprechen, wenn er ihn ersetzt haben möchte.

Lediglich wenn es für dich sinnvoller ist, ihn zu bezahlen, solltest du es tun. D.h. z.B., wenn du mehr Ärger bekommst mit ihm, als dich das Ersetzen kostet, oder man dich rausschmeißen würde, und dir das zu verhindern mehr wert ist als er kostet, würde ich ihn ersetzen.